06/QP/15/0_Schäferrain
Lingias da construcziun · Arlesheim
Document
- Numer
- 1229
- Gener
- Lingias da construcziun
- Sutgener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Arlesheim
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 13-08-2002
- En vigur dapi
- 13-08-2002
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1229 vom: 13. August 2002
Gemeinde Arlesheim, Quartierplanung "Schäferrain"
A. Die Einwohnergemeindeversammiung Arlesheim hat am 24. April 2002 die Quartierplanung "Schäferrain" beschlossen. Damit verbunden ist eine Mutation zum Zonenplan Siedlung. Mit der Quartierplanung Schäferrain werden die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung einer terrassierten und harmonisch eingepassten Ueberbauung im Uebergangsbereich zwischen Baugebiet und Landschaftsgebiet (Rebberg) geschaffen.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 26. Juni 2002 unterbreitet der Gemeinderat Arlesheim die Quartierplanung zur regierungsrätlichen Genehmigung. nn
Für die architektonische und städtebauliche Prüfung von Quartierplanungen hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium, die "Kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen", eingesetzt. An ihren Sitzungen vom 27. September 2001 und 1. November 2001 hat die Kommission die Quartierplanung "Schäferrain" behandelt und nach geringfügigen Ergänzungen ohne Vorbehalt gutgeheissen. Das Resultat der Kommissionsberatungen sowie der Vorprüfungsbericht wurden dem Gemeinderat Arlesheim durch die federführende Dienststelle (Amt für Raumplanung) mit Schreiben vom 7. Februar 2002 bekannt gegeben.
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Die öffentliche Urkunde über den Quartierplanvertrag "Schäferrain" ist am 4. - 10. Juli 2002 allseitig bei der Bezirksschreiberei Arlesheim unterzeichnet worden. Der Quartierplanvertrag regelt insbesondere die Näherbaurechte sowie weitere Rechte und Pflichten.
Das auf Antrag des Gemeinderates Ariesheim durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Zweckmässigkeitskontrolle zu keinen Beanstandungen Anlass gibt.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
:/1: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim am 24. April 2002 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Schäferrain" und die damit verbundene Mutation zum Zonenplan Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 06/QP/15/0 und 06/ZPS/2/12 (Quartierplanung "Schäferrain"” und Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 06/QAR/15/0 (Quartierplanreglement "Schäferrain") versehenen Exemplare der Pläne und Reglemente.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Arlesheim, 4144 Arlesheim - Bauverwaltung Arlesheim, 4144 Arlesheim - Morger & Degelo AG Architekten BSA SIA, Spitalstrasse 8, 4056 Basel - Kreisgeometerbüro Arlesheim, Hauptstrasse 47, 4153 Reinach - Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, 4450 Sissach - Landeskanzlei (Publikation) - Forstamt beider Basel - Amt für Liegenschaftsverkehr - Amt für Umweltschutz und Energie - Bauinspektorat - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (11) (6 Archiv, ZD, NL, OP, LZ, ES) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
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