31/LES/1/2_Quartierplanreglement Gstadmatt West

Grads da sensibilitad a la canera · Itingen

Document

Numer
982
Gener
Grads da sensibilitad a la canera
Vischnanca
Itingen
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
04-07-2017
En vigur dapi
04-07-2017

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0982

vom 04. Juli 2017

Gemeinde Itingen, Quartierplan "Gstadmatt West"

1. Erläuterungen A. Die Einwohnergemeindeversammlung Itingen hat am 8. Dezember 2016 den Quartierplan "Gstadmatt West" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohnüberbauung mit einer Ausnützung von rund 0.95. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 25. April 2017 unterbreitet der Gemeinderat Itingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im Raumplanungsund Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. 2. ://:

Beschlüsse 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Itingen am 8. Dezember 2016 beschlossene Quartierplan "Gstadmatt West" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 31/QP/7/0 und 31/ZPS/4/1 (Quartierplan "Gstadmatt West" Teilplan 1, 2, 3 und 4) sowie 31/QR/7/0 und 31/LES/1/2 (Quartierplanreglement "Gstadmatt West") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Itingen, 4452 Itingen – Hegi Koch Kolb + Partner Architekten AG, Zentralstrasse 30a, 5610 Wohlen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion

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Der Landschreiber: