31/ZPS/4/0_Zonenplan Siedlung
Plan d'utilisaziun · Itingen
Document
- Numer
- 205
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Sutgener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Itingen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 19-02-2008
- En vigur dapi
- 19-02-2008
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RRB_0205_20080219_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 205
19. Februar 2008
Gemeinde Itingen, Zonenplan und Zonenreglement Siedlung, Mutation Zonenplan Landschaft und Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan, Strassennetzplan Siedlung und Landschaft A. Die Einwohnergemeindeversammlung Itingen hat am 12. Juni 2007 den Zonenplan und das Zonenreglement Siedlung, eine Änderung des Zonenplanes Landschaft und des LärmEmpfindlichkeitsstufenplanes sowie den Strassennetzplan Siedlung und Landschaft beschlossen. Es handelt sich dabei insbesondere um Anpassungen an das Raumplanungsund Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998. B. Während der Auflagefrist haben die eine Einsprache eingereicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zu deren Rückzug. C. Mit Schreiben vom 16. November 2007 unterbreitet der Gemeinderat Itingen die oben genannten Planungsbeschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell- und materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Im Sinne einer redaktionellen Korrektur wird § 58 des Zonenreglementes Siedlung gestrichen, da dieser § nur einen Verweis beinhaltet und die Bestimmungen über die Wasserschutzzonen in einem separaten Reglement enthalten sind. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. ://:
1.
Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 wird der Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Itingen vom 12. Juni 2007 betreffend den Zonenplan und das Zonenreglement Siedlung, die Mutation des Zonenplanes Landschaft und des Lärm-Empfindlichkeitsstufenplanes sowie den Strassennetzplan Siedlung und Landschaft genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2.
Massgebend sind die mit den Inventarnummern 31/ZPS/4/0 (Zonenplan Siedlung), 31/ZRS/4/0 (Zonenreglement Siedlung), 31/ZPL/1/1 und 31/LES/1/1 (Mutation Zonenplan Landschaft und Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan) sowie 31/SPSL/4/0 (Strassennetzplan Siedlung und Landschaft) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.
3.
Ganzen Text zeigen
Aufgehoben werden der Zonenplan Siedlung (31/ZPS/3/0), das Zonenreglement Siedlung (31/ZRS/3/0) und der Strassennetzplan Siedlung (31/SPS/3/0) inkl. dazugehörende Mutationen.
4.
Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
2
Verteiler: - Gemeinderat Itingen, 4452 Itingen - Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Raumplanung (12) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin