16/BSP/29/1_Bau- und Strassenlinienplan Hintergasse

Lingias da construcziun · Bubendorf

Document

Numer
180
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Bubendorf
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
07-02-2017
En vigur dapi
07-02-2017

Karte

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Datotecas

RRB_0180_20170207_OPtw_Bubendorf_BSP Hintergasse und Mutation Parz. 1999 zum SPS und SPL_GK42396.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0180

vom 07. Februar 2017

Gemeinde Bubendorf, Bau- und Strassenlinienplan "Hintergasse" und Mutation "Parzelle Nr. 1999" zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft

1. Erläuterungen A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf hat am 9. Mai 2016 den Bau- und Strassenlinienplan "Hintergasse" und die Mutation "Parzelle Nr. 1999" zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft beschlossen. Es handelt sich dabei um die Festlegung sowie die Anpassung von Bau- und Strassenlinien entlang der Hintergasse. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

C. Mit Schreiben vom 8. November 2016 unterbreitet der Gemeinderat Bubendorf den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. Mit dem Beschluss der Bau- und Strassenlinien entstehen an mehreren Stellen Flächen für die keine Nutzung festgelegt ist. Der Gemeinderat Bubendorf erläutert dazu im Planungsbericht, dass diese im Rahmen einer kommenden Revision der Zonenvorschriften einer entsprechenden Nutzungszone zugewiesen werden sollen. Der Regierungsrat bittet die Gemeinde Bubendorf, diese Planungsarbeiten in Bälde anzugehen und gegebenenfalls der Ortsplanungsrevision vorzuziehen. 2. ://:

Beschlüsse 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 9. Mai 2016 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Hintergasse" und die Mutation "Parzelle Nr. 1999" zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 16/BSP/38/0, 16/BSP/26/2, 16/BSP/29/1 und 16/BSP/37/1 (Bau- und Strassenlinienplan "Hintergasse" und Mutationen zu den Bau- und Strassenlinienplänen "Murenbergstrasse", "Langgarbenstrasse" und "Sappetenstrasse") sowie 16/SPS/3/1 (Mutation "Parzelle Nr. 1999" zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft) versehenen Exemplare der Pläne. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Bubendorf, 4416 Bubendorf – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber: