16/QP/7/0_Quartierplan Garage Kurve AG Mutation 2004
Lingias da distanza dal guaud · Bubendorf
Document
- Numer
- 1916
- Gener
- Lingias da distanza dal guaud
- Vischnanca
- Bubendorf
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 12-10-2004
- En vigur dapi
- 12-10-2004
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1916 vom 12. Oktober 2004
Gemeinde Bubendorf, "Mutation 2004 " zum Quartierplan Garage Kurve AG
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf hat am 3. Juni 2004 die "Mutation 2004" zum Quartierplan Garage Kurve AG beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung der Baubereiche aufgrund des erweiterten Platzbedarfs des Garagenbetriebes sowie um eine Anpassung der Pläne an den aktuellen Bebauungsstand.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
C. Mit Schreiben vom 10. August 2004 unterbreitet der Gemeinderat Bubendorf den obengenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung.
Formell- und materiell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Redaktionell ist Folgendes zu bemerken:
Mit der "Mutation 2004" zum Quartierplan Garage Kurve AG wurde auch die "Mutation 2004" zum Bau- und Strassenlinienplan Sappeten eingereicht. Gemäss $ 40 Abs. 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) gelten diejenigen Bau- und Strassenlinien, welche im Widerspruch zum rechtskräftigen Quartierplan stehen, als aufgehoben. Der Bau- und Strassenlinienplan Sappeten wird demnach, mit der Festsetzung der Bau und Strassenlinien im Quartierplan Garage Kurve AG, nicht mutiert sondern er gilt zwangsläufig im entsprechenden Bereich als aufgehoben.
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Aufgrund vorgenannter Erläuterung, streicht der Regierungsrat in den Plänen die Titel der Mutation zum Bau- und Strassenlinienplan Sappeten, im Sinne einer redaktionellen Korrektur.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
I: 1. Die von der Gemeindeversammlung Bubendorf am 3. Juni 2004 beschlossene "Mutation 2004" zum Quartierplan Garage Kurve AG, bestehend aus den Plänen: 1. Quartierplan Garage Kurve AG, Mutation 2004, Plan 1: 500 2. Quartierplan Garage Kurve AG, Mutation 2004, Schnitte und Fassaden 1: 200 wird genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 16/QP/7/O ("Mutation 2004" zum Quartierplan Garage Kurve AG) und 16/BSP/13/9 (Aufhebung der Bau- und Strassenlinien im Bereich Quartierplan Garage Kurve AG) versehenen Exemplare der Pläne.
Bau- und Umweltschutzdirektion 2
3. Mit dem vorliegenden Beschluss werden die Pläne zum Quartierplan Garage Kurve AG vom 29. Juni 1999 (Inventarnummer 16/QP/6/0) aufgehoben.
4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf & 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Bubendorf, Hintergasse 20, 4416 Bubendorf
- Sutter Ingenieur- und Planungsbüro, Hooland 10, 4424 Arboldswil - Landeskanzlei (Publikation)
- Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg, Rheinstrasse 27, 4410 Liestal - Amt für Liegenschaftsverkehr
- Amt für Umweltschutz und Energie
- Bauinspektorat
- Tiefbauamt
- Amt für Raumplanung (10)
- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
‘Der Landschreiber: