40_Q_33_ Quartierplan Bahnhofcorso
Plan d'utilisaziun spezial · Liestal
Document
- Numer
- 1957
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da quartier
- Vischnanca
- Liestal
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 18-12-2018
- En vigur dapi
- 18-12-2018
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Datotecas
RRB_1957_20181218_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
EXEMP¡.AR AMT TÜR RA UIVIPLANUNG
40t 4A/
33f û Lts/ 1f I ûR/
Stadt Liesta[
Ouartierplanung Bah n hofcorso eUARTI ERpLAN REGLEMENT
ffi Ewrsunscnañø
regierungsrätliche Genehmigung 1
8.0ó.201
Ganzen Text zeigen
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yetlow z ul¡Ailrsil AnClffilcluRE Binzstrasse 39
cH Bo4s ZÜRlcH 1 +41 4¿+ 212 20 55 F +41 442122054
zuerich n ye[lowz.net www.yeLtowz.net
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierplairreglement -regierungsrätLiche Genehmigung
INHALT
Regtomont
Seite
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Einpassung in die bautiche und tandschafttiche
g5
Lage, Orösse und Gestaltung der
Bauten
Umgebunq
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierptanregtement -regierungsrättiche Genehmigung
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ERLASS Die Stadt Liestal. er[ässt, gestützt auf g 4 und g 37 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes IRBG)vom 8. Januar 1999 im Gebiet ,,Bahnhofcorso" rechtsverbindliche
Quar.tierplanvorschriften, bestehend aus diesem QuartierpLanreg[ement und dem Qua rtierpta n
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Stadt LiestaL, QP Bahnhofcorso / Quart¡erpLanreg[ement -regierungsrätliche Genehmigung
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2 ZWECK UND ZTELE DER PLANUNG Der Quartierptan Bahnhofcorso sichert auf der Basis des Syntheseberichts der ,,Studie Bahnhof Liestal" vom 7. November 2014 dle bauliche und verkehrliche EntwickLung des ,,Bahnhofarea[s Liestal'". Die Entwicktung witl das Bahnhofareal a[s Verkehrsknotenpunkt mit einer hohen Siedl"ungs- und Umweltqual.ität aufwerten und Liestal a[s Kantonshauptort stärken.
2 lm Wesenttichen werden mit der Quartierplanung Bahnhofcorso folgende Ziete verfotgt: Die verdichtete Bebauung und Nutzung eines zentralen Areats in besterschtos" sener Lage Ihaushälterische Nutzung des Bodensì
Die Ergänzung und Vervollständigung des urbanen Umfetds unter Beachtung der Zentralität und Attraktivität der Lage am Bahnhof, auch a[s Geschäftslage Palazzo) Die Sicherung der Ptätze und Freiräume f ür den öffentLichen, privaten und den [angsamen Verkehr sowie deren Aufwertung als Ort der Begegnung Die opti ma Le Verknü pf u ng d e r versch iedenen Verkeh rsträger untereinander
-
Die Rea[isierung von Parkierungsmöglichkeiten, insbesondere für Velos Die Berücksichtigung der Umwett sowie der Bedürfnisse der Bevötkerung Die Umsetzung des Landschaftsentwicktungskonzepts, wo mögtich und-sinnvol[
tr
Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierptanregtement -regierungsrättiche Genehmigung
E
3 GELTUNGSBEREICH UND INHALT Die Quartierp[anvorschriften gelten für das AreaL innerhaLb des Quartierptanperimeters. Ptanetemente im Betrachtungsperimeter und ausserhatb des QuartierpLanperi meters ha ben Ledi g Lich ori qntierenden C ha ra kter.
z Die Vorschriften regetn insbesondere die Lage und Grôsse der Bauten die Art und das Mass der Nuizung der Bauten
die ErschLiessung und Parkierung
die Real,isierung von baulichen Veränderungen, Umnutzungen und Neubauten die Ver- und Entsorgung
den Lärm- und Schatlschutz die StörfaLl,vorsorge
-
die Wärmeve¡sorgung der Bauten
die Realisierung die Ausnahmen
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierpl.anregtement -regierungsrättiche Genehmiqunq
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4 ETNPAS5UNG lN DIE tsAUL¡CHE UND LANDSCHAFTLICIIE UMBEEUNG t Das Bahnhofsquartier ist mit Neiubauten so zu verdichten und zu ergänzen dass ein hochstehendes und identitätsstiftendes städtebautiches EnsembLe entsteht, welches den Standort am Bahnhof gesamthaft aufwertet.
2 Die Bebauung ist mit hochwertigen Architekturen auszubitden, sodass ein urbanes, ästhetisch ansprechendes Gesamtbild entsteht, we[ches sich gut in die bauLiche und l"andschafttiche Umgebung einpasst. Gleiche Suatitäts- und Einpassungskriterien getten sinngemäss für die Umgebungsgestaltung.
Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierptanreglement -regierungsrätliche Genehmigung
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5 LAGE, GRöSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN t Es dürfen nur diejenigen Bauten und Antagen erste[[t werden, die im Quartierptan enthalten sind. Ausgenommen sind Ktein- und Anbauten gem. $ 5 Abs. 9.
2 Lage und Grösse der Baubereiche gehen aus den Plänen hervor. Die Anordnung der Bauten innerhatb der Baubereiche kann im Rahmen der zulässigen Bruttogeschossfl"äche der Hauptbauten IBGFHì frei erfo[gen.
3 Der Bauber.eich A definiert die Lage für ein Hochhaus. Für diese Gebäudetypologie IHochhaus] gelten erhöhte Quatitätsanforderungen sowohl an den Bau wie auch an die Umgebung [vgL. $ 7 Abs. 2). Zur Qualitätssicherung ist vor Einreichung des Baugesuchs ein Architektrlrwettbe-
werb dunchzuführen. [*ì
4 Für die maximaten Baubereichshöhen sind die Koten im OuartierpLan fSchnitt) massgebend. FLir Baubereich C sind maximal4 Geschosse zulässig IErdgeschoss plus 3 0bergeschosse).
5 Die Fassaden müssen bezüg[ich Gliederung/Struktur, Materialisierung und Farbgebung ein gutes, sorgfältig gestattetes und dem urbanen Charakter des 0rtes entsprechendes Gesamtbitd ergeben. Transparente Glasfassaden sind vogetsicher zu gestalten.
e ZuLässig sind Ftachdächer und geneigte Dächer mit gerínger Neigung. Die Differenz zwischen 0berkante Fassade und Oberkante First darf 1.50 m nicht überschreiten.
7 Technisch bedingte Dachaufbauten [0bertichter, Liftüberfahrten, Heizungs-, KLimaund Betüftungsinstattationen, Kamine, etc.) dürfen die maximate Baubereichshöhe überragen. lhre Erscheinung muss sich dem Gebäude unterordnen. Auf eine gute Einpassung ist im Sinne von $ 4 besonders zu achten. Übrige technisch bedingte Dachaufbauten wie z.B. Monoblocks, Antennen und dergleichen dürfen die Dachhaut um maximal 4m überragen und müssen um das Mass ihrer Höhe hinter den äusseren und inneren Fassaden liegen.
a Die Dachoberflächen müssen sich mit Form, Materialisierung und Farbgebung in das 0rts- und LandschaftsbiLd einpassen. lnsbesondere dürfen sie nicht g[änzend oder spiegetnd sein. Nicht begehbare Dachftächen sind, wo ri"""oJhtIt,.&r"l-uo#r5grünen. Für die Baubereiche B und C ist die Dachfläche a[s 5. Fassade zu betrachten [Aufsicht von Hochhaus auf Baubereich Aj und entsprechend sorgfättig zu gestatten.
ç Unbewohnte K[ein- und Anbauten wie Personen- / Velounterstände, Trafohäuschen und dergLeichen sind unter EinhaLtung der übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen im Aussenraum mög[ich. Sie dürfen maxrmal. 5% des Aussenraums IFussgänger-/P[atz- und Freiraumbereiche) beanspruchen. Sie dürfen die Funktionatität der VerkehrsabLäufe von Bahnhof/Bushof sowie die gebäudebezogenen Nutzungen nicht beeinträchtigen. Ausgenommen sind bahntechnische Antagen, wetche dem Eisenbahngesetz unterstetlt sind sowie Erschtiessungsbauten der Vetostation.
[*] Ergänzung gemäss ER-Beschl.uss vom 21. Juni 2017 I
Siadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierptanreglement =regierungsrätliche Genehmigung
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ó ART UND MASS DER NUTZUNG lm Quartienp[anareaI sind Wohn- und Geschäftsnutzungen sowie mässrg störende Betriebe zutässig. Zudem sind im Quartierpian folgende Nutzungen zutässig: - Retai[,Gastronomienutzungen
-
Bil"dungs- und Gesundheitsnutzungen
z Für die Erdgeschossf lächen in den Baubereichen B und C werden publikumsorientierte Geschäfts- und Dienstteitungsnutzungen angestrebt. Die Erdgeschossftächen der Baubereiche A und B öffnen sich in Richtung Emma Herwegh-P[atz.
g Für das Gebäude im Baubereich A werden öffenttiche Nutzungen oder andere Dienstteitungen angestrebt, wetche der Signaiwirkung und Ausstrâhtung des Gebäudes IHochhaus] auch in der Nutzung gerecht werden. ln den oberen Geschossen sind Wohnungen mög[ich.
¿ Für das Mass der Nutzung der einzetnen Baukörper sind die im Quartierptan enthaltenen maximalen Bruttogeschossflächen der Hauptbauten IBGFHlverbindlich. Die maximatzutässige tsGFH im Quartierptanperimeter beträgt 21'000 m'.
5 Zur Bruttogeschossftäche der Hauptbauten IBGFH] werden gerechnet: - oberirdische Votlgeschossflächen ink[. Umfassungsmauern und Erschliessung; - aLle Dachgeschossflächen, unabhängig von deren Nutzung IinkL. Wände, Treppen, Gänge etc.l, welche innerhalb des Dachprofits eine Höhe von 2.30 m von der O berka nte Dachgeschossboden bis zu r Unterkante Dachkonstruktion aufweisen und deren Breite mehr als 2.00 m beträgt;
-
Untergeschossftächen inkt. zugehörigeTrennwände und Umfassungsmauern, Treppen und Zugänge, welche unabhångig von der Nutzung die wohnhygienischen Voraussetzungen erfü[en [10 o/o Fensterflächen, 2.30 m Raumhöhe); Ftächen von unbeheizten Zwischenktimaräumen wie vergtaste Balkone, Wintergä rten, vorgeta gerte Wi ndfänge und dergleichen.
6 \ur Bruttogeschossfläche der Hauptbauten [BGFH] werden nicht gerechnet: - mindestenseinseitig offene, gedeckte Erngangsbereiche. 7 Die behindertengerechte Bauweise richtet sich nach den gesetztichen Bestimmungen [$ 108 RBG, Behindertengerechte BauweiseJ
e Verschiebungen der BGFH unter den Baubereichen B und C sind mögl.ich, sofern das Gesamtkonzept nicht nachteilig verändert und die Gesamtnutzung nicht überschritten wird. Bei einer späteren Auftei[ung der Parzette ist die Nutzungsverschiebung im l Grundbuch einzutragen.
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / 0uartrerptanreglement -regierungsrätliche Genehmigung
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7 GESTALTUNG UND NUTZUNG DES AUSSENRAUMS $lirâtrfeunsun a;r Die Nutzung und atlgemeine Gestaltung des Aussenraums ist im Quartlerplan festgel.egt. Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher zu verwenden. Die Lagerung von gewerbL¡chen Gütern und Ähntichem ist
ausserhatb der Gebäude nicht zulässig.
z Für das Umfeld von Bàubereich A gelten, aufgrund der Hochhaustypologie und der dadurch entstehenden hohen Nutzungsdichte, erhöhte Qualitätsanforderungen. Der Aussenraum ist für den Langsamverkehr zu priorisieren und hat hohe Aufentha[tsquatitäten aufzuweisen. Er ist so zu gestalten, dass die BeLebung gefördert und die räu mliche ldentität gestärkt wird.
¡ Die GestaLtung und Nutzung der Freiräume muss dem Ort angemessen sein, sich in cias Gesamtbiid einfügen, cjer erforderlichen Funktionaliiät dienen und das Umfeld aufwerten.
4 Gestattung und Nutzung der Fussgänger- und Vetobereiche, der Vorzonen der Gebäude, der Parkierung sowie des Emma Herwegh-Platzes sind im Rahmen des Bauqesuches nachzuweísen. Zuständigkeiten, Etappierung, Unterha[t und Kostentragung werden im Quartierptanvertrag geregelt.
5 Der Ptatzbereich [[mma llerwegh-PLatzì dient ats öffentticher Platz mit fussgängerfreundlicher Gestattung. lnnerhal.b des im Quartierptan definierten Bereichs ist eine parkähnLiche Bepftanzung mit Bäumen zu reatisieren und zu unterhalten.
o Die Umsetzung der Umgebungsgesta[tung ist im Rahmen des Baugesuches nachzuweisen. Bei etappierter Realisierung sind für jeden TeiL die verbindlichen Vorgaben umzusetzen
7 Vor der Ausführung der Umgebungsarbeiten sind bei der Bewi[igungsbehörde die notwendigen Unterlagen IMateriatisierung der Wege und Bepflanzung, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie Signateiik etc.Ì in einem angemessenen Detailtierun'gsgrad zu bemustern.
e AtLfäLLige Aufschüttungen und Abgrabungen müssen sich gut in das Terrain und das Gesamtbi[d einfügen.
ç Die prägende Geländekante gtiedert den Sied[ungsraum und dient dem Biotopverbund. Sle ist ats solche im Rahmen derStrassenprojektierung zu gestatten und zu integrieren. lnnerhalb der Ftäche ist die Antage einer Fussgängerverbindung mögLic h.
t0 Die Grünfläche dient dem Biotopverbund. lnnerhatb der Ftäche ist dieAntage einer Fussgängerverbindung mögLich.
t1 Strassen, Wege und Ptätze sowie begrünte Areate und öffenttiche Anlagen sind so-
. weit wie mögtich und sinnvotl wasserdurchtässig auszuf ühren.
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Stadt Liestal, QP Bahnhofcorso / QuartierpLanreglement -regierungsräiliche Genehmigung
12 Die Ersteltung der Aussenräume, deren Pftege sowie b¿iu[icher und betriebticher Unterhatt erfotgen grundsätzLich durch die jeweiLigen Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümer. Abweichende Regelungen werden im QP Vertrag vereinbart. 13 Eine einheittiche Umgebungsgestaltung muss gesichert sein. 14 Auf mindestens 10 % der anrechenbaren Grundstücksftäche sind ökol.ogische
Massnahmen zu realisieren. A[s anrechenbare Grundstücksfläche gil.t der Quartierplanperimeter abzüglich der Ersch[iessungsstrasse und abzügLich des Waldes. ALs ökotogische Massnahmen getten: - ökologisch gestaLtete Grünftächen wie Btumenwiesen, Hecken, Ruderatbepftanzungen zu 100 o/o - extensive Dachbegrünung, Begrünung von vertikalen Bauteiten [2.8. Fassaden, Mauern), befahrbare GrünfLächen [wie z.B. Rasensteine) zu 50 % kronenbildende Bäume zu.10 m2 pro Baum - NisthiLfen zu 2 m2 pro Nisthilfe 15 Aussenraumbeteuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht
übermässig beeinträchtigen. Díe Be[euchtungsan|"agen sind in deren lntensität, Leuchtdauer und Be[euchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken.
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierplanreglement -regierungsrättiche Genehmigung
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ERSCHLIESSUNG UND PARKTERUNG
1 Für Zufahrt, Zugänge und Erschtiessungsflächen sowie für die Parkierung ist der Quartierp[an massgebend.
z Die Erschliessung inklusive Anlieferung der Baubereiche A und B, der unterirdischen Einstel"l"hatle und der Parkplätze für Kiss&RaiI erfol"gt ausschlie'ssl.ich üben die neue Erschtiessu ngsstrasse.
¡ Die AnzahI der erfordertichen AbsteLlpLätze für Autos und Velos richtet sich nach der kantona[en Wegteitung zur ,,Bestimmung der Anzahl,AbsteLtpLätze ft]r Personenwagen und VeLos/Mofas" bzw. nach Anhänge 1 1/1 ünd 1 1/2 der RBV.
¿ Es sind mindestens 70 unterirdische Park&Ride AbsteLLplätze zu erstetlen. Zusätziich sind auf dem GrlierareaI mindestens 45 Fark&Ride AbsteLlpi,ätze zu erstetlen. [*l
S Die öffentlich zugäng[ichen Parkptätze sind technisch so auszustatten, dass sie an ei n Pa rkleitsystem angesch losse n werden kö nnen.
¿ Werden die Pftichtparkptätze gemäss RBV nachweislich nicht benötigt, ist die Grundeigentümerin im Einvernehmen mit der Stadt und der BaubewiLLigungsbehörde berechtigt, diese Parkptätze andcrwcitig zu nutzen. *âcg,r,rdg/ua9cnßRB
z Die irrr Quar tierptarr [esl.gelegten SLandorte für Kiss&Rait und Vetoabstell.ptätze müssen im Rahmen des Baugesuchs nachgewiesen werden. lhre Anordnung kann angepasst werden, die Laufdistanzzu den Gteisen ist dabei minimaL zu ha[ten.
I Zwischen den Baubereichen B und C kann eine unterirdische Ve[ostation inklusive Erschliessungsbauten I Ra m pe; Tre ppel erste [t we rden.
ç Die Notfaltzufahrt über den Emma Herwegh-Ptatz ist so zu gestalten, dass sie für den motorisierten lndividualverkehr und für Zutieferer nicht genutzt wird. Die Dimensionierung und die Lage der Notfattzufahrt ist im Umgebungsplan im Rahmen des Baugesuchs aufzuzeigen.
[*) Anpassung/Ergänzung gemäss ER-BeschLuss vom 21. Juni2017
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Stadt LiestaL, QP Bahnhofcorso / Quartierptanreg[ement -regierungsrättiche Genehmigung
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I
VER- UND ENTSoRGUNG
1 Für das Quartierptanareal ist ein Energiekonzept mit fotgenden Zieten zu erarbeiten - Minimierung des Energiebedarfs hinsichttich Wärme, Kätte und El.ektrizität [2.8. Abwärmenutzung, energieeffiziente Geräte und Beleuchtungl.
-
PrioritätenderEnergreversorgung: 1. Priorität: Einsatz erneuerbarer Energien (*)
2. Priorität: Anschluss an das Fernwärmenetz [*] Die Massnahmen werden auf Grund des Standes der allgemeinen anerkannten Technik und nach dem Gebot derVerhältnismässigkeit umgesetzt.
z lhhatt und Umfang des Energiekonzeptes sind mit der Stadt Liestat und der Fachstetle Energie des Amts für Umwettschutz und Energie IAUE) vor Einreichung des Baugesuchs abzusprechen.
3 Die Bauten sind nach dem zum Zeitpunkt der Baueingabe ge[tenden Grenzwert des Miner"gie P.-Standards zu realisieren. [*J
¿ Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung richten sich nach den entsprechenden Regtementen der Stadt Liesta[ und nach dem generellen Entwässerungsptan GEP. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs zu erbringen.
5 Für die AbfatLbeseitigung gelten die Bestimmungen der Stadt Liestat. lm BaubewiLligungsverfahren ist die Abfal"l"entsorgung aufzuzeigen [Situationsptanì. Containerstandorte sind so anzuordnen, dass sie für die ÖffentLichkeit nicht einsehbar sind und keine Geruchsbelästigung entstehen kann. Sie dürfen den Bahnbetrieb und die damit verbundenen Personenbewegungen nicht beeinträchtigen.
¿ Die Anlieferung im Baubereich C darf den Busbetrieb nicht beeinträchtigen. Es ist sicherzustetlen, dass jeweiLs nur ein LKW in den Busbereich einfahren kann und eìn Rückstau im Bereich des Bushofes verhindert wird. Die Entsorgungen müssen in den jeweiLigen Anlieferungsbereichen erfo[gen.
[*J Änderung/Neuformutierung gemäss ER-Beschluss vom 21. Juni2017
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Stadt LiestaL, QP Bahnhofcorso / Quar:tierptanreqtement -reqierunqsrättiche Genehmiqunq
g 10 LÄRMSCHUTZ/SCHALLSCHUTZ
1 Auf dem gesamten Quartierplanareat giit die Lärm-Empfindtichkeitsstufe ILES) lll gemäss Lärmschutzverordnung [LSV) vom 15.12.198ó. Massgeb'tich ist die Einhattung der lmmissionsgrenzwerte.
Z Für Räume in Betrieben an der bahnzugewandten Fassade des Baubereichs C sind ausschliesslich fotgende Fenster zu [ässig : - Fenster von Betriebsräumen, welche nur unregeLmässig oder während kurzer Zeit durch Personen genutzt werden - Fenster von Betriebsräumen mit erhebLichem lnnen[ärm - Festverglasungen ohne Mechanik zum Öffnen ltransparente Fassadenbautei[e) - öffnende Fenstervon [ärmempfindtichen Räumen mit akustisch wirksamem Hindernis Für Räume in Wohnungen an sämtlichen Fassaden, ausgenommen den bahnabqewandten Fassaden, sind ausschliesstich folgende Fenster zutässig: - Fenster von [ärmunempfindl.ich genutzten Râumen IKüche ohne Wohnantei[, Sanitär- und Abstetlräume) - Festverglasungen ohne Mechanik zum Öffnen [transparente Fassadenbauteile]
lm Rahmen des Baugesuchverfahrens sind die entsprechenden Nachweise für den Lärmschutz gemäss Art. 31 [BaubewitLigung in lärmbelasteten Gebieten) und Art. 32 fschaLLschutz an neuen Gebäudenl der Lärmschutzverordnung ILSVÌ sowie für Erschütterungen zu erbringen.
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierplanregtement -geringfügige Änderung gemäss $ 31 Abs. 5 RBG
E 11 STöRFALLVoRS0RGE
Zur Verminderung des StörfaLtrisikos sind im Sinne der Vorsorge einfache bautiche Schutzmassnahmen umzusetzen. Sotche sind: bahnseitig nicht die grössten Fassadenöffnungen IBegrenzung Fenster, wenig Batkone, Vorvergtasungl bahnseitige Anordnung der Treppenhäuser (Baubereich B und CJ, ausser wenn zwingende statische oder personenhydrau[ische'Gründe dagegensprechen nicht brennbare Baustoffe der Fassaden bahnabgewandte Lüftungsanlagen geschützte Notausgänge und Ftuchtwege
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IÞ
Stadt Liestal., QP Bahnhofcorso / Quartierptanregtement -regierungsrättiche Genehmigung
g 12 CEFA|{RENZoNE HoCHWASSER Gebäude und haustechnische Antagen sind in Gefahrenzonen so zu bauen, dass sie durch mögliche Hochwassererei g nisse von geri nger Eintrittswahrscheintichkeit [1 Ereignis atte 100 bis 300 Jahre) oder mögtiche Kanalisations-Rückstaus nicht wesentlich beschädigt werdon oder Fotgeschäden verursachen.
z Gebäudetei[e, wetche unter:ha[b der massgebenden Hoshwasserkote lieEen, sind wasserdicht auszugestatten; unterhatb der massgebenden Hochwasserkote sind ungeschützte Öffnungen in der Gebäudehü|.l.e untersagt.
¡ Gebäudehü[[en unterhatb der massgebenden Hochwasserkote sind so zu erste[en, dass sie den Beanspruchungen [Wasserdruck, Nåsse, Schwemmrnateriatl durch mögliche Hochwasserereignisse genügen.
¿ Die massgebènde Hochwassêrkote wird im Rahmen des Baugesuchverfahrens festgel,egt.
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Stadt LiestaL, QP Bahnhofcorso / Ouartierp[anreglement -regierungsrättiche Genehmigung
$ 13 REALIS|ERUNG, QUARTIERPLANVERTRAG
t Eine aLtfätiige spätere Parzeltierung des Quartierp[anarea[s ist zu[ässig, sofern die Verwirklichung und Zietsetzung der QuartierpLanung nicht verändert bzw. in Frage gesteltt wird.
z Die Ersteltung von Provisorien lGebäude in Leichtbauweise - z.B provisorisches Aufnahmegebäude - füreine temporäre Benutzung) ist zulässig, sofern sie in Zusammenhang mit der Realisierung eines konformen Bauvorhabens nachweistich notwendig ist.
: Wird die Überbauung etappenweise realisiert, so sind die Nebenanlagen wie Parkierung, Vetoabstettptätze, Zufahrten und Wege etc. anteitmässig zu erstetten, dass der Bedarf in der jeweitigen Etappe gedeckt ist und eine spätere Reatisierung der gesamten Überbauung nicht erschwert oder behindert wird. Auch bei einer etappenweisen Realisierung ist auf eine einheitLiche architektonische Erscheinung zu achten.
¿ Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer resp. die Berechtigten räumen sich gegenseitig al"Le für die Reatisierung und die quartierptangemässe Funktionsfähigkeit der Überbauung erfordertichen Landabtretungen und Servitute ein. Dies wird im Quartierptanvertrag geregelt
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierptanreglement -reqierungsrätliche Genehmiguno
$ 14 AUSNAHMEN ln Abwägung öffentticher und privater lnteressen sowie der Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfatts kann der Stadtrat der Baubewitl.igungsbehörde schriftLich u nd begründet geringf ügige Abweich unge n von d iesen Quartierpta nvorschriften
beantragen.
2 Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Z¡etsetzungen der Planung gemäss $ 2 vorl.iegt. Charakter und Konzept des ståidtebaulichen Ensembtes bzw. der Freiflächengestattung dürfen durch die Abweichungen nich.t beeinträchtigt wercien.
3 Grössere AbweichunEen vom st$dtebautichen Konzept, von der umEebungsgestaltung oder der Erschtiessung dürfen nur a'ufgrund einer Quartiefplanänderung erfot9en"
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Stadt LiestaL, QP Bahnhofcorso / Quartierptanregtement -regierungsrätliche Genehmigung
$ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
t Die Genehmigung der Quartierplanvorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, dass der erforderLiche Quartierplanvertrag von den Vertragsparteien unterzeichnet und öffenttich beurkundet ist.
2 Der Stadtiåt Uberwaàht die Anwendung dieser Quartierplanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss g 124if . RBG bzw. $ 88 ff. RBV bLeibt vorbehatten.
¡ Al.l.e im Widerspruch zu den Quartierptanvorschriften stehenden früheren Vorschriften gelten für das AreaI innerhatb des Quartierptanperimeters als aufgehoben. Dies gil.t unter anderem für den Teil. der Quartierplanvorschriften BahnhofareaI I aus dem Jahr 200ó, welcher innerhaib des Perimeters der Quartierp[anung Bahnhofcorso tiegt. Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.
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Stadt Liestat, QP Bahnhofcorso / Quartierplanregtement -regierungsrättiche Genehmiqunq
BESCHLUSSFASSUNG
Beschluss des Stadtrates: 20. Dezember 201ó
Namens des Stadtrates
0¡. JULI 2010 Beschluss des Einwohnerrates: 21. Junt2Ol7
Den Stadtpräsid
Referendumsfrist keineIBehördenreferenduml e
Urnenabstimmung
pinn[er
2ó. Novemb@r 2017
Puhlikation rler Planarrflaqe
Der Stadtverwa[ter
im Amisblatt Nr. 5 vom
l. Februar 2018
P[anauf lage
1. Februar -2.Mär22018
Benedikt Mi
Vom Regierunqsrat des Kantons Base[-Landschaft
genehmigt
mit Beschru*
nf^u-'}ff I t. te¿. ?oîg
Pub[ikation des Regierungsratsbeschtusses
im AmtsbLatt Nr..5t vom
20. Dez, 2010
Der Landschreiber:
Die Landschreiberin:
E" l{et Diøt'.^aL'
2A