74/QP/1/0_QP Alti Cheesli
Grads da sensibilitad a la canera · Zunzgen
Document
- Numer
- 1745
- Gener
- Grads da sensibilitad a la canera
- Vischnanca
- Zunzgen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 06-11-2001
- En vigur dapi
- 06-11-2001
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zunzgen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
RRB_1745_20011106.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1745 vom 6. November 2001
Gemeinde Zunzgen, Quartierplanvorschriften "Alti Cheesi"
A. Der Gemeinderat Zunzgen hat am 11. Juni 2001 die Quartierplanvorschriften "Alti Cheesi" beschlossen. Mit der Quartierplanung werden die Voraussetzungen für eine Ueberbauung auf Parzelle 1250 geschaffen, die Rücksicht auf das kommunal geschützte Gebäude der "Alten Cheesi" nimmt. Der Erlass des Quartierplanes erfolgt nach den Bestimmungen des vereinfachten Quartierplanverfahrens ($ 42 Raumplanungs- und Baugesetz).
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
c. Mit Schreiben vom 16. August 2001 unterbreitet der Gemeinderat Zunzgen die Quartierplanvorschriften zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich und materiellrechtlich sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass das dem Genehmigungsantrag beigefügte Lärmgutachten in Ordnung ist. Es wird nachgewiesen, dass die Lärmschutzbauten mit Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstandes mittels Baulinien dem Lärmschutz dienen und für eine optimale Wohnqualität notwendig sind. Die überdurchschnittliche Wohnqualität wird in Quartierplan-Ueberbauungen vorausgesetzt.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Ganzen Text zeigen
Gestützt auf 8 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
:/1: 1. Die vom Gemeinderat am 11. Juni 2001 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Alti Cheesi" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 74/QP/1/0 und 74/ZPS/2/1 (Quartierplan "Alti Cheesi" und Mutation "Quartierplan Alti Cheesi" zum Zonenplan Siedlung) sowie 74/QR/1/O (Quartierplanreglement "Alti Cheesi") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Zunzgen, 4455 Zunzgen - Wagner Bauart AG, Lasmatt 9, 4455 Zunzgen - Ingenieur- und Planungsbüro Stierli + Ruggli, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Kreisgeometerbüro Sissach, Hauptstrasse 117, 4450 Sissach - Landeskanzlei (Publikation) - Amt für Liegenschaftsverkehr - Amt für Umweltschutz und Energie - Bauinspektorat - Tiefbauamt - Vermessungs- und Meliorationsamt - Amt für Raumplanung (12) (6 Archiv. ZD, OP, NL, KD, LZ, ES) - Bau- und Umweltschutzdirektion (2)