62/QP/15/0_Quartierplan Migros-Markt

Lingias da construcziun · Sissach

Document

Numer
1246
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Sissach
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
14-08-2012
En vigur dapi
14-08-2012

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RRB_1246_20120814_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1246

vom 14. August 2012

Gemeinde Sissach, Quartierplanvorschriften "Migros-Markt" A. Die Gemeindeversammlung Sissach hat am 12. April 2011 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Migros-Markt" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Überbauung mit einer Nettoladenfläche von 3335 m2 und einer Bruttogeschossfläche für Wohnnutzungen von 1870 m2. B. Während der Auflagefrist hat , Isleten , 4450 Sissach eine Einsprache eingereicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Verständigungsverhandlung führte zu deren Rückzug. C. Mit Schreiben vom 20. Juli 2011 (Eingang 8. September 2011) und 6. Oktober 2011 unterbreitet der Gemeinderat Sissach den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Mit Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juni 2012 beantragt der Gemeinderat, geringfügige Änderungen im Sinne von § 31 Absatz 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 zu genehmigen. Es handelt sich dabei um Anpassungen von Bauvolumen und Quartierplanperimeter an den kantonalen Bau- und Strassenlinienplan "Ausbau Güterstrasse" 7593/19 G vom 20. April 2012, der Bestandteil der Planauflage des Projektes "Güterstrasse" ist. Der Regierungsrat kann den vom Gemeinderat beantragten geringfügigen Änderungen zustimmen. Diese sind in den zur Genehmigung vorliegenden Plänen bereits enthalten. Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Materiell-rechtlich wird darauf hingewiesen, dass im Quartierplan keine Vorgaben zu vorsorglichen Massnahmen im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983 gemacht werden. Daher ist im Baubewilligungsverfahren ein entsprechender Nachweis zu erbringen. In einem Lärmgutachten ist aufzuzeigen, dass sämtliche Massnahmen (z. B. Lärmschutzwand im Bereich der Anlieferung), welche technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sind, umgesetzt werden und die von der Anlage allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten (Artikel 7 Absatz 1 der Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986). Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Gemeindeversammlung Sissach am 12. April 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Migros-Markt" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 62/QP/15/0, 62/ZPS/3/10 62/BSP/33/2 (Quartierplan "Migros-Markt" Nr. 1 bis 4) und 62/QR/15/0 (Quartierplanreglement "Migros-Markt") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden S_Z\Sissach\143 144 RRB_Einsprachen\RRB1246_20120814_OPGü_Sissach_Migros-Markt_GK36055.doc

2

3. Aufgehoben werden der am 3. Mai 2005 genehmigte Quartierplan "Migros-Markt" (62/QP/9/0) sowie das dazugehörende Quartierplanreglement "Migros-Markt" (62/QR/9/0). 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Sissach, 4450 Sissach  Hofmattweg , 4460 Gelterkinden  Landeskanzlei (Publikation)  Tiefbauamt  Amt für Raumplanung (6)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

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Der Landschreiber: A . Achermann

P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden S_Z\Sissach\143 144 RRB_Einsprachen\RRB1246_20120814_OPGü_Sissach_Migros-Markt_GK36055.doc