34/eBS/4/1_Mutation zu Bau- und Strassenlinienplan "Dorackerweg"
Lingias da construcziun · Läufelfingen
Document
- Numer
- 2371
- Gener
- Lingias da construcziun
- Sutgener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Läufelfingen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 14-12-2004
- En vigur dapi
- 14-12-2004
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kantons Basel-Landschaft Nr. 2371 vom 14. Dezember 2004
Gemeinde Läufelfingen, Mutation Bau- und Strassenlinienplan "Dorackerweg"
A. Der Gemeinderat Läufelfingen hat gestützt auf $ 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 23. Juni 2004 eine Änderung des Bau- und Strassenlinienplanes "Dorackerweg" beschlossen. Damit wird der Abstand zwischen Strassen- und Baulinie bergseitig von 6 auf 4 Meter reduziert.
B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.
©. Mit Schreiben vom 22. Oktober und 25. November 2004 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den obgenannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
Gestützt auf 8 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
:/1: 1. Die vom Gemeinderat Läufelfingen am 23. Juni 2004 beschlossene Mutation des Bau- und Strassenlinienplanes "Dorackerweg" wird genehmigt und damit aligemein verbindlich erklärt.
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2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 34/eBS/4/1 versehenen Exemplare der Pläne.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler:
- Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Landeskanzlei (Publikation)
- Vermessungs- und Meliorationsamt
- Amt für Raumplanung (6)
- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: