32/BSP/9/0_Baulinienplan Ueligasse
Lingias da construcziun · Känerkinden
Document
- Numer
- 1795
- Gener
- Lingias da construcziun
- Sutgener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Känerkinden
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 13-07-1993
- En vigur dapi
- 13-07-1993
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
des Kanton Basel-Landschaft
Nr. 1795 vom 13. Juli 1993
Gemeinde Känerkinden, Baulinienplan "Veligasse"
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Känerkinden hat am
26. April 1993 den Baulinienplan "Ueligasse" beschlossen.
B. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingereicht worden.
C. Das auf Ersuchen des Gemeinderates Känerkinden durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
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Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf S 3 Absatz 2 BauG beschliesst der Regierungsrat folgendes:
://: 1. Der von der Einwohnergemeindeversammlung Känerkinden am 26. April 1993 beschlossene Baulinienplan "Ueligasse" wird genehmigt und da-
mit allgemeinverbindlich erklärt.
2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer
32/BSP/9/0 versehenen Exemplare des Planes.
3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: - Gemeinderat Känerkinden, 4447 Känerkinden - Ingenieurbüro Arendt + Berchtold, Kirchgasse
3, 4450 Sissach
-Kreisgeometerbüro Sissach, Ebenrainweg 1, 4450 Sissach
Landeskanzlei (Publikation) Tiefbauamt
Vermessungsamt
Bauinspektorat
Amt für Orts- und Regionalplanung (5) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber:
Pünbttebe