71/ZPS/3/1_Mutation 2017
Plan d'utilisaziun · Wittinsburg
Document
- Numer
- 1054
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Sutgener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Wittinsburg
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 26-06-2018
- En vigur dapi
- 26-06-2018
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Datotecas
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2018-1054
vom 26. Juni 2018
Gemeinde Wittinsburg, Mutation Zonenplan und Zonenreglement Siedlung
1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Wittinsburg hat am 5. Dezember 2017 Änderungen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung beschlossen. Dabei handelt es sich um die Aufhebung einer Zone für öffentliche Werke und Anlage und einer Zone mit Quartierplanpflicht. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
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C. Mit Schreiben vom 12. März 2018 unterbreitet der Gemeinderat Wittinsburg den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.
2.
Beschluss
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Wittinsburg am 5. Dezember 2017 beschlossenen Mutationen des Zonenplanes und des Zonenreglementes Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 71/ZPS/3/1 (Mutation Zonenplan Siedlung 2017) und 71/ZRS/3/2 (Mutation Zonenreglement Siedlung 2017) versehenen Exemplare des Mutationsplanes und des Mutationsreglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Wittinsburg, 4443 Wittinsburg – Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – Bau- und Umweltschutzdirektion
Der 2. Landschreiber: