34/TZP/2/2_Mutation Teilzonenplan Ortskern "Gemeindehaus"

Plan d'utilisaziun · Läufelfingen · Abolì ils 29-06-2021

Document

Numer
483
Gener
Plan d'utilisaziun
Sutgener
Plan da zonas parzial
Vischnanca
Läufelfingen
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
31-03-2009
En vigur dapi
31-03-2009
Abolì
29-06-2021

Karte

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Datotecas

RRB_0483_20090331.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 483

vom 31. März 2009

Gemeinde Läufelfingen, Mutation zum Teilzonenplan "Ortskern" im Bereich "Gemeindehaus" A. Die Gemeindeversammlung Läufelfingen hat am 15. Oktober 2008 die Mutation zum Teilzonenplan "Ortskern" im Bereich "Gemeindehaus" beschlossen. Die Parzelle Nr. 44 mit dem Gemeindehaus, das für die Gemeindeverwaltung nicht mehr benötigt wird, ist von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen in die Kernzone umgezont worden. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 und 10. März 2009 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Läufelfingen am 15. Oktober 2008 beschlossene Mutation zum Teilzonenplan "Ortskern" im Bereich "Gemeindehaus" wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 34/TZP/2/2 (Mutation Teilzonenplan "Ortskern" im Bereich "Gemeindehaus") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: 

Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen

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Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen



Landeskanzlei (Publikation)



Amt für Raumplanung (4)



Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: W. Mundschin

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