34/TZP/2/5_Bau- und Strassenlinienplan "Eptingerstrasse"

Plan d'utilisaziun · Läufelfingen · Abolì ils 29-06-2021

Document

Numer
671
Gener
Plan d'utilisaziun
Sutgener
Plan da zonas parzial
Vischnanca
Läufelfingen
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
10-05-2016
En vigur dapi
10-05-2016
Abolì
29-06-2021

Karte

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Datotecas

RRB_0671_20160510_OPGü_Läufelfingen_BSP_Eptingerstrasse_GK41771.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0671

vom 10. Mai 2016

Gemeinde Läufelfingen, Bau- und Strassenlinienplan "Eptingerstrasse" A. Der Gemeinderat Läufelfingen hat gestützt auf § 35 Absatz 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 am 25. Januar 2016 den Bau- und Strassenlinienplan "Eptingerstrasse" beschlossen. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 1. April 2016 unterbreitet der Gemeinderat Läufelfingen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen: Innerhalb des gesetzlichen Bauabstands zu eingedolten Gewässern muss – unabhängig von kommunalen Baulinien - gemäss § 63 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 ein Abstand von 3.00 Meter eingehalten werden. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass die Lage des eingedolten Chillebaches, der zur Orientierung im vorliegenden Bau- und Strassenlinienplan dargestellt wird, falsch ist. Im kantonalen Baulinienplan 35 – 022 /001 (RRB Nr. 1107 vom 12.04.1988) ist die Eindolung korrekt eingezeichnet. Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Der vom Gemeinderat Läufelfingen am 25. Januar 2016 beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Eptingerstrasse" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 34/BSP/25/0 und 34/TZP/2/5 (Bau- und Strassenlinienplan "Eptingerstrasse") versehenen Exemplare des Planes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Läufelfingen, 4448 Läufelfingen - Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Landeskanzlei (Publikation) - BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität - BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung - Bau- und Umweltschutzdirektion Der Landschreiber: