39/LES/1/0_Lärm-Empfindlichkeitsstufen

Grads da sensibilitad a la canera · Liedertswil

Document

Numer
297
Gener
Grads da sensibilitad a la canera
Vischnanca
Liedertswil
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
02-02-1993
En vigur dapi
02-02-1993

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Liedertswil mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

RRB_0297_19930202.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kanton Basel-Landschaft

Nr. 297 vom 2. Februar 1993

Gemeinde Liedertswil, Aenderung der Zonenvorschriften Siedlung und des Strassennetzplanes/ Ausscheidung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Liedertswil hat am 2. Juni 1992 resp. 16. September 1992 die Aenderung der Zonenvorschriften Siedlung (bestehend aus Zonenplan und Zonenreglement), des Strassennetzplanes und die Ausscheidung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen beschlossen.

B. Einsprachen sind keine eingegangen.

C. Das auf Antrag des Gemeinderates Liedertswil durchgeführte Genehmigungsverfahren hat ergeben, dass sowohl die Rechtmässigkeitskontrolle als auch die Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung zu keinen Beanstandungen Anlass gibt. Materiell-rechtlich bleibt darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Denkmalpfleger, eine Liste über die Klassierung der Bauten im Ortskern auszuarbeiten.

Zudem werden folgende redaktionelle Aenderungen in den Plänen angebracht:

- "Weigistbach" anstelle Weigisbächlein

Ganzen Text zeigen

- Ergänzung der Bezeichnung "Weidlibächli"

Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 3 Absatz 2 Baugesetz beschliesst der Regierungsrat folgendes:

://: 1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Liedertswil am 2. Juni 1992 resp. 16. September 1992

beschlossene Aenderung der Zonenvorschriften Siedlung, des Strassennetzplanes und die Ausscheidung der Lärm-Empfindlichkeitsstufen wird genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

. Massgebend sind die mit den Inventarnummern

39/2P/1/0 (Zonenplan Siedlung), 39/ZR/1/0 (Zonenreglement Siedlung), 39/sp/1/0 (Strassennetzplan), 39/LES/1/0 (Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: - Gemeinderat Liedertswil, 4436 Liedertswil

- Ingenieur- und Planungsbüro Sutter, Hooland 10, 4424 Arboldswil

- Kreisgeometerbüro Liestal/Waldenburg Frenkendörferstrasse 20, 4410 Liestal

- Landeskanzlei (Publikation)

- Tiefbauamt

- Amt für Liegenschaftsverkehr

- Vermessungsamt

- Bauinspektorat

- Kantonaler Denkmalpfleger

- Amt für Orts- und Regionalplanung (5)

- Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: