87_Q_6_ Quartierplan Obermatt 1
Plan d'utilisaziun spezial · Zwingen
Document
- Numer
- 1989
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da quartier
- Vischnanca
- Zwingen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 15-12-2015
- En vigur dapi
- 15-12-2015
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 1989
vom 15. Dezember 2015
Gemeinde Zwingen, Quartierplanvorschriften "Obermatt I" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 16. Juni 2015 die Quartierplanvorschriften "Obermatt I" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan Bebauung / Erschliessung / Freiräume / Schnitt. Die Quartierplanung umfasst einen Teil der Parzelle Nr. 239 mit einer Gesamtfläche von rund 4‘105 m2. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 20. August 2015 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 16. Juni 2015 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Obermatt I" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 87/QP/6/0, 87/ZPS/2/6, 87/LES/2/2 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung, Mutation zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) und 87/QR/6/0 (Quartierplanreglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
-
Gemeinderat Zwingen, Schlossgasse 4, 4222 Zwingen Raumplanung Holzemer GmbH, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
Der Landschreiber:
Quartierplanvorschriften
EXEMPLAR AMT
FÜR
RAUMPLANUNG
87./
OR/
61 0
• Gemeinde Zwingen Quartierplanung Obermatt 1
Quartierplan reg lement regierungsrätliche Genehmigung
Ganzen Text zeigen
•
PLANUNG OLZEMER
Raump lan ung Holzemer GmbH
Stallenmattstrasse 8 4104 Oberwil
INHALT Erlass
2
2
Zweck und Ziele der Planung
2
3
Geltungsbereich und Inhalt
2
4
Einpassung in die bauliche und landschaftliche Umgebung
3
5
Lage, Grösse und Gestaltung der Bauten
3
6
Art und Mass der Nutzung
4
7
Gestaltung und Nutzung des Aussenraumes
4
8
Grundwasser
4
9
Erschliessung und Parkierung
5
10
Ver- und Entsorgung
5
11
Lärmschutz
5
12
Gefahrenzonen
5
13
Realisierung
6
14
Ausnahmen
6
15
Schlussbestimmungen
6
16
Beschlussfassung
7
ZWIN 2256
12. August 2015
JK
Gemeinde Zwingen, Quartierplanung übermalt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung
1
ERLASS
Beschluss
1
Die Einwohnergemeinde Zwingen erlässt, gestützt auf§ 4 und§ 37 ff. des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 08. Januar 1998 im Gebiet „Obermatt I" (Teilparzelle Nr. 239) Quartierplanvorschriften, bestehend aus dem Quartierplan und dem vorliegenden Quartierplanreglement.
Verbindlichkeit
2
Die Quartierplanvorschriften sind grundeigentumsverbindlich .
2
ZWECK UND ZIELE DER PLANUNG
Zweck
1
Die Quartierplanung Obermatt 1 bezweckt eine geordnete, haushälterische Nutzung des Bodens und soll eine umweltgerechte, architektonisch und städtebaulich sowie erschliessungsmässig gute Überbauung gewährleisten.
Ziele
2
Mit der Quartierplanung Obermatt 1 werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: • •
3
Realisierung eines Verkaufsgeschäfts für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs. Umsetzung der kantonalen Naturgefahrenkarte zur Minimierung der Auswirkungen von Naturereignissen, insbesondere Hochwasser.
GELTUNGSBEREICH UND INHALT
Geltungsbereich
1
Die Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters. Planelemente ausserhalb des Quartierplanperimeters haben orientierenden Charakter.
Inhalt
2
Die Vorschriften regeln insbesondere: • die Lage, die Grösse und die kubische Gliederung der Bauten • die Art und das Mass der Nutzung des Areals und der Bauten • die Gestaltung, Benützung und den Unterhalt des Aussenraumes • die Erschliessung und Parkierung • die Ver- und Entsorgung
Gemeinde Zwingen, Quartierplanung übermalt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung
2
4
EINPASSUNG IN DIE BAULICHE UND LANDSCHAFTLICHE UMGEBUNG
städtebauliche
1
Einpassung
5
Die Bebauung ist hinsichtlich Architektur, Material und Farbe sorgfältig zu gestalten, sodass ein ästhetisch ansprechender, harmonischer Gesamteindruck entsteht.
LAGE, GRÖSSE UND GESTALTUNG DER BAUTEN
Lage und Grösse
1
Es dürfen nur diejenigen Bauten und Anlagen erstellt werden, die im Quartierplan enthalten sind. Ausgenommen sind Kleinbauten gemäss Ziffer 5.7.
Anordnung und
2
Lage und Grösse der Bauten (Flächen, Bauprofil) gehen aus dem Quartierplan hervor. Die Anordnung der Bauten innerhalb der Baubereiche kann im Rahmen der zulässigen bebaubaren Fläche frei erfolgen.
Gebäudehöhe
3
Für die maximalen Gebäudehöhen sind die Koten des Quartierplans massgebend.
Fassadengestaltung
4
Die Fassaden müssen bezüglich Gliederung/Struktur, Materialisierung und Farbgebung ein gutes Gesamtbild ergeben.
Dachform
5
Die Dachform ist frei wählbar. Flachdächer sind extensiv zu begrünen.
Dachaufbauten
6
Technisch bedingte Dachaufbauten (Oberlichter, Liftüberfahrten, Belüftungsinstallationen etc.) dürfen die maximale Gebäudehöhe überragen. Ihre Erscheinung muss sich dem Gebäude unterordnen. Auf eine gute Einpassung ist im Sinne von Ziffer 4 besonders zu achten.
Kleinbauten
1
Unbeheizte Klein - und Nebenbauten mit einer Fläche von höchstens 12 m2 pro Baute (Velounterstände, gedeckte EinkaufswagenSammelstellen, Containerstellplätze, Trafohäuschen und dergleichen) dürfen insgesamt maximal 100 m2 Fläche einnehmen. Für deren Bewilligung ist § 92 RBV massgebend.
Volumen
Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermatt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung
3
6
ART UND MASS DER NUTZUNG
Nutzungsart
Im Quartierplanareal sind Geschäftsnutzungen, insbesondere Detailhandel, sowie nicht störende bis mässig störende gewerbliche Nutzungen zulässig .
behindertengerechte 2
Die behindertengerechte Bauweise richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Bauten sind grundsätzlich so zu erstellen, dass der Zugang hindernisfrei ist.
Bauweise
7
GESTALTUNG UND NUTZUNG DES AUSSENRAUMES
Gestaltung
1
Die generelle Gestaltung, Nutzung und Bepflanzung des Aussenraumes ist aus dem Quartierplan ersichtlich. Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Bäume und Sträucher zu verwenden.
Umgebungsplan
2
Die genaue Gestaltung des Aussenraumes ist in einem Umgebungsplan darzustellen. Dieser beinhaltet insbesondere die Lage und die Art von Strassen, Wegen und Plätzen, der Grünflächen, Stützmauern, der Velo- und Autoparkplätze sowie von Ver- und Entsorgungsanlagen (Trafohäuschen, Container etc.).
Reklameein-
3
Das Aufstellen von Reklametafeln oder Reklamestelen ist zulässig . Sie dürfen eine Fläche von 10 m2 nicht überschreiten. Reklametafeln, Reklameschriften etc. an der Fassade und im Bereich des Daches sind zulässig . Sie dürfen die max. Höhenkote des Gebäudes um maximal 2.00 m überragen und ebenfalls eine Fläche von 1O m2 nicht überschreiten. Beleuchtete Reklameschilder (selbstleuchtende wie angeleuchtete) sind ausser auf der Fassade gegen Nordosten (Erholungszone) zulässig. Sämtliche Lichtquellen sind grundsätzlich mindestens zwischen 23.00 und 05.00 Uhr auszuschalten.
richtungen
8
GRUNDWASSER
Gewässerschutz-
1
Das Quartierplanareal befindet sich in der weiteren Schutzzone (S3) der Fassung „in den Weiden"
2
Die Vorschriften gemäss Anhang 4 GSchV sind im Rahmen der Bausowie der Betriebsphase einzuhalten.
zone
Gemeinde Zwingen, Ouartierplanung Obermal! 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung
4
9
ERSCHLIESSUNG UND PARKIERUNG
Lage
1
Für Zufahrt, Zugänge und Erschliessungsflächen sowie für die Parkierung ist der Quartierplan massgebend.
Parkplatz-
2
Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Autos und Velos richtet sich grundsätzlich nach der kantonalen Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Parkplätze für Personenwagen und Velos/Mofas bzw. nach dem Anhang 11/1 zur RBV.
berechnung
10 VER- UND ENTSORGUNG Abwasser
1
Die Abwasserentsorgung richtet sich nach dem GEP der Gemeinde. Der entsprechende Nachweis ist im Rahmen des Baugesuchs zu erbringen.
Abfallentsorgung
2
Die Abfallentsorgung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Verfahren der Gemeinde.
11
LÄRMSCHUTZ
Lärmempfindlich-
1
keitsstufe
Im Quartierplanareal gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) III gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15.12.1986.
12 GEFAHRENZONEN Überschwemmung
1
Gebäude und haustechnische Anlagen sind in Gefahrenzonen so zu bauen, dass sie durch mögliche Hochwasserereignisse von geringer Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeit 100 bis 300 Jahre) oder mögliche Kanalisations-Rückstaus nicht wesentlich beschädigt werden oder Folgeschäden verursachen.
2
Gebäudeteile, welche unterhalb der massgebenden Hochwasserkote liegen, sind wasserdicht auszugestalten; unterhalb der massgebenden Hochwasserkote sind ungeschützte Öffnungen in der Gebäudehülle untersagt.
Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermatt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung
5
3
Gebäudehüllen unterhalb der massgebenden Hochwasserkote sind so zu erstellen, dass sie den Beanspruchungen (Wasserdruck, Nässe, Schwemmmaterial) durch mögliche Hochwasserereignisse genügen.
4
Die massgebende Hochwasserkote wird ausgehend von der kantonalen Naturgefahrenkarte auf 342, 1 Meter über Meer festgelegt.
13 REALISIERUNG Parzellierung
1
Eine allfällige spätere Parzellierung des Quartierplanareals ist zulässig, sofern die Verwirklichung und Zielsetzung der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage gestellt wird.
14 AUSNAHMEN Abweichungen
1
In Abwägung öffentlicher und privater Interessen sowie der Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde schriftlich .begründet Abweichungen von diesen Quartierplanvorschriften beantragen.
Bedingungen
2
Voraussetzung dafür ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzungen der Planung gemäss Ziffer 2 vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträchtigt werden . Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten .
grössere
3
Grössere Abweichungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbild, von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur aufgrund einer Quartierplanänderung erfolgen.
Abweichungen
15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Umsetzung
1
Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplanvorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss § 124 ff. RBG bzw. § 86 ff. RBV bleibt vorbehalten.
Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermatt 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung
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Rechtskraft
2
Alle im Widerspruch zu den Quartierplanvorschriften stehenden früheren Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplanperimeters als aufgehoben. Nicht aufgehoben wird die vorbestandene Strassenbaulinie. Die Quartierplanvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Rechtskraft.
Aufhebung der
3
Sollte mit den Bauarbeiten für die Quartierplan-Überbauung nicht innerhalb von fünf Jahren seit der Genehmigung des Quartierplanes begonnen werden, ist die Quartierplanung zu überprüfen und allenfalls anzupassen oder aufzuheben.
Quartierplanung
16 BESCHLUSSFASSUNG Beschluss des Gemeinderates: 20. April 2015
Namens des Gemeinderates
Beschluss der Gemeindeversammlung : 16. Juni 2015
Der Gemeindepräsident
Referendumsfrist: 17. Juni bis 16. Juli 2015 Urnenabstimmung: --Publikation der Planauflage im Amtsblatt Nr. 26 vom 25. Juni 2015 Planauflage: 25. Juni bis 24. Juli 2015
Vom Regierungsrat des Kantons Basel - Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. ~ vom
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Publikation des Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt Nr.
S1
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Der Landschreiber
Der Landschreiber:
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Gemeinde Zwingen, Quartierplanung Obermal! 1: QP-Reglement, regierungsrätliche Genehmigung
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