55/QP/9/0_Quartierplan Stockacker

Lingias da construcziun · Reinach (BL)

Document

Numer
1778
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Reinach (BL)
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
13-12-2016
En vigur dapi
13-12-2016

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Reinach (BL) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

RRB_1778_20161213_OPSt_Reinach_QP Stockacker_GK42420.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1778

vom 13. Dezember 2016

Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften „Stockacker“

1. Erläuterungen A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 27. Juni 2016 die Quartierplanvorschriften „Stockacker“ beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Situations- und Schnittplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 747 mit einer Gesamtfläche von 8‘917 m2. Als zulässige Nutzung sind 10‘300 m2 BGF festgelegt. Mit dem vorliegenden Beschluss werden gleichzeitig die Bau- und Strassenlinienpläne „Colmarerweg“ (Inventar-Nr. 55/BSP/34/0), „Rainenweg (Teilstück Ost)“ (Inventar-Nr. 55/BSP/38/0) und „Reinacherhof-West“ (Inventar-Nr. 55/BSP/39/0) mutiert. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 18. November 2016 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde gleichzeitig eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

2. ://:

Beschlüsse 1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 27. Juni 2016 beschlossenen Quartierplanvorschriften „Stockacker“ werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit allgemein verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/9/0, 55/ZPS/2/1, 55/LES/2/2, 55/BSP/34/2, 55/BSP/38/1 und 55/BSP/39/1 (Quartierplan „Stockacker“ und Mutationen zum Zonenplan Siedlung, zum Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan und zu den Bau- und Strassenlinienplänen „Colmarerweg“, „Rainenweg (Teilstück Ost)“ und „ReinacherhofWest“) und 55/QR/9/0 (Quartierplanreglement „Stockacker“) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Technische Verwaltung Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Umwelt und Energie – Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreiber:

Ganzen Text zeigen

RRB Nr. 1778 vom 13. Dezember 2016

2/2