37/QP/11/0_Quartierplan Bahnweg BL
Lingias da construcziun · Lausen
Document
- Numer
- 1004
- Gener
- Lingias da construcziun
- Sutgener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Lausen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 13-08-2019
- En vigur dapi
- 13-08-2019
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RRB_1004_20190813.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2019-1004
vom 13. August 2019
Gemeinde Lausen, Quartierplanvorschriften «Bahnweg»
1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Lausen hat am 5. Dezember 2018 die Quartierplanvorschriften «Bahnweg» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohnüberbauung mit einer Ausnützung von 151 %. B.
Einsprachen sind keine eingereicht worden.
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C. Mit Schreiben vom 4. Februar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Lausen den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Mit Brief vom 7. Juni 2019 beantragt der Gemeinderat zudem im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer geringfügige Änderungen im Sinne von § 31 Absatz 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998. Es handelt sich dabei um Änderungen im Zusammenhang mit der Störfallvorsorge in § 4 Absatz 6 des Quartierplanreglementes und im Aussenbereich von Baubereich A. Der Regierungsrat kann diesen Änderungen zustimmen. Diese sind in den zur Genehmigung vorliegenden Quartierplanvorschriften bereits enthalten. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der Baulinie für Nebenbauten um eingeschossige Bauten handelt. 2.
Beschluss
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Lausen am 5. Dezember 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Bahnweg» werden im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 37/QP/11/0 und 37/ZPS/2/3 (Quartierplan «Bahnweg») sowie 37/QR/11/0 (Quartierplanreglement «Bahnweg») versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Lausen, 4415 Lausen – Stierli+Ruggli, Ingenieure+Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung – BUD, Bereich RBB, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Landschreiberin: