40/QP/10/0_Quartierplanung Benzbur

Lingias da construcziun · Liestal

Document

Numer
1560
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Liestal
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
08-08-2000
En vigur dapi
08-08-2000

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Text

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1560 vom 8. August 2000

Gemeinde Liestal, Quartierplanung "Benzbur" (Hanro AG)

A. Der Einwohnerrat Liestal hat am 23. Juni 1999 die Quartierplanung "Benzbur" (Hanro AG), bestehend aus den Plänen Nrn. 1-6 und dem Quartierplan-Regiement, beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Neu- und Umnutzung des Areals mit Nutzungsdurchmischung und Verdichtung durch Wohnen, Dienstleistungen, Verkauf und Gewerbe (s.a. Begleitbericht des Projektverfassers). Der Beschluss wurde in der Volksabstimmung vom 24. Oktober 1999 bestätigt.

B. Einsprachen sind keine eingereicht worden.

c. Mit Schreiben vom 30. Mai 2000 unterbreitet der Stadtrat Liestal die Quartierplanung zur regierungsrätlichen Genehmigung.

Die Prüfung der Unterlagen hat folgendes ergeben: Die Pläne Nrn. 1 und 2 enthalten Widersprüche in bezug auf die bestehenden Gebäude Nrn. 20 + 24. In der Legende zum Aussenraumplan Nr. 2 ist der verbindliche Hinweis für den Abbruch der erwähnten Bauten bei Realisierung von Baufeld 12 enthalten. Im Bebauungsplan Nr. 1 fallen diese Gebäude jedoch unter die Bestandesgarantie (zur Orientierung dargestellt). Es wird daher davon ausgegangen, dass die Bestandesgarantie der genannten Bauten nur bis zur Realisierung von Baufeld 12 Gültigkeit hat. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. -

Gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:

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-/1: 1. Die vom Einwohnerrat Liestal am 23. Juni 1999 beschlossene Quartierplanung "Benzbur" (Hanro AG) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern A40/QP/10/0 und A0/ZPS/1/47 (Quartierpläne 1-6) sowie 40/QR//10/0 (Quartierplan-Reglement) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:

- Stadtrat Liestal, 4410 Liestal

- Stadtbauamt Liestal, 4410 Liestal

- Burckhardt+Partner AG, Architekten Generalplaner, Dornacherstrasse 210, 4002 Basel - Bezirksschreiberei Liestal, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal

Landeskanzlei (Publikation) Forstamt beider Basel

Amt für Liegenschaftsverkehr

Amt für Umweltschutz und Energie Bauinspektorat

Tiefbauamt

Amt für Raumplanung (10)

Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber:

Finttee