55/ZPS/2/6_Quartierplan Hinterkirch

Plan d'utilisaziun · Reinach (BL)

Document

Numer
1402
Gener
Plan d'utilisaziun
Sutgener
Plan da zonas
Vischnanca
Reinach (BL)
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
22-10-2019
En vigur dapi
22-10-2019

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2019-1402

vom 22. Oktober 2019

Gemeinde Reinach, Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» 1.

Erläuterungen

A. Der Einwohnerrat Reinach hat am 27. August 2018 die Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte, 1:500». Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 340 und 6‘132 mit einer Gesamtfläche von 13‘686 m2. Als maximal zulässige Nutzung sind 17‘400 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 26. Februar 2019 unterbreitet der Gemeinderat Reinach die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete und beurkundete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit Schreiben vom 29. August 2019 bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgende Erwägung verwiesen. § 8 Abs. 3 «Energiestandard» des Quartierplanreglements Es ist Folgendes zu bemerken: In der Bestimmung ist festgelegt, dass die Quartierplan-Überbauung die Einhaltung der Zielwerte gemäss SIA-Effizienzpfad Energie anstrebt beziehungsweise die Anforderungen von Minergie-ECO einzuhalten sind. Damit sind im Baubewilligungsverfahren die geltenden gesetzlichen Anforderungen des Energiegesetzes im Mindesten zu erfüllen. Eine weitergehende Prüfung im Sinne des angestrebten Effizienzpfads beziehungsweise der Anforderung Minergie-ECO liegt nicht in der Verantwortung der kantonalen Fachstelle Energie. Die Einhaltung der Zielwerte betreffend Energieeffizienz und der Anforderung Minergie-ECO prüft die Gemeinde Reinach gemäss Regelung im Quartierplan-Vertrag. 2.

Beschluss

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1. Die vom Einwohnerrat Reinach am 27. August 2018 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Hinterkirch» werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 55/QP/14/0, 55/ZPS/2/6 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung) und 55/QR/14/0, 55/LES/2/7 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärm-Empfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

4. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätliche Erwägung zu übernehmen.

Verteiler: – Gemeinderat Reinach, 4153 Reinach – Stierli + Ruggli Ingenieure + Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2019-1402 vom 22. Oktober 2019

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