13/QP/1/0_Quartierplan Lidl

Lingias da distanza dal guaud · Böckten

Document

Numer
1545
Gener
Lingias da distanza dal guaud
Vischnanca
Böckten
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
09-11-2010
En vigur dapi
09-11-2010

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RRB1545_20101109_OPGü_Böckten_QP Lidli_GK34760.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1545

vom 09. November 2010

Gemeinde Böckten, Quartierplanvorschriften "Lidl" A. Die Gemeindeversammlung Böckten hat am 8. Juni 2010 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Lidl" beschlossen. Es handelt sich dabei um einen Quartierplan, der erlassen werden muss, weil die vorgesehene Nettoladenfläche mehr als 500 m2 beträgt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 10. August 2010 unterbreitet der Gemeinderat Böckten den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Materiell-rechtlich wird darauf hingewiesen, dass die Erschliessung des Langsamverkehrs für Velos über die Ein-/Ausfahrt und für Fussgänger über den Durchbruch in der Rabatte auf Höhe des Ladeneingangs zu erfolgen hat. Ausserdem ist der im Verkehrsgutachten vorhandene Signalisierungs- und Markierungsplan mit der optimierten Erschliessung dem Tiefbauamt, Fachbereich Verkehrstechnik, zur Genehmigung einzureichen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Böckten am 8. Juni 2010 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Lidl" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 13/QP/1/0, 13/ZPS/2/1 (Quartierplan "Lidl" Teilplan Nr. 1, 2, 3 und 4) und 13/QR/1/0 (Quartierplanreglement "Lidl") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Böckten, 4461 Böckten  Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, Hooland 10, 4424 Arboldswil  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Wald  Bauinspektorat  Tiefbauamt  Amt für Raumplanung (5)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2) Der Landschreiber: W. Mundschin P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden A_D\Böckten\143 144 RRB_Einsprachen\RRB1545_20101109_OPGü_Böckten_QP Lidli_GK34760.doc