87/QP/7/0_Quartierplan Oberdorf
Lingias da construcziun · Zwingen
Document
- Numer
- 147
- Gener
- Lingias da construcziun
- Sutgener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Zwingen
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 02-02-2016
- En vigur dapi
- 02-02-2016
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RRB_0147_20160202_OPhans_Zwingen_QP Oberdorf_GK41501.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 0147
vom 02. Februar 2016
Gemeinde Zwingen, Quartierplanvorschriften "Oberdorf" A. Die Einwohnergemeindeversammlung Zwingen hat am 3. Dezember 2013 die Quartierplanvorschriften "Oberdorf" beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem Quartierplan. Die Quartierplanung umfasst die Parzellen Nrn. 25, 51, 405, 470 und 1201 mit einer Gesamtfläche von 6‘948 m2. Als zulässige Nutzung ist eine Wohn- und Geschäftsnutzung gemäss § 21 Abs. 2 festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Der öffentlich beurkundete Quartierplanvertrag wurde am 25. November 2015 unterzeichnet. C. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 unterbreitet der Gemeinderat Zwingen die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung.
Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes:
://:
1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 3. Dezember 2013 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Oberdorf" werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 87/QP/7/0, 87/ZPS/2/7 und 87/ÜO/9/4 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung, Mutation zur Überbauungsordnung Kernzone) und 87/QR/7/0 und 87/LES/2/3 (Quartierplanreglement, Mutation zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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Verteiler: Gemeinderat Zwingen, Schlossgasse 4, 4222 Zwingen Stierli + Ruggli Ingenieure und Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen Landeskanzlei (Publikation) BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion
Der Landschreiber: