1_Q_34_Quartierplan Victus

Plan d'utilisaziun spezial · Aesch (BL)

Document

Numer
1136
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Aesch (BL)
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
25-08-2020
En vigur dapi
25-08-2020

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Text

RRB_1136_20200825.pdf

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2020-1136

vom 25. August 2020

Gemeinde Aesch, Quartierplanvorschriften «Victus-Areal» 1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Aesch hat am 25. September 2019 die Quartierplanvorschriften «Victus-Areal» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte». Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 3979 mit einer Gesamtfläche von 15’188 m 2. Als zulässige Nutzung sind 27’100 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 21. April 2020 unterbreitet der Gemeinderat Aesch die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit EMail vom 14. Juli 2020 bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.

Beschluss

://:

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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 25. September 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Victus-Areal» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 01/QP/34/0 und 01/ZPS/1/53 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung ) sowie 01/QR/34/0 und 01/LES/1/9 (Quartierplanreglement und Lärmempfindlichkeitsplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Aesch, 4147 Aesch – Stierli + Rugli Ingenieur- und Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm, Sandra Baldauf – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin:

Quartierplanvorschriften

t.

AEscH

Wr.

EXE M P LAR AMT FÜR RAUMPLANUNG

/ LES/ a1 I 0R/ A1

Quartierplanung "Vl CTUS"

Qu artierpl an- Reg leme nt

1t I 34

Ganzen Text zeigen

/ 0

lmpressum Ersteller

Sti€rli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG Unterdorfstrasse 38. Postfach 4415 Lausen 061 /926 84 30

www.stierli-ruggli.ch [email protected] Bearbeitung

Ralph Christen, No6mie Augustin

DatumA/ersion

2. Apnl2020

Datei-Name

1

058_Reg01 _nGenehmigung.docx

Quartierplanung "VICTUS"

Quartierplan-Reglement

Gemeinde Aesch

lnhaltsverzeichnis

Erlass........

1

sl

Zweck und Ziele der Quartierplanung

1

s2

Geltungsbereich...........

1

s3 s4 s5 s6 s7 s8 se

Bebauung

1

Art und Mass der Nutzung

2

Gestaltung der Bauten.

3

Nutzung und Gestaltung des Aussenraumes....

4

Erschliessung und Parkierung...........

6

Energieeffizienz ...........

7

Lärmschutz

7

s 10

Realisierung

s 11

Ausnahmen und Abweichungen

I I

s12

Schlussbestimmungen

8

Beschlüsse und Genehmigung .........

I

Anhang 1

Richtungsweisende Visualisierungen zu den Hautpbauten .

10

Anhang 2

Richtungsweisende Elemente der Fassadengestaltung ......

11

Anhang 3

Richtungsweisende Konzeption der Aussenraumgestaltung

12

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

lnhaltsvezeichnis

Quartierplan-Reglement

Quartierplanung'VICTUS" Gemeinde Aesch

Erlass Die Einwohnergemeinde Aesch erlässt - gestützt auf $$ 2 - 7 und SS 37 ff. des Raumpla-

nungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 - die Quartierplan-Vorschriften "VICTUS". Diese Quartierplan-Vorschriften bestehen aus dem Quartierplan-Reglement und dem Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500). Massgebende übergeordnete Gesetzgebungen (Kanton, Bund) sind zu beachten und wer-

den in diesem Quartierplan-Reglement nicht speziell erwähnt.

S

1

Zweck und Ziele der Quartierplanung Die Quartierplanung 'VICTUS" bezweckt eine geordnete, haushälterische Nutzung des

Zweck

Bodens und soll eine wohnhygienisch, ortsbaulich, wirtschaftlich sowie erschliessungsmässig gute Überbauung gewährleisten.

'

Zele

Mit dieser Quartierplanung werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt:

a) Neunutzung des ehemaligen Geweöeareals mit neuer städtebaulicher hochwertiger und verdichteter Übeöauung ;

b) Sicherstellung einer quartierverträglichen und lagegerechten Siedlungsverdichtung; c) Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Architektur mit abgestimmter Gesamtwirkung;

d) Sicherstellung einer energieeffizienten Bauweise und der Verwendung von emeuerbaren Energieträgem;

e) Sicherstellung einer grosszügigen und differenzierten Aussenraumgestaltung mit attraktiven Aufenthaltsbereichen.

S

2

Geltungsbereich Die Quartierplan-Vorschriften gelten für das Areal innerhalb des Quartierplan-Perimeters.

Geftungsbereich

Planelemente ausserhalb des Quartierplan-Perimeters haben lediglich orientierenden Charakter.

S

Hauptbauten

3

Bebauung

t E" dürf"n nur Hauptbauten in den im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) dafür defi nierten Baubereichen erstellt werden.

Baubereiche für Hauptbauten

'

Di" Baubereiche der Hauptbauten im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) begrenzen Lage, Grösse, Höhe und Geschossigkeit der zulässigen Hauptbauten. Balkone dürfen die Baubereichsbegrenzung um maximal 1.5 m übenagen.

Mindestgebäudeab-

- Die im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) definierten Mindestgebäudeabstände

3

stände und -versätze

und -versätze sind arvingend einzuhalten. Einschnitte im Baubereich Kamm

o Di" Baute im Baubereich Kamm ist als kammförmige Bebauung auszubilden. Sie öfrret sich mit drei gleichförmigen und gleich grossen Höfen Richtung Süden. Die Massdefinitionen zur

Ausbildung der Höfe gehen aus dem Quartierplan (Situation und Schnifte, 1:500) hervor.

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

Seite 1

Quartierplanung "VICTUS"

Quartierplan-Reg lement

Gemeinde Aesch

5

Einschnitte im Baube-

reich Scheibe

lm Baubereich Scheibe sind im obersten Geschoss mindestens drei geschosshohe Einschnitte mit einer durchgehenden Mindestbreite von 3.5 m zu realisieren.

6

Innenhöfe

Die Bauten in Baubereich Turm und in Baubereich Hofuau sind zwingend mit lnnenhöfen zu versehen. lm Baubereich Hofuau muss der lnnenhof ostseitig geöftiet werden. lm Baubereich Turm ist der lnnenhof in Veöindung mit allen Geschossen, welche eine Wohnnutzung

beinhalten zu erstellen. Der lnnenhof in Baubereich Turm muss mindestens 130 m2 und der lnnenhof in Baubereich Hofbau muss mindestens22O m2 umfassen. 7

Gebäudeversätze im

Erdgeschoss

Beim Baubereich Turm und Hofuau sind die im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) festgelegten GebäudeversäLe im Erdgeschoss auszubilden.

8

Ausrichtung Gebäudefluchten

lm Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) sind für einzelne Baubereiche einander gegenüberliegende Fassaden festgelegt, welche in der gesamten Fassadenlänge parallel zueinander angeordnet werden müssen.

I

Messweise der Gebäu-

dehöhe

Die Gebäudehöhe für Hauptbauten wird gemessen bis Oberkante des fertigen Dachrandes. Die Definition der Gebäudehöhe erfolgt mittels Angabe in Meter über Meer (m ü. M.).

10

Unterirdische Bauten

Unterirdische Bauten sind zulässig, sofem sie die Funktionalität sowie das Gesamtkonzept der Quartierplanung nicht beeinträchtigen.

11

Nebenbauten

Als Nebenbauten gelten eingeschossige, unbeheizte Bauten wie überdachte Velounterstände, Ein-/Unterstellbauten für Geräte/Einrichtungen, überdachte Sitzplätze, aussenlie-

gende Einstellhallen-Zugänge, überdachte/eingehauste Entsorgungseinrichtungen und dergleichen. Sitzplätze unter Balkonen/Loggien gelten nicht als Nebenbauten. Nebenbauten können in Beachtung der Baulinien bru. g 54 RBV und von g 57 RBV sowie

den Bestimmungen zum Nutzungsmass gemäss $ 4 und den Bestimmungen zum Aussenraum gemäss $ 6 im Quartierplan-Areal angeordnet werden.

S

Nutzungsart

4

Art und Mass der Nutzung ln den Baubereichen für Hauptbauten sind folgende Nutzungsarten zulässig:

a) Baubereich Turm:

- Erdgeschoss bis 4. Obergeschoss: Gewerbe-/Geschäftsnutzung sowie quartierdienliche Nutzungen (Gemeinschaftsräume, Kita und dergleichen);

- 5. und 6. Obergeschoss: Wohnnutzung gemäss g 21 Abs. 1 RBG und/oder Gewerbe-/Geschäft sn utzu n g ;

- ab dem 7. Obergeschoss: Wohnnutzung gemäss g 21 Abs. 1 RBG. b) Baubereich Hofbau:

- Erdgeschoss: Gewerbe-/Geschäftsnutzung sowie quartierdienliche Nutzungen (Gemeinschaftsräume, Kita und dergleichen);

- 1. bis 2. Obergeschoss: Wohnnutzung gemäss g 21 Abs. 1 RBG und/oder Gewerbe-/Geschäft snutzu n g ;

- ab dem 3. Obergeschoss: Wohnnutzung gemäss g 21 Abs. 1 RBG. c) Baubereich Kamm: Wohnnutzung gemäss g 21 Abs. 1 RBG in allen Geschossen; d) Baubereich Scheibe: Wohnnutzung gemäss g 21 Abs. 1 RBG in allen Geschossen Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

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Quartierplan-Reg lement

Quartierplanung "VICTUS' Gemeinde Aesch

2

Ausgeschrossene Nutzungen

Bei der Gewerbe- und Geschäftsnutzung nach S 4 Abs. 1 nicht zulässig sind:

a) Logistik- und Lagernutzung; b) Einzelhandelsgeschäfte (Ausnahme für Baubereiche Turm und Hofbau: kleinflächige Läden wie Kioske, Mini Märkte und dergleichen mit einer Nettoladenfläche von jeweils maximal 150 m2);

c) Autohandel, Autoreparaturwerkstätten, Tankstellen, und deryleichen ; d) stark und mässig störende Gewerbebetriebe. 3

Defi n ition der b eulichen

Nuhung

Zur Bruttogeschossfläche (BGF) werden alle Geschossflächen inkl. Umfassungsmauem, Inrrenwände, Treppenhäuser, Lift und Leitungsschächte sowie Laubengänge bis 1.2 m Breite gezählt. Bei den Nebenbauten gelten der äussere Gebäudeumriss bzw. die Überdachung als Nutzfläche.

4

Nicht zur BGF zählend

Nicht zur Bruftogeschossfläche (BGF) werden gerechnet:

a) unterirdische Einstellhallen, die nur geringfügig in Erscheinung treten und deren Decken als natürlicher Bestandteil der Aussenraumgestaltung dienen;

b) Heizungs-, Technik- und Kellenäume, Gemeinschaftsräume sowie Velo-, Mofa-, Kinderwagen-, Container-, Hauswart-, Wasch-, Trocken- und Hobbyäume und dergleichen;

c) Erschliessungsflächen wie Konidore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anrechenbare Räume erschliessen;

d) offene Bauteile wie Hallen, Wohnbalkone, offene gemeinschaftlich zugängliche Bereiche und dergleichen;

e) Nebenbauten gemäss $ 3 Abs. 1 1.

u D", bauliche Nutzungsmass ist wie folgt auf die verschiedenen Baubereiche verteilt: a) Baubereich Turm max. Bruttogeschossfläche: 10'500 m2 b) Baubereich Hofbau max. Bruftogeschossfläche: 4'800 m2 c) Baubereich Kamm max. Bruttogeschossfläche:6'000 m2

/Vufzungsmass

d) Baubereich Scheibe max. Bruttogeschossfläche:5'800 m2 Die Nutzfläche für Nebenbauten, ohne bauliche Abschlüsse der privaten Gärten beim Baubereich Scheibe, beträgt insgesamt max. 300 m2. Einzelne Nebenbauten dürfen jeweils eine

maximale Nutzfläche von 30 m2 aufiryeisen. Die baulichen Abschlüsse der privaten Gärten beim Baubereich Scheibe dürfen insgesamt eine Nutzfläche von 120 m2 aufiryeisen.

Bei einer Pazellierung wird die Nutzfläche ftir Nebenbauten proportional zu den Pazellenflächen aufgeteilt.

S

Gestaltung allgemein

5

Gestaltung der Bauten Die Bebauung ist so auszubilden, dass eine städtebauliche Ensemblewirkung und eine gute

Einpassung in die Umgebung entstehen. Materialien, Farben und Öfrrungen sind unter Beibehaltung der Lesbarkeit der Einzelvolumen sorgfältig aufeinander abzustimmen. Für die Typologie des architektonischen Ausdrucks der Hauptbauten und der Elemente der

Fassadengestaltung sind die Darstellungen im Anhang 1 und Anhang 2 richtungsweisend.

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

Seite 3

Quartierplanung "VICTUS"

Quartierplan-Reglement

Gemeinde Aesch

2

Qualitätssicherung

Die Umsetzung des Quartierplans wird durch den Gestaltungsbeirat begleitet, der die Qualität des Projekts bis und mit Ausftihrung prüft. ln diesem Beirat nehmen Vertreter der

Gemeinde und des Bauhenn/lnvestors sowie die Konzeptverfasser von Städtebau und Aussenraum Einsitz. 3

Dachform

Die Hauptdachflächen sind als Flachdächer auszubilden Die Einschnitte im Baubereich Scheibe dürfen nicht überdacht werden. Davon ausgenommen sind mobile SonnenschuE-Elemente, die einheitlich gestaltet und um das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurückversetzt sind. Windschutzelemente sind nicht zulässig. Bei den Nebenbauten sind Flach- und Pultdächer zulässig. Jedoch muss die Dachform bei

Nebenbauten gleicher Art einheitlich sein. 4

Venvendungszweck von Hauptdachflächen

Nicht begehbare Hauptdachflächen der Hauptbauten haben ökologische Funktionen zu er-

füllen (2.8. extensive Begrünung, Nutzung von Sonnenenergie, Regenwasser-Retention oder Ahnliches). T*hnisf,he Enrichfrtrym

Technische Einrichtungen wie Entlüftungsbauteile, Liftübeöauten, Fassadenlifte und dergleichen können das Dach der Hauptbaute übenagen. Sie müssen um das Mass der Überhöhung von der Fassade zurückversetä werden.

Auf den Dachflächen platzierte Lüftungs- und Klimaanlagen oder andenreitige technische Aggregate sind einzuhausen. Die Einhausung ist in ihrer Gesamtwirkung (Materialisierung und Farbgebung) auf die Bauten abzustimmen. 6

Vogelkollisionen

Bei grossffächigen Verglasungen ist reflexionsarmes Glas zu verwenden, um das Risiko von

Vogelkollisionen zu mindem.

S

6

Nutzung und Gestaltung des Aussenraumes

Typologie Nutzung und

Für die Typologie der Nutzung und Gestaltung des Aussenraums ist die Darstellung im An-

Gestaltung

hang 3 richtungsweisend. Gliederung des Aussenraumes

2

Die Gliederung des Aussenraumes wird durch den Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) festgelegt.

Konketisierung des

3

Aussenraumes

Die Konkretisierung der Aussenraumgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Gemeinde-

rat vor Eingabe des Baugesuches. Für die Konkretisierung der Aussenraumgestaltung sind die nachfolgenden Bestimmungen massgebend. Grünfläche A

4

Die Bereiche für Grünflächen A sind begnint, versickerungsoffen, natumah und vielseitig zu gestalten und mit verschiedenen Kleinstrukturen und Bepflanzungselementen (2.B. He-

cken, Einzelbäume, Baumgruppen, Wiesenflächen) zu gliedem. Zulässig sind allfällige Nebenbauten sowie die Erstellung von ergänzenden Fusswegen gemäss Quartierplan (Situation und Schnifte, 1:500) oder in zweckmässiger Abweichung dessen. Angrenzend zum Baubereich Kamm darf die Grünfläche A durch die Bewohner angeeignet und genutzt werden. Die südlich liegende Grünfläche A ist offen und zugänglich bzw. zum Venryeilen zu gestal-

ten. Zulässig sind Einrichtungen zum Aufenthalt sowie zur Freizeitnutzung (2.8. Sitzgelegenheiten, Spiel- und Sporteinrichtungen und dergleichen.

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

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Quartierplan-Reglement

Quartierplanung "VICTUS' Gemeinde Aesch

Grünfläche B

Der Bereich für die Grünfläche B dient als zentraler Aufenthaltsort mit Begegnungs- und Erholungsfunktion. Er soll Spiel, Verweilen und Begegnung ermöglichen. Für diese Funk-

tionen sind Ausseninfrastrukturen und -bereiche (bspw. Spiel- und Verweilelemente) sowie Bepflanzungen und schaftenspendende Elemente zu realisieren. Zudem ist das Anlegen von Pflanzgärten zulässig.

Die im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) ausgewiesene Grünfläche B muss mindestens 1'500 m2 umfassen. Zur Beschattung, Gliederung und Begrünung ist die Grün-

fläche B mit mittel- bis grosskronigen Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist derWuzelraumbedarf zu berücksichtigen. Mindestens 80 % der Grünfläche B soll als begrünte Fläche ausgebildet werden, die üb-

rige Fläche ist mit sickerfähigem Material zu gestalten. Umfang und Ausstattung derAusseninfrastrukturen im Quartierpark sind mit dem Gemein-

derat auf Stufe Baugesuch abzusprechen. Die Ausseninfrastrukturen können infolge von veränderten Bedürfnissen in Absprache mit dem Gemeinderat angepasst werden. Günbereich C

o Die Grünfläche C ist als Bereich für private Gartennutzung den Erdgeschosswohnungen beim Baubereich Scheibe vorbehalten.

Die Grünfläche C muss gemäss Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) zur Ausbildung eines privaten Gninraumes durch einen einheitlichen baulichen Abschluss eingefasst werden. Die Einfassung soll durchlässig sein und kann bepflanzt werden. Die Begrenzung vermittelt zwischen den Privatgärten und der Grünfläche A und dient gleichzeitig als Sichtschutz. M u ltif un ktion ale PI ätze

7

Die Bereiche für multifunktionale Plätze dienen dem Aufenthalt, Begegnen und Verweilen.

Zulässig sind dem Zweck entsprechende Einrichtungen. lm lnnenhof des Hofbaus kann der multifunktionale Platz auch der Gebäudeerschliessung dienen. Die multifunktionalen Plätze können befestigt oder chaussiert angelegt werden und sind mit einzelnen Laubbäumen zu gliedern und zu gestalten. Begehbare Erschlies-

- Die begehbare Erschliessungsfläche dient der Fusswegerschliessung. Nördlich des Bau-

8

sungsfläche

bereichs Scheibe ist angrenzend an die begehbare Erschliessungsfläche die Erstellung von Vorgärten zulässig.

Befahrbare/begehbare Erschliessungstläche

- Die befahrbare/begehbare Erschliessungsfläche dient der motorisierten Erschliessung der

I

Tiefgarage sowie dem Lieferverkehr der Dienstleistungs- oder Gewerbenutzungen der Baubereiche Turm und Hofbau. Der Bereich vor der Einfahrt der Tiefgarage ist mit fuss-

gängersichemden Massnahmen zu gestalten. Bepflanzung

10 Für die Bepflanzung gelten folgende Grundsätze: a) Es sind standortgerechte und grösstenteils einheimische Arten zu wählen. Anpflanzungen mit Arten, die zu den sogenannten invasiven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig.

b) Verwendung einer standortgerechten Saatmischung bei einer extensiven Dachbegrünung.

c) Baumpflanzungen sind über das gesamte Areal verteilt, auch über den unterirdischen Bauten (Tiefgarage) vozunehmen. Dabei ist der Wuzelraumbedarf zu benicksichtigen.

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

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Quartierplanung "VICTUS'

Quartierplan-Reglement

Gemeinde Aesch

d) Bei der unterirdischen Einstellhalle sind Aussparungen flir eine angemessene Anzahl grosskroniger Bäume gemäss Richtprojekt (Anhang 3) vorzusehen, damit genügend Bodenaufbau für eine nachhaltige Pflanzenentwicklung vorhanden ist.

e) Bei der Anordnung von Bäumen sind die zukünftigen Grössen (Kronenbildung, Schattenwurf) gegenüber den Hauptbauten zu berücksichtigen.

0 Bepflanzungen sind fachgerecht zu pflegen, bei Bedarf sind Ersatzpflanzungen vozunehmen. 11

Tenaingestaltung

Das Tenain ist so zu gestalten, dass die im Quartierplan definierten Aussenraumfunktionen gewährleistet sind.

'12

Wege und Plätze

Wege und Plätze sind soweit technisch möglich und sinnvoll mit wasserdurchlässigen Materialien zu gestalten. 13

Standorte für Neben-

bauten und Entsorgungseinichtungen

Nebenbauten (2. B. Veloabstellanlagen) sowie Entsorgungseinrichtungen (2.8. Abfallsammelstellen) sind an arveckmässigen Standorten und auf der Grundlage eines Gesamtkon-

zeptes zu platzieren. 14

Aussenbeleuchtung

Aussenbeleuchtungen sind so zu konzipieren, dass sie die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen. Die Beleuchtungsanlagen sind in deren lntensität, Leuchtdauer und Beleuchtungsstärke auf das Notwendige zu beschränken. Als Leitlinie gilt die Norm SIA 491 "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum".

15

Nachweis zur Aussen-

raumgestaltung

lm Rahmen des Baugesuchverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben der Quartierplan-Vorschriften zur Gestaltung des Aussenraums eingehalten werden. Dieser Nachweis beinhaltet bzw. stellt dar:

a) bestehendes und neu gestaltetes Tenain; b) Lage, Dimensionierung und Materialisierung aller geplanten baulichen Elemente und Anlagen im Aussenraum (Erschliessungs- und Platzflächen, oberirdische Parkierungs-

anlagen, Einfriedungen, Spiel- und Aufenthaltsflächen mit den entsprechenden Einrichtungen, Nebenbauten sowie Entsorgungseinrichtungen und dergleichen);

c) Nachweis Bedarf und zweckmässiger Anordnung von Veloabstellplätzen; d) Nachweis flir die Ausnahmefahrten (Feuenrvehr, Sanität, Umzüge, Gebäudeunterhalt); e) Gestaltung des Freiraums sowie Art und Lage von Bepflanzungen;

f) Art und Lage von Aussenbeleuchtungen. S

7

Erschliessung und Parkierung

Arealeßchliessung

Die Arealerschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt gemäss Festlegung im Quar-

tierplan (Situation und Schnifte, 1:500) über die Hauptstrasse sowie über die St. Jakobstrasse. interne Erschliessung

2

Die Organisation der internen Erschliessung ist im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) festgelegt.

Die Ein- und Ausfahrt zur unterirdischen Autoeinstellhalle erfolgt über den im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) festgelegten Lagebereich beim Baubereich Hofbau. ln Ergänzung dazu ist im Baubereich Scheibe bei dessen Realisierung eine zusätzliche Ausfahrt über die St. Jakobstrasse einzurichten.

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

Seite 6

Quartierplan-Reg lement

Quartierplanung "VICTUS" Gemeinde Aesch

t Di" St"rrparkplätze der Quartierplan-Übeöauung sind vollständig in der unterirdischen

Parkierung

Einstellhalle anzuordnen. Die oberirdische Parkierung im Osten angrenzend an die St. Jakobstrasse ist den Besu-

chem derWohnnutzung vorbehalten. Die oberirdische Anlieferungsbereich im Westen angrenzend an die Hauptstrasse ist für Anlieferungen im Zusammenhang mit den Gewerbeund Geschäftsnutzungen im Quartierplan-Areal sowie für Taxifahrten (Ein- und Ausstieg) vorgesehen. Besucherparkplätze dürfen weder fest vermietet noch dauemd belegt werden. Der zusätzliche Bedarf an Besucherparkplätzen ist in der unterirdischen Einstellhalle anzuordnen.

o Di" G"bärdezufahrten für den Ausnahmefall (Sanität, Feuerwehr, Umzüge, Gebäudeun-

Ausnahmefahrten

terhalt etc.) sind bis zu den Hauptbauten sichezustellen. Die dafür erforderlichen Erschliessungsanlagen sind so anzulegen, dass sie den Anforderungen der Feuenrvehr gemäss der

zum Zeitpunkt der Baueingabe gültigen Richtlinie für Feuerwehzufahrten, Bewegungsund Stellflächen entsprechen.

S

8

Energieeffizienz

Energiestandard

Die Neubauten sind nach den zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden Anforderungen an

die MINERGIE-Kennzahl (MKZ) des MINERGIE-standards zu realisieren. Wird die Überbauung in Etappen ausgeflihrt, so sind lür jede Etappe die zu diesem Zeitpunkt geltenden Anforderungen an die MINERGIE-Kennzahl des MINERGIE-Standards massgebend. Die gesetzlichen Anforderungen sind mindestens einzuhalten. Energiebedart für Raumwärme und Warmwasser

'

D", Energiebedarf ftir Raumwärme und Warmwasser ist zu mindestens 75 o/o milder Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu decken.

S

9

Lärmschutz

E m pti n d Ii c h ke it s st u fe n

t Fü, das Quartierplan-Areal gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) ll.

Überschreitung der Lärmgrenzwefte

'

B"i den im Quartierplan (Situation und Schnitte, 1:500) dargestellten Fassadenabschnitten mit Überschreitung des lmmissionsgrenzwertes ist die Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzanforderungen mit entsprechenden Massnahmen zu gewährleisten.

ln erster Priorität sind gpologische Massnahmen (Anordnung der lärmempfindlichen Räume, Grundrisskonzeption usw.) anzuwenden. Bauliche, gestalterische sowie technische Massnahmen sind in zweiter Priorität anzuwenden.

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

Seite 7

Quartierplanung "VICTUS"

Quartierplan-Reg lement

Gemeinde Aesch

S

10 Realisierung

Etappierung

Die Realisierung kann als Einheit oder in Etappen erfolgen. Bei einer Realisierung in Etappen sind aus Lärmschutzgründen die Baubereiche Kamm und Hofbau gleichzeitig und vor

dem Baubereich Scheibe zu erstellen. Für den Baubereich Turm bestehen keine Abhängigkeiten aufgrund des Lärmschutzes. Bei einer Etappierung sind die entsprechenden Ergänzungsanlagen wie Zufahrten, Wege,

Abstellplätze, Freiraumbereiche sowie ver- und Entsorgungsanlagen etc. so anzulegen, dass der Bedarf der jeweiligen Etappe gedeckt ist und die spätere Realisierung der Gesamtüberbauung gewährleistet bleibt. Edellung und Untuhalt

2

Alle Erschliessungs- und Parkierungsanlagen sowie Bepflanzungen und AussenraumEinrichtungen innerhalb des Quartierplan-Perimeters sind durch die jeweiligen Grundeigentümerinnen und -eigentümer resp. Berechtigten zu erstellen und zu unterhalten.

Parzellenmutationen

3

Pazellenmutationen sind zulässig, sofem Zielsetzung, Venrirklichung und Funktionalität der Quartierplanung gewährleistet bleiben.

S Ausnahmen

11 Ausnahmen und Abweichungen t

ln Ab*ägung öfientlicher und/oder privater lnteressen sowie in Würdigung der besonderen

Umstände des Einzelfalls kann die Baubewilligungsbehörde auf Antrag des Gemeinderates Ausnahmen von diesen Quartierplan-Vorschriften gewähren. Voraussetzung für

Ausnahmen

'

Für die Gewährung von Ausnahmen gilt die Voraussetzung, dass kein Widerspruch zum

Zweck derQuartierplanung gemäss $ 1 vorliegt. Die durch den Quartierplan (Situation und

Schnitte, 1 :500) defi nierte Gesamtkonzeption betreffend Überbauung, Aussenraum, Erschliessung und Parkierung darf durch die Ausnahmen nicht beeinträchtigt werden. Abweichungen

t Grö"""r" Abweichungen von der im Quartierplan (Situation und Schnifte, 1:500) definierten Gesamtkonzeption dürfen nur aufgrund einer Mutation der Quartierplan-Vorschriften erfolgen.

Überuvachung des Vollzugs

S12 Schlussbestimmungen t D"r Gemeinderat überwacht die Anwendung der Quartierplan-Vorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss S 120 ff. RBG bzw. S 86 ff. RBV bteibt vorbehatten.

lnkrafttreten

'

Die Quartierplan-Vorschriften 'VICTUS' treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Mit der lnkraftsetzung werden die bisherigen Zonenvorschriften Siedlung

der Gemeinde Aesch im Bereich des Quartierplan-Perimeters aufgehoben.

Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

Seite I

Quartierplan-Reglement

Quartierplanung "VICTUS" Gemeinde Aesch

Beschlüsse und Genehmigung GEMEINDE Beschluss des Gemeinderates:

13. August2019

Beschluss der Gemeindeversammlung:

25. September 2019

Referendumsfrist:

26. September 2019 - 25. Oktober 2019

Umenabstimmung: Publikation der Auflage im Amtsblatt Nr. 45

7. Novcmbcr 2019

Auflagefrist:

31. Oktober 2019 - 6. Dezember 2019

Namens des Gemeinderates Der

Die Gemeindepräsidentin:

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MariannVHollinger

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Die Landschreiberin:

Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschtuss rur.?9*.!1$uot

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Publikation des Regierungsratsbeschlusses i

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Stierli + Ruggli lngenieure + Raumplaner AG

Seite 9

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Fassadenstudien Raster und Öffnungsverhalten

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Hocfihaus und Hofuau am Plat zur Hauptstrasse

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Quartierplanung "VICTUS" Gemeinde Aesch

Anhang 2 Richtungsweisende Elemente der Fassadengestaltung

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Quartierplanung "VICTUS"

Quartierplan-Reg lement

Gemeinde Aesch

Anhang 3 Richtungsweisende Konzeption der Aussenraumgestaltung

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