01/LES/1/9_Quartierplanreglement Victus
Grads da sensibilitad a la canera · Aesch (BL)
Document
- Numer
- 1136
- Gener
- Grads da sensibilitad a la canera
- Vischnanca
- Aesch (BL)
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 25-08-2020
- En vigur dapi
- 25-08-2020
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Datotecas
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2020-1136
vom 25. August 2020
Gemeinde Aesch, Quartierplanvorschriften «Victus-Areal» 1.
Erläuterungen
A. Die Einwohnergemeindeversammlung Aesch hat am 25. September 2019 die Quartierplanvorschriften «Victus-Areal» beschlossen. Sie bestehen aus dem Quartierplanreglement und dem verbindlichen Plan «Situation und Schnitte». Die Quartierplanung umfasst die Parzelle Nr. 3979 mit einer Gesamtfläche von 15’188 m 2. Als zulässige Nutzung sind 27’100 m2 BGF festgelegt. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. C. Mit Schreiben vom 21. April 2020 unterbreitet der Gemeinderat Aesch die Planungsdokumente zur regierungsrätlichen Genehmigung. Der allseitig unterzeichnete Quartierplanvertrag, als Genehmigungsvoraussetzung gemäss § 43 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), wurde mit EMail vom 14. Juli 2020 bei der instruierenden Dienststelle (Amt für Raumplanung) eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. 2.
Beschluss
://:
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1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch am 25. September 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «Victus-Areal» werden gestützt auf § 2 RBG genehmigt und damit verbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 01/QP/34/0 und 01/ZPS/1/53 (Quartierplan, Mutation zum Zonenplan Siedlung ) sowie 01/QR/34/0 und 01/LES/1/9 (Quartierplanreglement und Lärmempfindlichkeitsplan) versehenen Exemplare der Pläne und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 Geschäftsordnung des Regierungsrats im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Verteiler: – Gemeinderat Aesch, 4147 Aesch – Stierli + Rugli Ingenieur- und Raumplaner AG, Unterdorfstrasse 38, Postfach, 4415 Lausen – Landeskanzlei (Publikation Amtsblatt) – BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Marc Bohm, Sandra Baldauf – BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung, Loredana Barbato – Bau- und Umweltschutzdirektion Die Landschreiberin: