62_Q_18_ Quartierplan Bahnhof Zentrum QP2

Plan d'utilisaziun spezial · Sissach

Document

Numer
853
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Sissach
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
15-06-2021
En vigur dapi
15-06-2021

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Text

RRB_0853_20210615.pdf

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 2021-853

vom 15. Juni 2021

Gemeinde Sissach, Quartierplanvorschriften «QP 2, Bahnhof-Zentrum»

1.

Erläuterungen

A. Die Einwohnergemeindeversammlung Sissach hat am 9. April 2019 die Quartierplanvorschriften «QP 2, Bahnhof-Zentrum» beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohn-/Geschäftsüberbauung mit einer Ausnützung von rund 134 %. B.

Einsprachen sind keine eingereicht worden.

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C. Mit Schreiben vom 4. Juli 2019 unterbreitet der Gemeinderat Sissach den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Mit Protokollauszug vom 24. Februar 2020 beantragt der Gemeinderat zudem im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern geringfügige Änderungen im Sinne von § 31 Absatz 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998. Es handelt sich dabei um Änderungen im Zusammenhang mit der Störfallvorsorge in § 10 des Quartierplanreglements. Diese sind für die Genehmigung der vorliegenden Quartierplanung zwingend. Der Regierungsrat kann diesen Änderungen zustimmen. Sie sind in den zur Genehmigung vorliegenden Quartierplanvorschriften bereits enthalten. Der Quartierplanvertrag wurde mit Schreiben vom 4. März 2021 eingereicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass das Baubewilligungswesen im RBG und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Insbesondere regelt das kantonale Recht in § 87 RBV abschliessend, welche Unterlagen zusammen mit dem Baugesuch einzureichen sind. Sofern für die Beurteilung von Baugesuchen notwendig, kann der Gemeinderat indes die Einreichung von zusätzlichen Dokumenten bei der Baubewilligungsbehörde beantragen. Im Weiteren wird auf Folgendes hingewiesen: Sollten begehbare Dächer geplant werden, dürfen keine zusätzlichen architektonischen Elemente zur Absturzsicherung verwendet werden. Eine allfällige Absturzsicherung muss als Teil des Hausabschlusses gelesen und im Volumen integriert werden. 2.

Beschluss

://:

1. Die von der Einwohnergemeindeversammlung Sissach am 9. April 2019 beschlossenen Quartierplanvorschriften «QP 2, Bahnhof-Zentrum» werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 62/QP/18/0 und 62/TZPS/5/5 (Quartierplanung «Bahnhof-Zentrum, QP 2; Situationsplan und Schnitte 1:500») sowie 62/QR/18/0 und 62/LES/1/5 (Quartierplan «QP 2, Bahnhof-Zentrum»; Reglement) versehenen Exemplare des Plans und des Reglements. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler: – Gemeinderat Sissach, Bahnhofstrasse 1, Postfach, 4450 Sissach – Planteam S AG, Zeughausgasse 33, 4410 Liestal – Landeskanzlei (Publikation) – BUD, Bereich Raumplanung ([email protected]) – Bau- und Umweltschutzdirektion

Die Landschreiberin:

RRB Nr. 2021-853 vom 15. Juni 2021

2/2

Quartierplanvorschriften

EXE IVI P,LAffi A$-'iT FUR RAIJTdPLAN,!UTCS

62 I

LTS/ 62t 0R/

Gemeinde Sissach, Kanton Basel Landschaft

Quartierplan uQP 2, Bahnhof - Zentrum> Sissach, BL Quartierplan Parzellen Nr. 74, 75,77 und 78 Reglement gemäss $ 4 und 37 RBG

EGY 9.4.2019; Genehmigung RR

plan:team

1l 5 18t 0

Ganzen Text zeigen

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach i

Quartierplanreglement

Auftrag

Quartierplan QP 2, Bahnhof- Zentrum, 4450 Sissach BL

Auftraggeber/in

Heid-Kuchen AG, 4450 Sissach

Auftragnehmer/in

Planteam S AG, Zeughausgasse 33, 4410 Liestal

Pro.lektleiter/in

Bernhard Straub, Dipl. Architekt ETH 5lA Raumplaner NDS ETH REG A

Qualitätssicheru ng

SQS-Zertifikat ISO 9001:2000 seit 11. luli 1999

Referenz

s

plan:team

is_QP2_R eg leme nt_R R*2_Vorla ge M ä rz 2021.docx

')

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach I Quartierplanreglement

lnhaltsverzeichnis Erlass

.4

1 .Zweck und Ziele der Planung .. Geltungsbereich'und lnhalt 92 Art und Mass der Nutzung 53 94 Lage und Grösse der Bauten Einpassung ins Ortsbild 55 Gestaltung, Nutzung und Unterhalt Aussenraum 56 Erschliessung und Par:kierung 57 Ver- und Entsorgung 5I Lärmschutz 59 510 Störfallvorsorge.......... 511 Naturgefahren............ 5 12 Realisierung . ... 913 Ausnahmen................ 9 14 Schlussbestimmungen 5

.

lnkrafttretung ..............

plan:team

,4 4 5

6

.6

.7 .B

.8 .9 .9 u 10 10 10 11

Quartierplan QP 2, Bahnhof Zentrum, Sissach

I Quartierplanreglement

E rla ss

Die Einwohnergemeinde Sissach erlässt- gestützt auf 5 4 und 5 37 ff. des Raum-

planungs- und Baugesetzes (RBG) vom B. Januar 1998

- die Quartierplanvor-

schriften <QP 2, Bahnhof - Zentrum,, bestehend aus dem nachstehenden Quar-

tierplanreglement und dem Quartierplan oQP2, Bahnhof - Zentrum, im Massstab 1:500.

5

1

Zweck und Ziele der Planung 1.Der

Quartierplan oQP 2, Bahnhof - Zentrum> sichert die bauliche, aussenräum-

liche und erschliessungsmässige Entwicklung des Areals uBahnhof Zentrum> von Sissach und stärkt das Gebiet zwischen dem Bahnhof und dem historischen Dorf-

kern von Sissach in seiner Zentrumsfunktion.

2Mit dem

Quartierplan uQP2, Bahnhof - Zentrum> werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

- Realisierung einer städtebaulich guten Überbauung unter Beachtung der Zentrumslage und Ort der Begegnung

- Realisierung und Gestaltung von attraktiven Aussenräumen und Plätzen zwischen dem Bahnhof und dem Dorfkern (Begegnungszone) von Sissach

- Aufirvertung der Fuss- und Radverbindungen zwischen Bahnhof und Begegnu ngszone

- Realisierung von Geschäftslagen für Dienstleistungen am Gartenweg - Realisierung von attraktivem und zentrumsnahem Wohnen - Realisierung von unterirdischen Abstellplätzen 9

2

Geltungsbereich und lnhalt lDie Quartierplanvorschriften gelten für das Areal innerhalb des

Quartierplanperimeters. Planelemente ausserhalb des Quartierplanperimeters haben lediglich orientierenden Charakter. 2

Die Vorschriften regeln;

- die Art, die Lage, die Grösse und die Gestaltung der Ba'uten - die Art und das Mass der Nutzung des Areals und der Bauten - die Gestaltung und Benützung der privaten und gemeinschaftlichen Aussenund Freiflächen

- die Pflege und den Unterhalt des Aussenraums - die Nutzung und Gestaltung der Verkehrsflächen inkl. Fuss- und Radverkehr - die Erschliessung und Realisierung der Parkierung - die Realisierung der Pflichtparkplätze - die Ver- und Entsorgung - den Lärm- und Schallschutz - die Realisierung und das Verfahren - die Ausnahmen.

plan:team

1

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach

5

3

I Quartierplanreglement

Art und Mass der Nutzung 1

Art der baulichen

Für den Quartierplanperimeter gelten die Bestimmungen der Zentrumszone

nach 5 22 Abs. 2 RBG. Die Nutzung ist vorwiegend dem Wohnen vorbehalten. lm

Nutzung

Baubereich A.00 und im Erdgeschoss des Baubereichs A.01 sind kundenorientierte Nutzungen (Dienstleistung, Verkauf etc.) - die auf den davor liegenden, öffentlichen Raum zu orientieren sind - zulässig. Stilles Gewerbe ist in der ganzen Überbauung zulässig (Praxen, etc.). 2Aussenräume sollen frei gehalten werden von Nebenbauten.

lnfrastrukturen, die. der Gebäudenutzung dienen (2.8. Mulicontainer, Abstellplätze für Kindenruagen, Briefkästen etc.) müssen innerhalb der Gebäude untergebracht werden. An dem im Situationsplan vorgesehenen Standort sind Veloabstellplätze zu er-

Nebenbauten

stellen.

3ln den Untergeschossen sind die

den Wohnungen und Arbeitsnutzungen dienenden Keller-, lnfrastrukturräume und dergleichen anzuordnen. Ebenfalls in den

Unterirdische Bauten und Anlagen

Untergeschossen sind die Stamm- und Besucherabstellplätze, die nicht oberirdisch realisiert werden können, unterzubringen. a

Das Mass der baulichen Nutzung wird mittels der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF) berechnet und ausgewiesen. Als anrechenbare BGF gilt die Summe aller dem Wohnen, dem Arbeiten und dem Gewerbe dienenden oder hierfür verwendbaren oberirdischen Geschossflächen. Die Mauer- und Wandquer:schnitte werden mitgerechnet.

Begriff und Berechnung

5

Nicht anrechenbar

Nicht angerechnet an die Bruttogeschossfläche werden:

a. zu Wohnungen und Dienstleistungsnutzungen gehörende Kellerräume; b. Containerräume; c. Maschinenräume fur Lift-, Ventilations- und Klimaanlagen sowie Installati-

an BGF

onsräume und dergleichen;

d. t.iberdeckte Veloabstellplätze, Räume für Kinderwagen im Erdgeschossbereich

e. Verkehrsflächen für Korridore, Treppen und Lifte, die ausschliesslich nicht anrechenbar'e Räume erschliessen;

f.

Dachterrassen- oder Gartensitzplatzüberdachungen;

g. .offene oder teilweise verglaste unbeheizte (ohne lsolierverglasung) Loggien, sofern die natürliche Belüftung und Belichtung für die dahinterliegen-

den lnnenräume sichergestellt ist;

h. Dachvorsprünge bis max. 1.5 m, Gehwegüberdachungen; 6Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) im gesamten QuartierplanPerimeter beträgt insgesamt: 3'180 m2 BGF (inkl. Remise auf dem Bar-rfeld A.00 von 210 m2).

plan:team

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach

9

4

I Quartierplanreglement

Lage und Grösse der Bauten 1Für die Lage und Grösse (Grundfläche, Geschosszahl, Gebäudeprofil) der Bauten

Lage der Bauten

und Anlagen sind der Quartierplan sowie die nachstehenden Quartierplanbestimmungen massgebend. 2Die Baubereiche im Situationsplan begrenzen die Lage der Gebäude. Die Flucht

Baubereiche

der Fassaden darf gegen innen bis max. 25 cm von festgelegten Baulinien abweichen. Zudem gelten die nachfolgenden Bestimmungen. 3Innerhalb des zulässigen Gebäudeprofils sind die maximalen Vollgeschosse ge-

Gebäudeprofil

mäss nachfolgender Tabelle zulässig:

4.00

A.01

4.02

4.03

max. Gebäudehöher)

Bestand

14 00 m

1'1.00 m

16.00 m

OK. Dach maximal (m.ü. M)

Bestand

389.00

386.00

39'1.00

Baubereich

1) gemessen ab Kote 375.00 m.ü.M. bis höchster

Punkt der Dachkonstruktion.

Über das zulässige Gebäudeprofil hinausragen dürfen:

- Dachvorsprünge bis maximal 0.50 m - Auf das noWvendige Mass beschränkte Aufbauten wie Treppenhäuser, Liftaufbauten und Kamine. Technische Installationen wie Lüftungsanlagen, Ventilatoren etc. sind in das Gebäude zu integrieren. aDachaufbauten müssen um das Mass ihrer Höhe hinter der Fassadenflucht lie-

Bauteile auf dem Dach

gen. Auf Dachaufbauten dürfen keine zusätzlichen Anlagen gebaut werden. Flachdächer

s

Nebenbauten

6Ausserhalb der Baubereiche sind ausser den gedeckten Veloabstellplätzen ge-

Es sind nur Flachdächer erlaubt. Flachdachflächen, die weder begehbar sind noch zur Energieerzeugung genutzt werden, sind mit einer standortgerechten Extensivbegrünu ng auszubilden.

mäss Situationsplan keiire Nebenbauten zulässig.

Räume für Ver- und Entsorgung, Gartengeräte, Ausgänge aus der Einstellhalle o.ä. sind innerhalb der Baubereiche anzuordnen. 7

Unterirdische Bauten und Anlagen wie Einstellhallen (ESTH), technische Anlagen, Verbindungsgänge, Trafostationen etc. dürfen ausserhalb der Baubereiche erstellt werden. Sie dürfen nach aussen nicht in Erscheinung treten und das bauliche, betriebliche, aussenräumliche und ökologische Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen.

Unterirdische Bauten

und Anlagen

5

5

Einpassung ins Ortsbild lDie Bauten sind als städtebauliche und architektonische Einheit auszubilden. Materialien, Farben, Fenster und Hauseingänge sind sorgfältig aufeinander abzustimmen, damii ein einheitlicher Gesamteindruck entsteht und eine gute Einpassung in das Ortsbild sichergestellt ist.

Städtebauliche

und architektonische Einpassung

plan:team

6

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach

I Quartierplanreglement

2Die städtebauliche und architektonische Einpassung der Bauten in das Ortsbild

Kantonale Denkmalpflege

ist im Rahmen eines Bauprojekts durch den Beizug der Kantonalen Denkmalpflege in einer frühzeitigen Projektphase sicherzustellen. 3Die vorstehenden Gebäudeenden fassen den öffentlichen Raum

und sollen mit ihren Fassaden am Boden stehen sowie kubisch in Erscheinung treten und im Erdgeschoss weder starke Öffnungen aufweisen noch an den Gebäudeenden eingezogen werden.

Gestaltung

Arkaden sind nicht zulässig. Zugeklebte, oder vollflächig eingetrübte Glasflächen sind nicht zulässig. Die Fassaden zur Bahnhofstrasse müssen mural in Erscheinung treten. Die Gestaltung der Fassaden ist mit der Kantonalen Denkmallpflege frühzeitig abzustimmen. Die Fassaden sind gemäss den Vorgaben der Schweizerischen Vogelwarte Sempach vogelsicher zu gestalten. aLoggien und Balkone sind in die Baukörper zu integrieren und sollen zur Glie-

Loggien und Balkone

derung der Obergeschosse bertragen. Bei Bedarf können sie als Lärmpuffer konzipiert werden. sDas Konzept fur Signaletik und Aussenwerbung muss in die Fassadengestaltung

Signaletik

einbezogen werden und ist mit dem Baugesuch einzureichen.

5

6

Gestaltung, Nutzung und Unterhalt Aussenraum lLage und Umfang der Aussen- und Freiflächen gehen aus dem Situationsplan

Grundsatz

hervor.

Nutzungs- und

2Die Nutzungs- und Haftungsbedingungen sind privatrechtlich sicher zu stellen,

Haftungsbedingungen

resp. durch weitergehende Vorschriften (2.8. Gewerbepolizei etc.) zu definieren. 3

Gartenweg

Der Vorbereich des Gebaudes am Gartenweg trägt zur Adressbildung bei und

ist als hochwertiger Freiraum zu gestalten. Er dient als wichtige Passage für den Fussverkehr zwischen Bahnhofstrasse und Hauptstrasse. Die Planung und Realisierung der Aussenraumgestaltung am Gartenweg ist ab-

zustimmen mit einer Entwicklung über den Quartierplanperimeter hinaus auf dem Quartierplanareal von QP '1, damit im Schnittbereich der QP-Planungen der Gartenweg ein einheitliches Gesamtbild aufirueist.

Gestaltung

Gestaltung Zu-lWegfahrt Einstellhalle

aDer Aussenraum soll nachhaltige und langlebige Materialien aufweisen, sowie pflegeleicht und barrierefrei zugänglich seih. Die Hartbeläge des gesamten Fussgängerbereichs des Gartenwegs sowie der Wohnstrasse sollen aufeinander abgestimmt werden. Angestrebt wird ein einheitliches, attraktives Gesamtbild. Für die Bepflanzung der ausgewiesenen Baumstandorte und Grün- und Freiflächen sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden. sLiegen Zu- und Wegfahrten zur Einstellhalle in überschwemmungsgefährdeten Bereichen, sind die erhöhten Risiken für Überschwemmungsschäden (Zufluss von Wasser zur Einstellhallenzufahrt) durch Elemente der Aussenraumgestaltung (Dämme, Mauern, Schwelle, Terrainüberhöhungen etc.) zu verhindern.

plan:team I z

Quaftierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach I Quartierplanreglement

sE6Die

Unterhalt

Pflege und der Unterhalt der gemeinschaftlichen Freiflächen und Anlagen und der öffentlich zugänglichen Wege sowie die Beleuchtung der Wege und Plätze sind Sache der jeweiligen Grundeigentümerinnen und -eigentümer resp.

der Berechtigten. 7

Dachflächen, die nicht als private Freifläche oder zur Energiegewinnung genutzt werden, sind mit standortgerechten und einheimischen Arten extensiv zu bepflanzen. Anpflanzungen mjt Arten, die zu den sogenannten invasiven Neophyten gezählt werden, sind nicht zulässig.

Gestaltung Flachdach

5

7

Erschliessung und Parkierung 1Für die Zufahrten, Erschliessungsflächen

Grundsatz

und Zugänge sowie die parkierung ist

der Situationsplan 1:500 massgebend. 2Die Erschliessung

Erschliessung

der öffentlichen und privaten Nutzungen erfolgtjeweils direkt

von den öffentlich zugänglichen Flächen vor dem Gebäude A.01 (Gartenweg) oder via dem Durchgangsweg zwischen Rössligasse und Gartenweg (Wohnstrasse) für die Gebäude A.02 und A.03. Der Gartenweg ist hierfür entsprechend instandzustellen.

Mit der Realisierung des QP1 wird das Erschliessungssystem geändert. Die Einfahrt zu beiden QP erfolgt uber die Postgasse, die Ausfahrt von beiden ep erfolgt über die Rössligasse. Es entsteht ein Einrichtungsverkehr. 3

Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Autbs und Velos richtet sich grundsätzlich nach der kantonalen Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Abstellplätze für Personenwagen und Velos/Mofas bzw. nach dem Anhang 11/1 und 11/2,zur RBV. Die genaue Zahl der Parkplätze und deren Anordnung sind jeweils

Ermittlung Grundbedarf

im Rahmen des Baugesuchverfahrens zu ermitteln, planlich festzulegen bzw. auszuweisen. a

Betrieb

Die Besucherparkplätze dürfen nicht vermietet oder individuell zugeordnet wer-

den.

Notzufahrt

s

Es sind Notzufahrten (Feuerwehr,

Sanität, Umzüge) vor den Hauseingängen vor,

zusehen.

6An dem im Quartierplan (Situation 1:500) dafür festgelegten Standorten sind Veloabstellanlagen zu errichten.

Veloabstellplätze

Offene oder innenliegende Veloabstellplätze sind ln der Nähe der Eingänge zu platzieren und fahrend erreichbar zu erstellen. sie sind im Baugesuchsverfahren nachzuweisen.

5

B

Ver- und Entsorgung lDie Gebäude im Perimeter des

WrirmeverLrundanlage

Quartierplans sind für die Wärmeversorgung an

den bestehenden Wärmeverbund anzuschliessen. lst die Machbarkeit eines

plan:team

3

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach

I Quartierplanreglement

solchen Anschlusses nicht gegeben oder ist die Umsetzung nicht tragbar, kann der Gemeinderat die Anschlusspflicht aufheben. ln diesem Fall ist dem Gemeinderat für die Wärmeerzeugung ein umweltfreundliches und energiesparendes Konzept vorzulegen. 2

Für die Abfallbeseitigung gelten die kommunalen Bestimmungen. Ein entsprechendes Konzept ist dem Gemeinderat vor Realisierung der Quartierplanung zur

Abfallentsorgung

Bewilligung vorzulegen. Das Oberflachehwasser der versiegelten Flächen ist mit geeigneten Massnahmen dem Grundwasser zuzuführen

Oberf lächenwasser

5

9

Lärmschutz Für das Quartierplanareal gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) lll.

ES III

5

10 Störfallvorsorge lDer Perimeter des

Massnahmen

Quartierplans liegt im Konsultationsbereich der Bahn mit Gefahrenguttransporten, welche der Störfallverordnung unterstellt ist. Zur Minimierung des Personenrisikos bei der neuen Nutzung des Areals (Erhöhung der Personendichte) sind folgende Massnahmen verbindlich vorzusehen:

-

Einrichten einer feuerfesten Fassade auf der bahnzugewandten Seite zum Schutz der Personen vor Hitzestrahlung im Falle eines Brandes.

-

Fassaden der Gebäude auf dem Areal so ausführen, dass Öffnungen (Tü-

ren, Fenster usw.) im Falle eines Ereignisses in Richtung Süden zur Bahnlinie rauchdicht verschlossen werden können. Handelsübliche'Fenster mit Mehrfachfalz und einem Dichtungsprofil aus Gummi erreichen diese Rauchdichtheit.

-

Keine Einrichtung von Lüftungsanlagen auf der bahnzugewandten Seite. Geeignete, bahnabgewandte Anordnung der Fluchtwege. Empfindliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, etc. dürfen grundsätzlich nicht im Konsultationsbereich geplant werden.

2Die Sicherheitsmassnahmen betreffend Störfallvorsorge sind im Rahmen des

Nachweis

Baugesuches nachzuweisen bzw. darzustellen und zu beschreiben.

511 Naturgefahren lGestützt auf die Naturgefahrenkarte BL sind für die Gefährdung Wasser im

Hochwasser

Ge-

fahrenbereich für Hochwassser (geringe Gefahrdung der östlichen Arealhälfte von QP 2) an den betroffenen Bauten und Anlagen entsprechende Massnahmen zur Verhinderung von Schäden durch eindrlngendes Wasser vorzusehen. Als

plan:team

9

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach I Quartierplanreglement

potentielle Hochwasserhohe gilt das gewachsene bzw. gestaltete Terrain plus 75

cm (maximale Fliesstiefe bei 30O-jährigem Ereignls gemäss Naturgefahrenkarte BL). Höhere Fliesstiefen infolge von Einstau bzw. Rückstau sind zu berücksichtigen. 2

Massnahmen

Bauten und Bauteile unterhalb der potentiellen Hochwasserhöhe sind so zu er-

stellen, dass sie den Beanspruchungen und den direkten Auswirkungen bei Hochwasser (Wasserdruck, Nässe Schwemmmaterial) genügen bzw. standhalten. Öff-

nungen (z.B Lichtschächte, Treppenabgänge u. dgl.) unterhalb der potentiellen Hochwasserhöhe slnd baulich vor Hochwasser zu schützen. 3

Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sind im Rahmen des Baugesuchs nachzuweisen bzw. därzustellen und zu beschreiben. Bei der Anwendung von verschiedenen Schutzmassnahmen sind die Massnahmen aufeinander abzustim-

Nachweis

men.

912 Realisierung Eine allfällige spätere Parzellierung des Areals ist zulässig, sofern die Verwirklichüng und Zielsetzung der Quartierplanung nicht verändert bzw. in Frage ge-

Parzellierung

stellt wird.

5

13 Ausnahmen lln Abwägung öffentlicher und privater lnteressen sowie in Wurdigung der be-

Abweichunqen

sonderen Umstände des Einzelfalls kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehorde schriftlich begründet Abweichungen von diesen Quartierplanvorschriften beantragen. Eine Abweichung vom Quartierplanreglement kann nur in Erwägung gezogen werden, wenn die gute Einpassung in das Ortsbild sichergestellt bleibt. 2Voraussetzung dafur ist, dass kein Widerspruch zum Zweck und den Zielsetzun-

Bedingungen

gen der Planung gemäss 5 1 vorliegt. Charakter und Konzept der Überbauung bzw. der Freiflächengestaltung dürfen durch die Abweichungen nicht beeinträch-

tigt werden. Das Baubewilligungsverfahren bleibt vorbehalten. Grössere Abweichungen vom städtebaulichen Konzept, vom architektonischen Erscheinungsbild,

von der Umgebungsgestaltung oder der Erschliessung dürfen nur aufgrund einer Quartierplan-Anderung erfo lgen.

514 Schlussbestimmungen Genehmigung

lDie Genehmigung der Quartierplan-Vorschriften durch den Regierungsrat setzt voraus, dass der Quartierplan-Vertrag von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern unterzeichnet und öffentlich beurkundet ist. 2

Der Gemeinderat überwacht die Anwendung dieser Quartierplan-Vorschriften. Das Baubewilligungsverfahren gemäss 55 124 ft. RBG bzw. 55 88 ff. RBV bleibt

Umsetzunq

vorbehalten.

plan:team

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach

I Quartierplanreglement

lnkrafttretu ng Die Quartierplan-Vorschriften Bahnhof-Zentrum" treten mit der Genehmi"QP2 gung durch den Regierungsrat in Kraft. Mit der lnkraftsetzung werden die bisherigen Zonenvorschriften Siedlung der Gemeinde Sissach im Bereich des Quartierplan -Perimeters aufgehoben.

lnkrafttretung

plan:team

1l

Quartierplan QP 2, Bahnhof - Zentrum, Sissach

I Quartierplanreglement

Kanton Basel-Landschaft Gemeinde Sissach

Quartierplanreglement

(QP ll Bahnhof -ZentrumD

Exemplar

lnventar-Nr

ÄÄ.

Beschluss Gemeinderat: Beschluss Gemeindekommission:

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Beschluss Gemeindeversammlung: Beschluss des Einwohnerrates:

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Referendumsfrist:

Urnenabstimmung:

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Publikation der Planauflage im Amtsblatt

Nr. lX

vom:

Planauflage

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Namens des Gemeinderates Ejs{+äsidec+ip / de r Präside nte4

O'3pel

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Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt

mit Beschluss r.rr.i?<r?l

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I 5. Juni 2.02t

vom

Die tandschreiberin: Der Landschreiber:

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E, #e-s a)&vv-a,'"1Publikation des Regie ru ng sratsbesch usses I

im Amtsblatt Nr.

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Datum

Bearbeitung

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