Oberdorf, Waldenburg, Edlisberg - Meiersberg
Reservats forestals · Basel-Landschaft
Document
- Numer
- 107
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Landeskanzlei
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 14-01-1997
- En vigur dapi
- 14-01-1997
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Datotecas
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 107
vom 14. Januar 1997
Aufnahme des Gebietes „Edlisberg-Meiersberg“, Gemeinden Oberdorf und Waldenburg, in das Inventar der geschützten NaturobjekteAufnahme des Gebietes "Mutti-Schöffleten", Gelterkinden, in das Inventar der geschützten Naturobjekte
Der „Edlisberg“ befindet sich südlich des Siedlungsgebietes der Gemeinde Oberdorf. Gegen Osten hin geht er in den „Meiersberg“ über, welcher einen markanten Felsgrat bildet. Die tiefstgelegenen Stellen gegen das Waldenburgertal liegen ca. 520 m ü. M.; der höchste Punkt des „Meiersberges“ dagegen reicht 838 m ü. M. Die Fläche des neu unter Schutz gestellten Gebietes beträgt 27,46 ha (Waldareal: 25,81 ha, Offenland: 1,65 ha). Sie umfasst folgende Parzellen:
Nr.
Gemeinde
Eigentümer
Ganzen Text zeigen
Fläche
1008
Oberdorf
Bürgergemeinde
22,67 ha (Teilfläche)
525
Waldenburg
Roland Berger
11 a (Teilfläche)
526
Waldenburg
Roland Berger
2,86 ha
527
Waldenburg
Roland Berger
58 a (Teilfläche)
528
Waldenburg
Roland Berger
17 a (Teilfläche)
529
Waldenburg
Roland Berger
8 a (Teilfläche)
530
Waldenburg
Roland Berger
85 a (Teilfläche)
633
Waldenburg
Roland Berger
14 a (Teilfläche)
„Edlisberg-Meiersberg“ sind Teil der Mont Terri-Kette, welche hier die Randfalte des Kettenjuras bildet. Der Hauptmuschelkalk (Alter ca. 235 Mio. J.) bildet die Faltenwölbung. Dieser graue, z.T. dolomitisierte Kalk tritt im „Meiersberg“ als markanter Felsgrat in Erscheinung. Die geologisch ältere Anhydritgruppe findet sich im Kern dieser Jurafalte. Diese Gesteinsschicht besteht aus Dolomit und Mergeln mit Gips und Anhydrit. Die Steinsalzlager des Hochrheintales gehören ebenfalls dieser Schicht an. Am Westhang des Edlisberges wurde der Gips vor 1813 bis 1908 abgebaut. Die
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noch bestehende Gipsgrube wurde 1986 von der Gemeinde im Zonenplan Landschaft als Naturschutzzone ausgeschieden.
Im Gebiet „Edlisberg-Meiersberg“ dominieren der Höhenlage entsprechend Buchenwaldgesellschaften. Am Südhang stocken z.T. Eichen, reicher WeisseggenBuchenwald sowie trockenere Varianten des Lungenkraut-Buchenwaldes. Am Nordhang des „Edlisberges“ sowie an den tiefgründigeren Standorten kommen ZahnwurzBuchenwälder vor. Auf dem Grat des „Meiersberges“ finden sich abwechslungsweise Blaugras-Buchenwald und Schneeheide-Föhrenwald sowie Alpendost-Buchenwald mit Blaugras.
An den besonnten Standorten kommen verschiedene seltene Pflanzenarten vor: u.a. mindestens 5 Orchideen-Arten, Einseitswendiges Wintergrün, Herzblättrige Kugelblume und Buchsblättrige Kreuzblume. In der Gipsgrube, also auf relativ kleiner Fläche, wurden 1987 112 Pflanzenarten nachgewiesen. Der hohe naturschützerische Wert des Gebietes ergibt sich also aus dem Vorkommen: • erdgeschichtlich interessanter Objekte (Gipsaufschluss „Edlisberg“, Dolinen „Sennhöchi“) • seltener Waldgesellschaften • geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten. Insgesamt hat das Gebiet regionale Bedeutung. „Meiersberg“ und „Edlisberg“ sind sowohl im Naturschutzgutachten 1971, als auch im Wald-Inventar als bedeutende Naturobjekte erfasst. Die Magerweiden im Gebiet „Sennhöchi“ gehören ausserdem zu einem Ornithologischen Wertgebiet gemäss Ornithologischem Inventar. Diese Magerweiden-Flächen stehen seit 1991 unter Vertrag.
Von kulturhistorischer Bedeutung ist der Dünkelweg, auf welchem die Wasserleitung über den „Meiersberg“ zum Schloss Waldenburg verlief. Diese bestand zur damaligen Zeit aus hohlen Föhrenstämmen, sogenannten „Teucheln“, welche längs durchbohrt worden waren.
3 Für das Naturschutzgebiet gelten folgende Schutzziele:
− Erhaltung und Förderung der standortgemässen, extensiv genutzten Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; − Förderung des Totholzanteils sowie von Altholzinseln; − Förderung lichtliebender Tier- und Pflanzenarten; − Erhaltung des Gipsaufschlusses sowie Offenhalten der Gipsgrube als Pionierstandort; − Erhaltung und Förderung der Magerweiden als Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten − Förderung naturnaher Waldränder als Reptilien- Lebensraum; − Erhaltung der Dolinen; − Erhaltung und Förderung von geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Orchideen sowie der Buchsblättrigen Kreuzblume.
Als Grundlage für die Realisierung dieser Schutzziele dienen die bestehende Bewirtschaftungsvereinbarung für die Magerweiden im Gebiet „Sennhöchi“ sowie der mit der Bürgergemeinde Oberdorf und dem Forstamt erarbeitete Pflege- und Nutzungsplan für das Waldareal.
Die Bürgergemeinde Oberdorf und Herr Roland Berger als Grundeigentümer sowie die Gemeinden Oberdorf und Waldenburg sind mit der Aufnahme des Gebietes „Edlisberg-Meiersberg“ in das Inventar der geschützten Naturobjekte einverstanden.
..//.. 1. Gestützt auf § 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, wird die auf dem beiliegenden Plan eingetragene Fläche „Edlisberg-Meiersberg“ in Oberdorf, Teilfläche von Parzelle Nr. 1008 sowie in Waldenburg im Bereich der Parzellen Nr. 525, 526, 527, 528, 529, 530 und 633, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Die Gesamtfläche beträgt 27,46 ha.
2. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, die Abgeltung gemäss §§17 und 18 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz
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festzulegen und zu Lasten des Budgets 1996 dem Konto 2355.500.10-999 zu verbuchen.
3. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
Verteiler: − Bürgergemeinde Oberdorf, 4436 Oberdorf − Gemeinderat Oberdorf, 4436 Oberdorf − Gemeinderat Waldenburg, 4437 Waldenburg − Herr R. Berger, Hof Sennhus, 4437 Waldenburg − Bund für Naturschutz Baselland (BNBL), Postfach 491, 4410 Liestal − Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal − Forstamt beider Basel − Herr D. Rudin, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach − Justiz-, Polizei-, Militärdirektion − Landeskanzlei (Publikation) − Amt für Orts- und Regionalplanung − Amt für Orts- und Regionalplanung, Abteilung Natur- und Landschaftsschutz (3) − Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion − Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Basas legalas
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921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun