Waldenburg, Brocheni Flue
Reservats forestals · Basel-Landschaft
Document
- Numer
- 2047
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Landeskanzlei
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 11-12-2012
- En vigur dapi
- 11-12-2012
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Datotecas
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Text
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 2047
vom 11. Dezember 2012
Aufnahme des Gebiets "Brocheni Flue", Waldenburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Waldenburg im Jahre 2000 gemeinsam mit dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für die naturschützerisch wertvollsten Waldstandorte im Gemeindebann Waldenburg. Darauf basierend wurden das Gebiet "Brocheni Flue" – zusammen mit den Gebieten "Oerlenberg", "Dürrenberg" und "Nünbrunnen" – mit Regierungsratsbeschluss Nr. 953 vom 9. Mai 2000 in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Im Rahmen der Erweiterung des Naturschutzgebiets "Nünbrunnen" sowie aufgrund der Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) wurde es notwendig, diesen Sammel-Regierungsratsbeschluss durch einzelne Regierungsratsbeschlüsse für die räumlich voneinander getrennten Gebiete zu ersetzen. Die separate formaljuristische Behandlung ist auch zweckmässig im Hinblick auf spätere Mutationen der einzelnen Naturschutzgebiete. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss über das Gebiet "Brocheni Flue" enthält den formal angepassten, jedoch unveränderten Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss hiermit aufgehoben. Die nachfolgende Flächenangabe ist an die digitale Plan- und Datenerfassung angepasst worden. Das Naturschutzgebiet "Brocheni Flue" weist neu eine Gesamtfläche von 4.23 ha auf (alles Waldareal), früher 4.17 ha. Diese Flächenanpassung erfordert auch eine Änderung von § 1 der zugehörigen Schutzverordnung. Das Schutzgebiet umfasst folgende Parzelle des Grundbuchs Waldenburg:
Parzellen-Nr.
Gemeinde
476 (Teilfläche) Waldenburg Total
1.
Eigentümer/in Bürgergemeinde Waldenburg
Ganzen Text zeigen
Naturschutzgebiet "Brocheni Flue"
Fläche (in ha) 4.23
Wald (in ha) 4.23
4.23
4.23
Beschreibung
Das Gebiet "Brocheni Flue" befindet sich westlich des Siedlungsgebietes zwischen ca. 800 und 900 m ü.M. Das Felsband liegt ungefähr auf der gleichen Höhe wie die Fluh des "Oerlenberg", entsprechend ähnlich sind die geologischen Verhältnisse. Die langgezogene, in Stufen und Absätze aufgelöste und durch mehrere Runsen zerschnittene Felsfluh wird ebenfalls durch die Sequan-Kalke des Malms gebildet. Darüber folgen die Schichten der Unteren Süsswassermolasse mit den Süsswasserkalken und -mergeln des obersten Oligo-
P:\ARP\52 Biologische Vielfalt\523 Naturschutzgebiete\Langenbruck_Waldenburg\RRB Aufnahme\RRB2047_20121211_NLIm_NSG Brocheni Flue Waldenburg.doc
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cäns (Oberes Chattien). Diese tertiären Gesteine sind v.a. in den steilen Bachrunsen oberhalb der Fluh aufgeschlossen. Deshalb ist die "Brocheni Flue" als eines der anschaulichsten Profile der Molasse im Faltenjura im kantonalen Verzeichnis der Geologischen Naturobjekte aufgeführt. Auf den nordostexponierten kühl-schattigen Mergelhängen oberhalb wie auch im Bereich des Felsbandes gedeiht einheitlich und grossflächig der Eiben-Buchenwald. Diese Waldgesellschaft ist in unserer Gegend sehr selten: im Gebiet beider Basel sind nur wenige grössere Eiben-Bestände vorhanden. Die Wechseltrockenheit des Standortes begünstigt neben Eiben auch weitere seltene Pflanzenarten wie z.B. Orchideen. Da dieses abgelegene Waldgebiet nicht erschlossen ist, bildet es eine naturnahe Altholzinsel.
2.
Bedeutung und Schutzziele
Der Wert der "Brocheni Flue" wurde bereits im Naturschutzgutachten 1971 erkannt. Aufgrund des hohen Naturwertes ist das Gebiet im kommunalen Zonenplan Landschaft als Naturschutzzone ausgeschieden worden und auch im kantonalen Wald-Inventar als Objekt von regionaler Bedeutung enthalten. Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Brocheni Flue" sind: a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung des unerschlossenen und ungenutzten Waldgebietes als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; c. Erhaltung der Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; d. Erhaltung der naturnahen Fliessgewässer und Quellaufstösse; e. Erhaltung und Förderung seltener Arten, insbesondere der Eiben und Orchideen; f. Erhaltung des Geologischen Naturobjektes. Der Schutz- und Pflegeplan vom 30. Juli 1998 und die zugehörige Abgeltungsberechnung für die Naturschutzgebiete im Wald der Gemeinde Waldenburg bilden die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieser Schutz- und Pflegeplan inhaltlich und bezüglich nachfolgender finanzieller Abgeltungen zu überprüfen.
3.
Unterschutzstellung
Die Bürgergemeinde Waldenburg als betroffene Grundeigentümerin und der Gemeinderat Waldenburg waren mit der Aufnahme des Gebiets "Brocheni Flue" in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft im Jahre 2000 einverstanden. Die vorliegende formale Anpassung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.
://:
1.
Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Brocheni Flue", bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 476, im Grundbuch Waldenburg, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen.
3
2.
Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 4.23 ha.
3.
Die Änderung der Verordnung vom 9. Mai 2000 über das Naturschutzgebiet "Brocheni Flue", Waldenburg, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.
4.
Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gilt der Regierungsratsbeschluss Nr. 953 vom 9. Mai 2000 betreffend der Aufnahme der Gebiete "Oerlenberg", "Brocheni Flue", "Dürrenberg" und "Nünbrunnen", Gemeinde Waldenburg, in das Inventar der geschützten Naturobjekte, als aufgehoben.
5.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt wie bisher dem jeweils bewilligten Budget gemäss den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu belasten.
6.
Die Einwohnergemeinde Waldenburg wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
7.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
4
Verteiler: (alle mit Plan) Bürgergemeinde, 4437 Waldenburg Gemeinderat, 4437 Waldenburg Revierförster Roger Maurer, Forstverwaltung, 4437 Waldenburg Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil IG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 17, 4415 Lausen IG Mountainbike Schweiz, Jakob Weber, Sperberweg 2, 4125 Riehen ROLV Nordwestschweiz, Simon Scherrer, Präsident, Sundgauerstrasse 61, 4106 Therwil Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21, 4437 Waldenburg Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Amt für Wald beider Basel (2) Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)
Der Landschreiber: A. Achermann
Basas legalas
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921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun