Ormalingen, Rothenfluh, Wischberg

Reservats forestals · Basel-Landschaft

Document

Numer
319
Gener
Reservats forestals
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Chantun
Autoritad
Landeskanzlei
Approvà da
RR
Decidì
16-03-2010
En vigur dapi
16-03-2010

Karte

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Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr.0319

vom 16. März 2010

Erweiteru n g des Natu rsch utzgebiets "Wischberg", Ormal i n gen u nd Rothenf lu h Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Ormalingen im Jahre 1998, gemeinsam mit dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle, ein Schutzkonzept für den naturschützerisch wertvollen Waldstandort "Wischberg". Darauf basierend wurde im Jahre 2007 das Gebiet "Wischberg" - zusammen mit dem in unmittelbarer Nähe am Südfuss des Wischbergs gelegenen Mühlekanal - in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr.'116 vom 23. Januar 2001). Die im Norden anschliessende Privatwaldparzelle Nr. 1894, welche sich gut zur Entwicklung einer Altholzinsel mit Nutzungsverzicht eignet, wird nun ebenfalls in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Damit erfährt das Naturschutzgebiet "Wischberg" eine ökologisch sinnvolle Ergänzung und Erweiterung.

lm Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es notwendig, die frühere Unterschutzstellung und die jetzige Erweiterung in einem einzigen Regierungsratsbeschluss zusammenzufassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält daher ebenfalls den formal angepassten lnhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses, welcher hiermit ersetzt wird.

Das Naturschutzgebiet "Wischberg" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Es wird um 1 .44 ha von bisher 36.2 ha auf neu 37 .64 ha (davon 37 .02 ha Waldareal) erweitert.

Parzellen-Nr. Gemeinde

Eigentümer/in

Fläche (in ha)

Ganzen Text zeigen

Wald (in ha)

35.26 ha 0.32 ha 0.10 ha 0.50 ha 0.02 ha 36.20 ha

35.26 ha 0.32 ha 0.00 ha 0.00 ha 0.00 ha 35.58 ha

621

Bestehende Schutzgebietsf lächen Ormalingen Bürgergemeinde Ormalingen Rothenfluh Bürgergemeinde Ormalingen Ormalingen Ruepp AG, Ormalingen Ormalingen Ruepp AG, Ormalingen Ormalingen Ruepp AG, Ormalingen

894

Neue Schutzgebietsf läche Ormalingen Stefan Vögtli, Lupsingen

1.44

ha

1.44 ha

Total

Naturschutzgebiet "Wisch berg"

37.64 ha

37.O2ha

670 (Teilfläche) 1410

653 590 (Teilfläche) 1

1

D:\Temp\NL_Daten\RR831 9 201 0031 6 NLlm_Erueiterung NSG Wischberg.doc

2

1. Beschreibung 1.1 BestehendesNaturschutzgebiet Wischberg Der "Wischberg" und der "Farnsberg" sind die beiden Hausberge, zwischen welchen die Gemeinde Ormalingen liegt. Der ostwärts und etwas näher beim Dorf gelegene "Wischberg" befindet sich in einer Höhenlage von ca. 420 bis 610 m ü.M. Der "Wischberg" steht wie eine lnsel "isoliert" in der Landschaft, auf drei Seiten umgeben vom Tal der Ergolz, den beiden Seitenbächen Hemmiker Bach und Länenbächli, und im Norden durch einen Geländesattel abgegrenzt. "Farnsberg" und "Wischberg" sind Tafelreste, welche durch die Fliessgewässer aus der Plateaufläche des Tafeljuras herausmodelliert wurden. Dabei spielten auch die tektonisch bedingten Störungen in den Gesteinspaketen eine Rolle. So durchziehen mehrere Verwerfungen das Gebiet von Südwesten nach Nordosten. Die Gesteinsschichten sind schräg gestellt und fallen mit ca. 20-30" nach SE. Sie werden hauptsächlich aus dem Hauptrogenstein gebildet. Die benachbarten und tektonisch verwandten "Farnsberg" und "Roti Fluh" bestehen ebenfalls aus diesem gut gebankten Kalkgestein. Unter dem Hauptrogenstein folgen am nordwestlichen Hangfuss sowie im Bereich der Grube "Delleren" die kalkigen und tonig-mergeligen Gesteine des Unteren Doggers, welche ebenfalls geschichtet sind und bergwärts einfallen. Sie sind im Bereich der Grube überlagert von einer mehreren Meter mächtigen, quartären Gehängeschuttdecke. Diese setzt sich aus eckigem Kalkschutt mit wenig Sand- und Feinanteilen zusammen, die durch Verwitterung der weiter oben anstehenden Kalke des Hauptrogensteins entstanden ist. Dieser Gehängeschutt wird im Volksmund auch als Mergel, Marchel oder Grien bezeichnet. Das Material eignet sich gut als Oberflächenbelag von Wegen und Plätzen. Zwei Hauptexpositionen kennzeichnen das neue Nalurschutzgebiet "Wischberg": eine steile, sonnig-warme Südflanke und eine steile Nordwestflanke. Dazwischen liegt die stark exponierte, das Landschaftsbild prägende Südwestspilze, an welcher der wärmeliebende trockene Flaumeichenwald als seltene Waldgesellschaft vorkommt. An der Südflanke schliesst grossflächig der Weisssegen-Buchenwald an, welcher hier als naturnaher, afienreicher Laubmischwald ausgebildet ist. Eine Spezialität des "Wischbergs" ist der undurchdringliche Buchs-Unterwuchs. Es handelt sich hier um eines der schönsten Buchs-Vorkommen unseres Kantons. Diese immergrüne Strauchart verleiht dem Waldgebiet ein südliches Gepräge. Der Buchs, eine Strauchart mit submediterranem Verbreitungsschwerpunkt, steht hier nämlich nahe der Nordostgrenze seines Verbreitungsgebiets. Deshalb ist dieser Standort als einer der vorgeschobensten Vorkommen auch von pflanzengeographischer Bedeutung. An der Nordwestflanke des "Wischbergs" wächst an etwas weniger sonnigen, jedoch gleichfalls trockenen und warmen Standorten der Lungenkraut-Buchenwald mit lmmenblatt, welcher durch die zahlreichen Weissen Seggen, Maiglöcklein und Orchideen seine Verwandtschaft mit dem Weissseggen-Buchenwald der sonnigeren Südflanke verrät. Eine weitere Besonderheit ist hier das Vorkommen der Pimpernuss, einer seltenen und geschützten Strauchart. Stellenweise gibt es am "Wischberg" weitere eichenreiche Abschnitte. Naturschützerisch wertvoll sind auch das viele Alt- und Totholz sowie die grösseren Flächen von Stockausschlagwäldern mit Buchen, Eichen, Linden und Mehlbeerbäumen. Die Waldränder sind im Süden teilweise stufig aufgebaut, liegen jedoch wie die angrenzenden und wertvollen, durch die Steilheit aufgegebenen Rebhänge meist ausserhalb der Eigentumsgrenzen der Bürgergemeinde und des Perimeters des Naturschutzgebiets. lnsbesondere die Mager-

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wiesen im ehemaligen Rebberg am Südhang des "Wischbergs" sind naturschützerisch bedeutsam. Der ehemalige Steinbruch am Südhang des "Wischbergs" wird durch periodisches Auslichten olfen gehalten und dient Pflanzen und Tieren als wertvoller, besonnter Lebensraum. So kommen hier zahlreiche typische Vertreter von Trockenstandorten und Trockensäumen wie Skabiosen, Johanniskraut, Dost, Sichelblättriges Hasenohr, Orchideen, Hummelschwärmer und Zauneidechse vor.

Mühlekanal Der alte Mühlekanal verläuft am Südfuss des "Wischbergs" entlang der ehemaligen, nach Rothenfluh führenden Poststrasse. Er zweigt oberhalb des Dorfes kurz nach der Gemeindegrenze von der Ergolz ab, fliesst durch die Sägematt zur allen Mühle und vereinigt sich kurz danach wieder mit der Ergolz. Obwohl der Mühlekanal als eigene schmale Parzelle ausgemarcht wurde, fliesst er nur noch in einem kurzen Abschnitt im oberen Teil als offener Wasserlauf , begleitet von einer schmalen Uferbestockung. Der Zufluss für diesen Abschnitt und der untere Teil bis zur Ergolz ist eingedolt und der frühere Verlauf entlang der Böschungskante nur noch zu erahnen.

Die Mühle wurde ursprünglich von Familie Dürig betrieben. Durch Heirat ging sie an Max Rohrbach über. Getreide wurde in der Mühle noch bis 1952/53 gemahlen. lnfolge zunehmender Konkurrenz wurde der Betrieb anschliessend eingestellt. Das Mühlerad funktionierte bis 1947. Weil der Mühleeinlauf verstopfte, erlitt das Rad starke Schäden und es wurde nicht mehr repariert. Nach der Betriebsaufgabe erwarb W. Schneider den Mühlekanal und den Bereich von Parzelle Nr.590. Ererrichtete hiereine Fischzucht-Anlage und begann 1963/64 mit der Eindolung des Kanals. Später erfolgten Geländeaufschüttungen in den Kanalabschnitten unter- und oberhalb des heute noch offenen Bereiches (oberhalb durch die Maloja AG).

Mit einer Ausdolung konnte 2006 der ursprüngliche Verlauf teilweise wieder hergestellt und

der Mühlekanal auch als naturnahes, kulturhistorisch bedeutendes Landschaftselement sichtbar gemacht werden. Auf halber Länge wird er abgeleitet und fliesst in einem ge-

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schwungenen Mäander als Wiesenbächlein in die Ergolz. Hier in unmittelbarer Nähe der wertvollen Trockenhänge des alten Steinbruches und des verbrachenden Südhanges - wuröen zwei Weiher als Amphibien-Laichgewässer geschaffen. Der Feuchtstandort soll besonders der seltenen Geburtshelferkröte ("Glögglifrosch") dienen, welche als Lebensraum eine solche Kombination von Feuchtgebiet und naher Grube benöligt. Aus nationaler Sicht trägt der Kanton Basel-Landschaft für die Erhaltung und Förderung der Geburtshelferkröte eine besondere Verantwortung, da die Art bei uns einen ihrer Verbreitungsschwörpunkte aufweist.

1.2 Erweiterung des Naturschutzgebiets Die neue Schutzgebietsfläche liegt an der Nordwestflanke des "Wischbergs" und grenzt an das bestehende Naturschutzgebiet an. Der Lungenkraut-Buchenwald mit lmmenblatt weist hier eine ähnliche Ausprägung auf wie der angrenzende Wald. Nach Absprache mit dem Grundeigentümer wird die Waldfläche als Altholzinsel mit Nutzungsverzicht ausgeschieden, welche die grossflächige Altholzinsel an der Südostflanke des Wischbergs sinnvoll ergänzt.

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2.

Bedeutung und Schutzziele

Der "Wischberg" mit seinen Buchs-Beständen ist schon im Naturschutzgutachten 1971 als wertvoll erkannt und im Regionalplan Landschaft 1976 als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Aufgrund der bedeutenden Naturwerte wurde der grösste Teildes Gebiets wie auch der Mühlekanal ins kommunale Naturinventar 1983 aufgenommen und im kommunalenZonenplan Landschaft als Naturschutzzone ausgeschieden. lm kantonalen Wald-lnventar 1994 ist der "Wischberg" als Objekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Teile des Südhanges sind gemäss Reptilien-lnventar als Eidechsen-Lebensräume bekannt. Die wichtigsten Schutzziele für das neue Naturschutzgebiet sind:

a. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschalten mit ihrer typischen Fauna und Flora; b. Erhaltung und Förderung von Alt- und Totholz;

c. Erhaltung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten; d. Förderung von extensiv bewirtschafteten, strukturreichen und stufig aufgebauten Waldbeständen mit gezielter Pflege und Förderung von seltenen Arten, insbesondere der Pimpernuss sowie der lichtliebenden Arten; e. Erhaltung des Buchs-Bestandes; Erhaltung und Förderung der offenen Gruben als geologische Objekte sowie als Lebensräume für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Reptilien sowie der Geburtshelferkröte; g. Erhaltung und Förderung des Mühlekanals als naturnahes Fliessgewässer und als kulturhistorisches Objekt; h. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten.

f.

i.

Der Buchs darl zu Dekorationszwecken weiterhin im bisherigen, ortsüblichen Umfang geschnitten werden, da bis heute keine Bestandesbeeinträchtigungen feststellbar sind. Der Grienabbau wird nach Abschluss der bewilligten Abbau-Etappe im Zusammenhang mit den 1997 erfolgten Rutschbewegungen in der Grube "Delleren" eingestellt. Solange sich die Erholungsnutzung im bisherigen Umfang weiterhin auf die erlaubten Feuerstellen und die bestehenden Wege konzentriert, dürfte das Objekt in Bestand, Wert und Wirkung erhalten bleiben. ln ausgeprägten Trockenperioden kann eine gewisse Waldbrandgefahr am Südhang nicht ausgeschlossen werden. Das Nutz- und Schutzkonzept und die dazugehörige Abgeltungsberechnung vom September 1999 bilden die Grundlagen für die Umsetzung der Schutzziele im Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren ist dieses Nutz- und Schutzkonzept zu überprüfen und die sich daraus ergebende finanzielle Abgeltung neu zu ermitteln. Für Altholzinseln im Sinne von Totalreservatsflächen gelten die Schutzziele mindestens 50 Jahre.

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3.

Anderung der Schutzverordnung

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wischberg", Ormalingen und Rothenfluh, wurde vom Regierungsrat am 23. Januar 2001 erlassen. Die Erweiterung des Naturschutzgebiets mit Aufnahme der Parzelle Nr. 1894 in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft bedingt eine Anpassung von $ 1 "Schutzgebiet".

4.

Finanzielle Auswirkungen

Die Enrveiterung des Naturschutzgebiets "Wischberg" bewirkt gemäss SS 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 einmalig anfallende Abgeltungskosten. Da es sich bei der neuen Schutzgebietsfläche um eine Altholzinsel mit Nutzungsverzicht handelt, fallen periodisch wiederkehrende Folgekosten weg. Die dem Kanton anfallenden Kosten für die einmalige Abgeltung werden im Rahmen des Budgets dem bewilligten Verpflichtungskredit für den "Naturschutz im Wald" in der Höhe von CHF 9'550'000.-- (für die Jahre 2009 - 2013) belastet. Per 1. Januar 2010 beträgt der zur Verfügung stehende Restbetrag des bewilligten Verpflichtungskredits rund

Stand Verpflichtungskredit (2009 - 2013)

bew. Kredit Naturschutz im

Wald

Stand 1.1.2010

Restbetrag

CHF 9'550'000.-

Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrages, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten wurden in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Grundeigentümer pauschal vereinbart.

Aboeltunoskosten Abgeltungskosten total (einmalig) zu Lasten Kostenart 363 70000 / lnnenauftrag 500490 Ausrichtung an Stefan Vögtli-Vogt, Lupsingen

5.

CHF

Unterschutzstellung

Die Grundeigentümerschaft und die Gemeinderäte von Ormalingen und Rothenfluh waren seinerzeit mit der Aufnahme des Gebiets in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Mit der aktuellen Erweiterung ist der neu betroffene Grundeigentümer ebenfalls einverstanden. Die Erweiterung des Naturschutzgebiets "Wischberg" erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschalt des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

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Gestützt auf $ 12 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991 wird das Gebiet "Wischberg", Ormalingen und Rothenfluh, bestehend aus der Parzelle Nr. 1410, im Grundbuch Rothenfluh, den Parzellen Nr. 621, 1653 und 1894 sowie Teilllächen der Parzellen Nr.590 und 670, alle im Grundbuch Ormalingen, als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenom men.

2. Die Perimeter des erweiterten Naturschutzgebiets ist in beiliegendem Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 37.64 ha.

3. Die Anderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wischberg", Ormalingen und Rothenfluh, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

4. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gilt der Regierungsratsbeschluss Nr. 1 16 vom 23. Januar 2001 betreffend Unterschutzstellung des Gebiets "Wischberg", Ormalingen und Rothenfluh, als aufgehoben.

5. Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf SS 17, 18 und 27 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 20. November 1991, die in Kapitel 4 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des Verpflichtungskredits 2009-2013 (Kostenart 363 70000 / lnnenauftrag 500490) zu verbuchen.

6. Die Einwohnergemeinden Ormalingen und Rothenfluh werden angewiesen, das in diesem Verfahren lestgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.

7. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplalz 16,4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausfüh-

rung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

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Verteiler (alle mit Plan): Bürgergemeinde Ormalingen, 4466 Ormalingen Herr Peter Ruepp, Ruepp AG, Hemmikerstr. 39, 4466 Ormalingen Herr Stefan Vögtli-Vogt, Höhenweg 6,4419 Lupsingen Gemeinderat Ormalingen, 4466 Ormalingen Gemeinderat Rothenlluh, 4467 Rothenfluh Revierförster Markus Lüdin, lm Baumgärtli 3, 4460 Gelterkinden Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533,4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil Sportamt, St. Jakobstr. 43, 4133 Pratteln Bezirksschreiberei Waldenburg, Grundbuchamt, Hauptstrasse 21,4437 Waldenburg Landeskanzlei (Gesetzessam m lu ng) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesu ndheitsdirektion Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie Rechtsabteilung Bau- und Umweltschutzdirektion Amt für Raumplanung (4) Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

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Der 2. Landschreiber:

A. Achermann