Arlesheim, Ermitage-Chilchholz

Reservats forestals · Basel-Landschaft

Document

Numer
217
Gener
Reservats forestals
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Chantun
Autoritad
Landeskanzlei
Approvà da
RR
Decidì
03-02-2015
En vigur dapi
03-02-2015

Karte

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Datotecas

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Text

Auszug aus dem Protökoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0217

vom 03. Februar 2015

Erweiterung des Naturschutzgebietes "Ermitage-Chilchholz", Gemeinde Arlesheim, mit Aufnahme der Gebiete "Burg Reichenstein", "Gspänig" und "Steinbruch Arlesheim" in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Die Waldungen von Arlesheim zählen zu den Standorten höchster Biologischer Vielfalt des Baselbietes. Auf Antrag der Stiftung "Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck" nahm der Regierungsrat im Jahre 1999 in einem ersten Schritt den Kernbereich des Gebietes "Ermitage" mit dem Talgrund, den Weihern sowie Teilen des umgebenden Waldes in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft auf (Regierungsratsbeschluss Nr. 1748 vom 14. September 1999). Zuvor war schon im gleichen Jahr der berühmte Landschaftsgarten der "Ermitage" durch Regierungsratsbeschluss vom 4. Mai 1999 unter Denkmalschutz gestellt worden.

lm Jahre 2006 wurde das Naturschutzgebiet'Ermitage" erstmals erweitert. Auf Antrag der Bürgergemeinde Arlesheim und gestützt auf die kantonalen Naturinventare erarbeitete zuvor im Jahre 2003 das Forstamt beider Basel (heute Amt für Wald beider Basel) gemeinsam mit der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Nutz- und Schutzkonzept für das Waldgebiet des gesamten Talkessels, welcher vom Gebiet "Gspänig" über das "Chilchholz", die "Gobenmaff' und den "Hornichopf' bis zum "Hollenberg" reicht. Darauf basierend wurden die der Bürgerund der Einwohnergemeinde Arlesheim gehörenden Waldflächen dieses Gebietes mit Regierungsratsbeschluss Nt. 1641 vom 31. Oktober 2006 ebenfalls in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen, Mit dieser Enrueiterung konnte das Naturschutzgebiet "Ermitage" zu einem ökologisch besonders wertvollen Gesamtkomplex aufgewertet werden, welchdr aufgrund der bedeutenden Gebietsausdehnung neu als Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz" bezeichnet wurde. lm Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung zur Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen war es zudem notwendig, die frühere Unterschutzstellung 1999 und die Erweiterung 2006 in einem einzigen, das gesamte Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz" betreffenden Regierungsratsbeschluss, zusammenzufassen. Der Regierungsratsbeschluss aus dem Jahre 2006 enthielt daher den formal angepassten lnhalt des Regierungsratsbeschlusses aus dem Jahre 1999, welcher damit ersetzt und aufgehoben wurde. Nun kann das Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz" erneut mit den nordwestlich angrenzenden, ebenfalls sehr wertvollen Gebieten rund um die "Burg Reichenstein", im "Gspänig" und dem "Steinbruch Arlesheim" erweitert werden. Auf Antrag der Stiftung Burg Reichenstein und der Einwohnergemeinde Arlesheim als Waldeigentümer und gestützt auf die kantonalen Naturinventare erarbeitete im Jahre 2013 das Amt für Wald beider Basel gemeinsam mit der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Nutz- und Schutzkonzept für das naturschützerisch werfuolle Waldgebiet "Burg Reichenstein, Gspänig". Darauf basierend werden nun die Gebiete "Burg Reichenstein", "Gspänig" und "Steinbruch Arlesheim", Gemeinde Arlesheim, ebenfalls in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft auf-

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genommen. Die beiden früheren Unterschutzstellungen und die jetzige Erweiterung werden mit dem vorliegenden Regierungsratsbeschluss zusammengefasst. Dieser enthält daher auch den formal angepassten lnhalt des vorangehend erwähnten Regierungsratsbeschlusses Nr. 1641 vom 31. Oktober 2006, welcher hiermit aufgehoben wird.

Das Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen. Mit den neuen Schutzgebietsflächen erfährt das Naturschutzgebiet eine Erweiterung von bisher 242,27 ha um 58,96 ha auf neu 301,23 ha (davon 271,07 ha Waldareal).

Pazellen-Nr.

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Gemeinde Eigentümer/in

Fläche

Wald

{in ha}

(in ha)

0.06 0.05 2.28 2.15 0.05

0.00 0.00 0.00 0.00 0.05 0.00 6.03 0.00 0.92 2.48 0.00 3.26 0.18 12.52

Bestehende Schutzgebietsfläche seit 1999

67 (Teilfläche) 68 69 407 410

411 (Teilfläche) 412 (Teilfläche) 416 (Teilfläche) 1165

1194 1200 (Teilfläche)

1211', 1212

Arlesheim Einwohnergemeinde Arlesheim Arlesheim Kanton Basel-Landschaft Arlesheim Stiftung Ermitage Arlesheim Stiftung Ermitage Arlesheim Stiftung Ermitage Arlesheim Einwohnergemeinde Arlesheim Arlesheim Stiftung Ermitage Arlesheim Kanton Basel-Landschaft Adesheim Stiftung Ermitage Adeshdm Stiftung Ermitage Arlesheim Einwohnergemeinde Arlesheim Arlesheim Stiftung Ermitage Arlesheim Stiftung Ermitage

0.11

25.98 0.03 0.92 7.15 0.18 3.26 0.18 42.40

Bestehende Schutzgebietsf läche seit 2006

1',t67

1177 1 183

1184 1 18s 1192 193 1201 (Teilfläche) 1226 (Teilfläche)

1

4254 1166 1197 1196

Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim Arlesheim Bürgergemeinde Adesheim Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim Arlesheim Bürgergemeinde Adesheim Arlesheim Bürgergemeinde Adesheim Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim Arlesheim Einwohnergemeinde Arlesheim Arlesheim Einwohnergemeinde Arlesheim Arlesheim Kanton Basel-Landschaft

Total

Bestehende Schutzgebietsfl äche

1215 1247 (Teilfläche) 1248

Arlesheim Stiftung Burg Reichenstein Arlesheim Stiftung Burg Reichenstein Arlesheim Stiftung Burg Reichenstein

0.39 0.15 0.13 0.13

0.39

0.15

0.50 0.94 0.09 146.57 49.75 0.53 0.28 0.20

0.13 0.13 0.2'l 0.50 0.94 0.09 146.57 49.75 0.53 0.22 0.00

199.87

199.61

0.21

242.27 212.53

Neue Schutzgebletsfl äche

0.18 50.06

0.24

0.18 50.06 0.24

3

1285 1213

Arlesheim Arlesheim

1217

1218 (Teilfläche) 1246 (Teilfläche)

Arlesheim Arlesheim Arlesheim

Total

Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz"

1.

Stiftung Burg Reichenstein Stiftung Burg Reichenstein und Bürgergemeinde Arlesheim (je % Miteigentum) Bürgergemeinde Arlesheim Einwohnergemeinde Arlesheim Einwohnergemeinde Arlesheim

3.60

3.60

0.s0

0_50

0.38 3.96 0.04 58.96

0.38 3.54 0.04 58.54

301.23 271.07

Beschreibung

1.1. Bestehende Schutzgebietsfläche Die "Ermitage" ist ein beliebtes Naherholungsgebiet der Agglomeration Basel. Die siedlungsnahe Lage am Ostrand des Baugebietes von Arlesheim, der bekannte Landschaftsgarten sowie die fischreichen Weiher verleihen dem Gebiet eine grosse Attraktivität. Der englische Landschaftsgarten um den Burghügel des Schlosses Birseck effüllt also noch heute 221 Jahre nach dessen Eröffnung - eine der Hauptabsichten der Erbauer, nämlich der Bevölkerung "vergnügliche Sonntagsspaziergänge" zu ermöglichen. Mehrere alte Steinbrüche und ein schön ausgebildeter Hohlweg im Gebiet "Hinter Hagebuchen" zeugen davon, dass in dieser Landschaftskammer früher auch noch andere Nutzungen stattfanden. Auch aus naturschützerischer Sicht hat das Gebiet "Ermitage-Chilchholz" viel zu bieten. Der reich gegliederte Talkessel am Westhang des Gempen-Plateaus weist ein vielfältiges Standortmosaik mit entsprechend hoher Arten- und Biotop-Vielfalt auf. Verantwortlich dafür sind die klimatische Gunstlage am Südende des Rheingrabens sowie das tektonisch bedingte, kleinräumig gegliederte Relief. Die südöstliche Grenze des Grabenbruches (RheintalFlexur) verläuft im Bereiche des Schlosshügels in nord-südlicher Richtung durch das Gebiet. Bei der Absenkung des Obenheingrabens, welche im oberen Eocaen einsetäe und im unteren Oligocaen vor etwa 37 Mio. Jahren auch den südöstlichen Teil erfasste, wurden die ursprünglich horizontalen Gesteinsschichten an der Grabengrenze abwärts gebogen und die Tafeljura-Platte in Bruchschollen zerlegt. Der westliche Randbereich des Gempen-Plateaus weist infolge dieser tektonischen Vorgänge ein komplexes, vonruiegend NE-SW-orientiertes Netz an Verwerfungen auf. Diese "Schwächezonen" erleichterten wiederum die Erosion, so dass sich der reich gegliederte Talkessel der "Gobenmatt' mit den radiär verlaufenden Erosionsgräben bilden konnte. Die Taleinschnitte werden durch die herausmodellierten Felsbänder und Felsköpfe markant unterstrichen. Den geologischen Untergrund bilden im Westen die steil gestellten Rauracien-Korallenkalke des Malm. Sie bilden eine markante, nordsüd-verlaufende Felgrippe mit den Schlössem bzw. Ruinen "Richenstein", "Birseck" und "Dorneck". Östlich schliessen die erdgeschichtlich älteren Schichten des Doggers in folgender Abfolge an (Alter: ca. 187 - 163 Mio. Jahre):

. im Talgrund die Mergel-Schichten des Unteren Doggers (meist von Gehängeschuft überdeckt);

. darüber, im Bereich der bewaldeten Steilhänge des Talkessels, der verwitterungsbeständige Hauptrogenstein;

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. auf dem Plateau Mergel-Schichten des Oberen Doggers (2.8. Varians-Schichten nördlich der "Gobenmatt") oder Verwitterungslehm.

Je nach geologischem Untergrund, Exposition und Meereshöhe (340 bis 600 m ü.M.) kommen verschiedenste Waldgesellschaften vor. Von den 38 im Kanton Basel-Landschaft kartierten Waldgesellschaften gibt es innerhalb des Naturschutzgebietes deren 24. Davon sind sieben Gesellschaften selten bis sehr selten. Naturschützerisch besonders wertvoll sind die trockenen und die nassen oder schattigen Extremstandorte. lnteressant sind aber auch die wechselfeuchten Buchen-Wälder in der "Eichmaff' und auf dem Plateau des "Chilchholz". Obwohl im Wald die Buche meist vorherrschend ist, sind zahlreiche, teils seltene LaubbaumArten beigemischt. Stellenweise ist auch ein hoher Eichen-Anteil mit alten Eichen vorhanden vereinzelt noch ausgebildet mit einer unteren Baumschicht, welche die ehemalige Mittelwaldnutzung belegt (bezeichnenderweise in den Gebieten "Eichhölzli" und "Eichmatt"). Durch gezielte Förderung der Eichen und anderer Lichtbaumarten wird künftig ein nachhaltiger Eichenbestand und eine vielfältigere Baumartenzusammensetzung angestrebt. Auch die zahlreichen Höhlenbäume und Altholzinseln sollen erhalten und gefördert werden.

-

Besonders artenreich sind die Felsstandorte. Sie weisen - neben den Nassstandorten und Magerwiesen - die meisten seltenen und geschützten Arten auf. Auf den Felsköpfen des Gebietes kommen beispielsweise mehrere seltene Schnecken-Arten vor, wie: Westliche und Östliche Heideschnecke, Grosse Turmschnecke, Dreizähnige Puppenschnecke, Linksgewundene Windelschnecke'und Zahnlose Schliessmundschnecke (Vorkommen möglicherweise in jüngster Zeit erloschen). Letztere kommt im Kanton nur noch an einer und die Grosse Turmschnecke an drei weiteren Stellen vor. Durch die reiche Verzahnung des Waldgebietes mit dem Offenland im Talgrund und auch auf dem Gempen-Plateau, ergibt sich eine kleinräumige Gliederung der Landschaft mit unterschiedlich exponierten Waldrändern, welche sich zur Aufwertung eignen. ln der "Gobenmatt" verläuft zudem im Waldrandbereich der malerische, leicht mäandrierende Dorfbach.

lm Offenland bilden die Weiher eines der bedeutendsten Landschaftselemente. Nur fragmentarisch ausgebildet kommen Magerwiesen und ein Hangried im 'Wetzstapfel" vor. Die wertvollsten Flächen mit dem grössten Renaturierungspotential sind jedoch seit 1992 vertraglich gesichert, so dass die Artenvielfalt wieder zunimmt. Von Jnteresse sind ausserdem die Fliessgewässer mit den Ufergehölzen, der Rebberg mit Trockenmauern und Rebtulpen sowie der Obstgarten westlich des Schlosses "Birseck". Das Gebiet "Ermitage-Chilchholz' zeichnet sich daher durch einen aussergewöhnlichen Artenreichtum aus mit vielen seltenen Arten, z. B.:

r Stumpflappiger Ahorn . Alpenkreuzdorn . Speierling . Faulbaum . div. Orchideen r Türkenbundlilie . Blaustern r Märzenglöckchen . Berg-Kronwicke . Behaarter Ginster

. Mittelspecht r Kleinspecht

e Schwarzspecht

. Hohltaube . Teichhuhn r Eisvogel r Wasseramsel . Pirol . Berglaubsänger . Ringelnatter

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Blaugrünes Habichtskraut Knollige Kratzdistel Straussblütige Margerite Berg-Aster Blauer Steinsame Rosskümmel Knollige Spierstaude Kamm-Wachtelweizen Heide-Augentrost Davalls Segge Brunnenfarn Hirschzunge Tortella humilis (Laubmoos)

r Feuersalamander . Geburtshelferkröte . Fadenmolch . Grosse Turmschnecke

o Westliche und Östliche Heideschnecke

o Flache Mützenschnecke

r Quell.Blasenschnecke

e Spitze Sumpfdeckelschnecke

r Gemeine Teichmuschel

1.2. Neue Schutzgebietsfläche "Burg Reichenstein", "Gspänig" und "Steinbruch Arlesheim" Die neue Schutzgebietsfläche schliesst im Nordwesten an das bestehende Naturschutzgebiet an. Sie befindet sich in einer Höhenlage zwischen 380 und 590 m ü. M. Die charakteristischen geologischen Verhältnisse am Rande des Grabenbruchs der Rheintal-Flexur, welche zu den markanten Felsbändern und Taleinschnitten führten, wurden vorangehend bereits beschrieben. Das neu geschützte Gebiet zeichnet sich topographisch vor allem durch die langgezogene Krete, welche sich vom "Gspänig" im Nordosten bis zum Felsrücken der "Burg Reichenstein" zieht. Dieser ist durch den verwerfungsbedingten Taleinschnitt im Osten, durch welchen die Zufahrtsstrasse zur Burg verläuft, inselartig herausmodelliert worden. Die Felsrippe, auf welcher die "Burg Reichenstein" steht, besteht aus den steil gestellten Rauracien-Korallenkalken des Malm und zieht sich südlich weiter über den "Hollenberg" bis zum Schloss Dcirneck. Der Bergzug wird nur durch die beiden schmalen Einschnitte beim Dorfbach und entlang der Gempenstrasse unterbrochen. Der geologische Untergrund der "Gspänig"-Krete sowie der parallel dazu verlaufenden kleinen Krete beim "Steinbruch Arlesheim" besteht aus den erdgeschichtlich älteren Kalken des Doggers, dem verwitterungsbeständigen Hauptrogenstein. Das neu geschützte Gebiet ist untrennbar mit der "Ermitage" verbunden und wurde zusammen mit dieser schon früh erfasst und in alle naturkundlichen Leitbilder und lnventare einbezogen. Die beiden'frühesten Erhebungen, in welcher die Geologie von Arlesheim sowie die Flora und Fauna untersucht wurden, sind im Anhang zum Leitbild 1973 "Arlesheimer Waldungen" sowie im Bericht "Arlesheimer Wald 1987-1988' enthalten. lm Folgenden werden die einzelnen Teilgebiete der neuen Schutzgebietfläche kuz charakterisiert, weitere Details finden sich in den genannten Berichten und lnventaren (siehe KapileJ2.2.)

Burg Reichenstein Die Burg Reichenstein ist das Wahrzeichen von Arlesheim. Sie thront hoch über dem Dorf am nördlichen Ende des Felsbandes auf dem bewaldeten Bergrücken des "Schäferrains". Die 1933 wiederaufgebaute Burg gehört seit 1972 als Stiftung der Einwohnergemeinde Arlesheim. Ein Abriss ihrer Geschichte ist in der Arlesheimer Heimatkunde 1993 enthalten.

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Wer zur "Burg Reichenstein" nicht über die Zufahrtstrasse, sondern über den steilen Fussweg durch den "Schäferrain" und über den Kretenweg zur Burg gelangt, wird überrascht sein von der Vielfalt und dem Artenreichtum des Waldes. Den "Rückgrat" des Bergzuges bildet ein prächtiges, von Höhlen durchzogenes und stellenweise unterbrochenes Felsband. Es wird begleitet von einem charakteristischen Flaumeichenwald mit Wald-Föhren, Mehlbeerbäumen und vielen seltenen oder typischen Arten wie z.B. Gemeiner Wundklee (Anthyllis vulneraria), Hügel-Waldmeister (Asperula cynanchica), Kleinblütige Rose (Rosa micrantha), Gewöhnliche Skabiose (Scabiosa columbaria), Astige Graslilie (Anthericum ramosum), Berg-

Aster (Aster amellus), Sichelblättriges Hasenohr (Bupleurrum falcatum), Berg-Gamander (Teucrium montanum) und Rundbläftrige Glockenblume (Campanula rotundifolia). lm FelsGebiet "Hohle Felsen" kommen gemäss "Leitbild Naturschutz Arlesheim" 2000 folgende seltene, gefährdete oder attraktive Arten vor: Behaarter Ginster, Gesägter Tüpfelfarn, Hirschheil, Hirschzunge, Knollige Spierstaude, Mäzenglöckchen und Zweiblättriger Blaustern vor. Eine ausführliche Pflanzenliste sowie eine Bestandesaufnahme der Landschnecken enthält auch das "Besucherlenkungskonzept Hohle Felsen" 2002. Von den aufgeführten Landschnecken sind 5 Arten in der N-CH potentiell gefährdet: Gestreifte Nadelschnecke (Acicula lineata), Dreizähnige Puppenschnecke (Pupilla triplicata), Blindschnecke (Cecilioides acicula), Gemeine Heideschnecke (Helicella itala), Weinbergschnecke (Helix pomatia). Die Grosse Turmschnecke (Zebrina detrita) gilt sowohl in der CH wie auch in der N-CH als gefährdet. Die spezifische Felsflora des Gebiets "Hohle Felsen" ist auch im Felsinventar Basler Jura 1 999 näher beschrieben.

Am trockenen Westhang des "Schäfenains" ist vor allem der typische WeissseggenBuchenwald neben weiteren Buchenwaldgesellschaften verbreitet. Den Buchen sind Bergahorn, Spitzahorn, Sommerlinde, Esche, Hagebuche sowie schöne Feldahorne und mächtige Stieleichen beigemischt. Die vielen dicken, teils mehrstämmigen Buchen, eine üppige Strauchschicht und das stehende und liegende Totholz bewirken einen insgesamt urtümlichen Waldcharakter. lnsbesondere die vordere Südwestflanke des Berges eignet sich dahär gut zur ungestörten Entwicklung als Altholzinsel. An der Ostflanke stockt unter den schaftigen, teils bemoosten und von Efeu überwachsenen Felsbereichen der Linden-ZahnwurzBuchenwald. Dieser geht hangabwärts in den typischen Lungenkraut-Buchenwald und an feuchteren Stellen in den Aronstab-Buchenwald über. Das ganze Gebiet gehört zum ornithologischen Wertgebiet "Ermitage", welches u.a. als Lebensraum des Mittel- und des Kleinspechtes sowie des Berglaubsänger bekannt ist. Die Waldränder und der Felszug mit dem Felskopf sind auch Lebensraum für Reptilien wie die Mauereidechse. Das Waldgebiet rund um die Burg Reichenstein ist in der Zeit vor dem Besitzenrvechsel 1972 kaum mehr gepflegt worden, weshalb es danach stellenweise stark verjüngt wurde. Für einen grossen Teil des Waldgebiets ist daher künftig eine Weiterführung der extensiven Waldbewirtschaftung sinnvoll. Die vielfältigen Felsbereiche auf der Bergkuppe sollen im nördlichen Teil extensiv gepflegt sowie im exponierteren südlichen Bereich als "Lichter Wald" gefördert werden. Am Westhang ist neben der Altholzinsel die Förderun$ eines struktuneichen Waldrandes vorgesehen.

Gspänig Das Gebiet "Gspänig" schliesst im Nordosten unmittelbar an das Gebiet "Burg Reichenstein" an, ist jedoch weniger gut zugänglich und abgelegener. Auf dem trockenwarmen, langgezogenen Gratbuckel hat sich ein typischer Weissseggen-Buchenwald ausgebildet. Entlang des Grates, welcher keine Felsaufschlüsse aufiryeist, zieht sich ein schmales Band des Flau-

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meichenwaldes. Dem schönen Eichen-Bestand sind Feldahorn, Elsbeeöaum, Mehlbeerbaum und Stechpalmen beigemischt. Das Waldgebiet beherbergt seltene Pflanzen wie Schneeballblättriger Ahorn (Acer opalus) und Blauer Steinsame (Lithospermum pupureocoerulea). Gemäss "Leitbild Naturschutz Arlesheim" 2000 kommt im Gebiet ausserdem der Milchfleck (Erebia ligea) - ein Vertreter der Mohrenfalter - vor.

lm Waldgraben, welcher das Gebiet "Gspänig" vom bereits geschützten Gebiet "Gstüd" trennt, sind verschiedene Gesellschaften des Lungenkraut-Buchenwaldes vertreten. Buchen (teils aus Stockausschlägen hervorgegangen), Bergahorne, beigemischtes Nadelholz, mit Efeu bewachsene Bäume, vermodernde Baumstrünke und Totholz prägen dieses etwas abgelegene und ungestörte Waldgebiet. Dieser Bereich eignet sich daher gut zur Entwicklung einer Altholzinsel mit Nutzungsverzicht, welche auch auf einen Bereich im benachbarten Gebiet "Gstüd" ausgedehnt wird. lm flacheren, weqhselfeuchten oberen Bereich des Grabens sind Waldföhre, Stieleiche und Bergahorn beigemischt. Als Schutzziele sind neben der erwähnten Altholzinsel eine extensive Pflege der Gratbereiche sowie für die restlichen Waldflächen die extensive Bewirtschaftung vorgesehen. Steinbruch Arlesheim

Der Steinbruch Arlesheim liegt am Westhang des Hügelzuges, welcher nördlich an das Waldgebiet der "Burg Reichenstein" anschliesst. Der Steinbruch, im welchem die um die 170 Mio. Jahre alten Kalke des Doggers (Hauptrogenstein) abgebaut wurden, war früher nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für die Region von Bedeutung. Die Bauentwicklung drängte damals vom Holzbau zu einer festeren Bauart mit Steinen, was grosse Mengen erforderte. Am früher waldbewachsenen Abhang des Steinbruches entstand mit der Zeit ein riesiger Schuttkegel aus Aushubmaterial. Diese Schutthalde wurde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch den Arlesheimer Bürger Adolf Heller sen. in jahzehntelanger Arbeit in einen Rebberg umgewandelt. Die Entstehungsgeschichte ist in der Broschüre "Die Geschichte des Gemeinderebberges Steinbruch Arlesheim" beschrieben. ln der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kaufte die Gemeinde den Rebberg, erneuerte und sanierte ihn und richtete später im ebenen Gelände des ehemaligen Steinbruchs ein kommunales Naturschutzgebiet mit zahlreichen Betonweihern ein. Diese Weiheranlage hat sich seither zu einem wertvollen Amphibienlaichgebiet entwickelt. Die kleine Magerwiese am Südhang und der angrenzende Wald liegen zum Teil auf ehemaligem Abraumschutt des Steinbruchs. ln den letzten Jahrzehnten wuchsen die offenen Wiesenflächen immer mehr ein und der Wald wurde immer dunkler. Durch den Lichtmangel verlor das Gebiet langsam an Wert für wärme- und lichtbedürftige Pflanzen, Reptilien und lnsekten. Auf lnitiative des lokalen Naturschutanereins startete deshalb die Gemeinde im Jahre 2011 ein umfassendes Aufiryertungsprojekt "Steinbruch Arlesheim". Die wichtigsten Ziele sind dabei die Erhaltung und Förderung der lichten Wälder, die Aufwertung des Halbtrockenrasens und die Förderung der Amphibien und Reptilien. Diese Ziele decken sich mit den Schutzzielen des für die aktuelle Erweiterung des Naturschutzgebiets "Ermitage-Chilchholz" erarbeiteten Nutz- und Schutzkonzeptes vorn 31. Januar 2014 für die WaldNaturschutzgebiete "Burg Reichenstein, Gspänig". Die in den letäen Jahren von der Gemeinde durchgeführten Aufwertungsmassnahmen sollen in Absprache und Zusammenarbeit mit der kantonalen Naturschutzfachstelle weiter geführt werden. Ergänzend dazu ist an der Nordostecke eine kleine Altholzinsel mit Nutzungsverzicht vorgesehen

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lm Gebiet rund um den "Steinbruch Arlesheim" kommen Waldgesellschaften trocken-warmer Lagen vor, insbesondere der typische Weissseggen-Buchenwald. Dieser zieht sich der Krete entlang und geht in tieferen Lagen des Taleinschnitts in den frischeren LungenkrautBuchenwald über. Der repräsentativ ausgebildete Weisssegen-Buchenwald weist gemäss

Waldinventar 1994 einen hohen Anteil alter Eichen sowie Elsbeeren, Mehlbeeren und 4 Orchideen-Arlen auf. Entlang des Steinbruchrandes zieht sich ein schmales Band des Flaumeichenwaldes. Zahlreiche Traubeneichen, Waldföhren und Mehlbeerbäume und eine typische wärmeliebende Krautschicht prägen diesen lichten Wald. Auf den Felsköpfen breiten sich Blaugrasrasen aus mit standorftypischen Arten wie Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia), Braunrote Sumpfwuz (Epipactis atrorubens) und Echter Salamonssiegel(Polygonatum odoratum). lm Gebiet kommen ausserdem das Bewimperte Perlgras (Melica ciliata) und die Efeu-Sommerwurz (Orobanche hederae) vor. Erst 2013 wurde als Besonderheit der Schneeballblättrige Ahorn (Acer opalus) entdeckt. Am Südende des Steinbruchs hat sich eine vom Waldrand bedrängte Magenruiese ausgebildet, mit teils reichen Beständen an Wiesensalbei (Salvia pratensis) sowie Breitblättrigem Laserkraut (Laserpitium latifolium) und Echtem Labkraut (Galium verum).

Besonders erwähnenswert unter den Tieren sind Erdkröte, Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kammmolch. Beiden Reptilien kommen Blindschleiche, Ringelnatter, Zaun- und Mauereidechse vor möglicherweise auch die Schlingnatter. Bei den Vögeln fallen Pirol, Grau- und Mittelspecht sowie der Berglaubsänger als seltene Vogelarten auf. Unter den ln-

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sekten wurden Zwergbläuling, Fledermausschwärmer, Nachtkerzenschwärmer, Weisser Waldportier und Gottesanbeterin beobachtet. Ein verbreitetes Problem sind die zahlreichen invasiven Neophyten wie Einjähriges Berufkraut, Kanadische Goldrute, Japanischer Staudenknöterich, Sommerflieder, Robinie und Götterbaum. Deren Bekämpfung wurde im Rahmen des Aufwertungsprojektes eingeleitet.

2,

Bedeutung und Schutzziele

Die herausragende kulturhistorische und naturkundliche Bedeutung der "Ermitage" ist schon lange bekannt und durch zahlreiche Untersuchungen dokumentiert worden. So sind schon früh Beiträge zur Kulturgeschichte, zur Geologie, zum Wald und zum Naturschutz entstanden. Ein erstes Leitbild über die Arlesheimer Waldungen und deren Pflege wurde im Jahre 1973 durch die Gemeinde erstellt. Weitere Untersuchungen über den Arlesheimer Wald mit Naturschutzempfehlungen wurden 1987 und 19BB erhoben. Auch das umfassende Leitbild Naturschutz für die Gemeinde Arlesheim aus dem Jahre 2000 zeigt den übenegionalen Wert der "Ermitage-Chilchholz" auf. Schliesslich wurden im Jahre 2001 in einer ausführlichen Publikation die bedeutendeh Vegetations- und Landschaftsveränderungen in Arlesheim seit dem Jahre 1BB0 dargestellt und Perspektiven zur weiteren Landschaftsentwicklung aufgezöigt. Aufgrund der damit mehrfach belegten hohen Naturwerte ist das Gebiet "ErmitageChilchholz' in fast allen kantonalen Natur-lnventaren als Objekt von regionaler Bedeutung enthalten: im Naturschutzgutachten 1971,im Regionalplan Landschaft 1980, im kantonalen Waldinventar 1994, im Waldreservatskonzept beider Basel 2003, im Omithologischen lnventar beider Basel 1995, im Amphibieninventar und im Reptilieninventar beider Basel. Zudem gehört das Gebiet zum Kernraum des "Nationalen lnteressengebietes Naturschutz, Region Basel". Auf kommunaler Ebene sind grosse Teile des Gebietes im Zonenplan Landschaft als Naturschutzzone ausgeschieden. lm WEP "Schauenburg-Hard-Birseck 2O'lO-2025" wurde für das Gebiet die Vorrangfunktion "Naturschutz" festgelegt.

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Die wichtigsten Schutzziele für das Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz" sind :

a. Erhaltung und Förderung der extensiv genutzten, kleinräumig gegliederten TafeljuraLandschaft mit ihren typischen und besonderen Lebensgemeinschaften;

b. Erhaltung und Förderung der zum Landschaftsgarten gehörenden Landschaftselemente;

c. Erhaltung und Förderung der Magerwiesen und -weiden sowie der Feuchtwiesen mit ihren cha rakteristischen Lebensgemeinschaften ;

d. Erhaltung und Förderung von standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora;

e. Erhaltung und Förderung strukturreicher, stufig aufgebauter und extensiv genutzter Waldbestände;

f. Erhaltung und Förderung des Alt- und Totholz-Anteils;

g. Erhaltung und Förderung unerschlossener und ungenutzter Waldgebiete als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;

h. Erhaltung und Förderung von Lichten Wäldern mit offener Waldstruktur als Lebensräume für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Reptilien, Schmetterlinge und Lichtbaumarten;

i. Förderung und Erhaltung der Felsstandorte mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; j. Erhaltung und Föräerung des Steinbruchareals als Amphibien- und Reptilienlebensraum;

k. Erhaltung der kleinräumig gegliederten Wald-Offenland-Verteilung und Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern ;

L Erhaltung und Förderung der Weiher mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften als Wasservogel-Brutplatz, Amphibien-Laichgewässer sowie als RingelnatterLebensraum;

m. Erhaltung und Förderung der Ftiessgewässer in naturnahem Zustand;

n. Förderung des Hangriedes'Wetzstapfel"; o. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten; p. Erhaltung und Förderung von Elementen der traditionellen Kulturlandschaft wie Hochstämmige Obstbäume, Trockenmauern und die traditionelle Rebflora;

q. Erhaltung der Geologischen Naturobjekte.

Aus der Sicht des Artenschutzes sind folgende Arten in besonderem Masse zu erhalten und zu fördem: Eichen-Arten, Schneeballblättriger Ahorn, Speieding, Wildbirne, Orchideen, Türkenbundlilie, Blaustern, Märzenglöckchen, Knollige Spierstaude, Davalls Segge, Mittelqpecht, Schwarzspecht, Teichralle, Berglaubsänger, Ringelnatter, Feuersalamander, Geburtshelferkröe, Gelbbauchunke, Kammmolch, Weisser Waldportier, Milchfleck, Zwergbläuling, Heideschnecken, Grosse Turmschnecke, Spitze Sumpfdeckelschnecke, QuellBlasenschnecke, Flache Mützenschnecke und Gemeine Teichmuschel.

3.

Gefährdung und Schutz

Die "Ermitage" gehört zu den attraktivsten Naherhohjngsgebieten in der Agglomeration Basel. Neben der Gartenanlage und den Weihern, dienen zahlreiche Wanderwege, offizielle Rastplätze mit Feuerstellen sowie weitere Einrichtungen der Erholung. Das Gebiet ist generell gut ers'chlossen und wird durch die mit Parkplätzen versehene Strasse zur Schönmatt durchquert. Trotz der guten Erschliessung des Gebietes gibt es in der "Ermitage" noch diverse abgeschiedene, steile und unzugängliche Bereiche, welche sich als ungestörte Rückzugsgebiete für Wildtiere eignen. Diese Situation gilt es zu erhalten, da sich die zunehmende

't0

Erholungsnutzung zu einem nicht zu unterschätzenden Bedrohungsfaktor für Fauna und Flora entwickeln könnte. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Freizeitaktivitäten, welche schon heute ein nicht mehr vernachlässigbares Ausmass erreicht hat. Daher sind Lenkungsmassnahmen nötig, um die Schutzziele zu gewährleisten. Besonders zu schützen sind die sehr empfindlichen Bereiche, wie Felsstandorte, Felsschutt-Bereiche, unerschlossene

Waldflächen, Altholzinseln sowie störungs- und trittempfindliche Vorkommen geschütZer Tier- und fflanzenarten.

Mit der Unterschutzstellung des Gebiets "Ermitage-Chilchholz" wurde der Erholungs- und Sportbetrieb im Gebiet "Ermitage-Chilchholz" nicht unterbunden, sondern so gelenkt, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben. Wie dargelegt, geht es jedoch um die Sicherung und Erhaltung von Objekten mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher lnteressen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren, erfordert, haben die Kantone deshalb gestützt auf Artikel 14 Absab 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes in den besonders empfindlichen Teilflächen des beschriebenen Gebietes eingeschränkt und Veranstaltungen einer Bewilligungspflicht im Sinne von $ 1 Absatz 1 Buchstabe a des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald unterstellt. Deshalb erarbeitete die kantonale Naturschutzfachstelle gemeinsam mit dem Forstamt bei-

der Basel, dem Sportamt, den Sportverbänden, der Jagdgesellschaft und der Gemeinde Arlesheim im Jahr 2006 das "Konzept Natur, Erholung und Sport". Darin berücksichtigt sind folgende Unterlagen: Waldinventar 1994, Kartierung der sensiblen Standorte vom Frühjahr 2005 des Amtes für Raumplanung, Radwegnetz und Veranstaltungen im Wald vom September 2004 der Bürgergemeinden des Gempenplateaus, Swiss Singletrail Map Basel, Besucherlenkungskonzept Hohle Felsen Arlesheim vom Dezember 2000, Kletterführer "Fluebible" 1997. Die besonders empfindlichen Bereiche des Naturschutzgebietes (störungs- und trittempfindliche Bereiche, Standorte geschützter Arten, u.a.) sind als ''Sperrgebiete für Erholung und Sport" sowie als "Wildruhegebiete" ausgeschieden, in welchen das Betretungsrecht eingeschränkt bzw. auf die vorhandenen Wanderwege beschränkt wird. Veranstaltungen jeglicher Art sind in den Sperrgebieten generell verboten, in,den Wildruhegebieten und im übrigen Gebiet unterstehen sie einer gegenüber der Waldgesetzgebung verstärkten Bewilligungspflicht, wobei jährlich maximal zwei an der Koordinationssitzung gemeldete OLVeranstaltungen erlaubt sind. Für diese Ol-Anlässe werden unter Beachtung der Schutzziele und in Absprache mit Jagd und Forst Konidore durch einzelne Wildruhegebiete freigegeben. Das Wandern ist auf dem gesamten Wegnetz erlaubt. Das Konzept sieht auch ein geschlossenes Reit- und Biking-Netz vor, wobei das Radfahren, Biken und Reiten abseits der befestigten Waldwege in der Regel untersagt ist. Ausnahmen für notwendige Verbindungen bleiben gewährleistet und sind speziell bezeichnet. Für das Picknicken stehen im ganzen Gebiet zahlreiche attraktive Feuerstellen der Bürgergemeinde zur Verfügung. Generell gilt ein Kletterverbot für das ganze Naturschutzgebiet. Der Kletterfels im Gebiet "Hollenberg" liegt zurzeit ausserhalb des Natursch utzgebietes. Die vorangehenden Erläuterungen zu Gefährdung und Schutz gelten sinngemäss auch für die aktuelle Erweiterung des Naturschutzgebiets. Die neue Schutzgebietsfläche bildet mit dem Landschafts-, Natur- und Naherholungsgebiet der "Ermitage" eine Einheit. Das neu geschütäe Gebiet weist in den stärker frequentieren Bereichen wie auf der Krete der "Burg Reichenstein" mit dem "Hohle Felsen" sowie im als Naherholungsgebiet beliebten "Stein-

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bruch Arlesheim" einen höheren, in den Randbereichen wie dem "Gspänig" und den Altholzinseln einen geringeren Erholungsdruck auf. Dies ist vergleichbar mit der ebenfalls unterschiedlich intensiven Erholungsnutzung in den Kern- und Randbereichen des Naturschutzgebiets "Ermitage-Chilchholz". Die neue Schutzgebietsfläche wurde daher bereits im Jahre 2006 in das Konzept Natur, Erholung und Sport (KNES) miteinbezogen, welches von den verantwortlichen kantonalen und kommunalen Stellen in Zusammenarbeit mit den Sporfuerbänden erarbeitet wurde und für das Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz" die grundlegenden Besucherlenkungsmassnahmen rechtsverbindlich festlegt. Für die ausserhalb des Naturschutzgebiets-Perimeters gelegenen Gebiete hat das KNES lediglich empfehlenden Charakter. Mit der aktuellen Erweiterung des Naturschutzgebiets wird nun die Rechtsverbindlichkeit des KNES auf die neue Schutzgebietsfläche ausgedehnt. Bei der Erarbeitung des KNES wurde das Besucherlenkungskonzept "Hohle Felsen" 2OO2 der Universität Basel, welches das Ge. biet "Burg Reichenstein" betrifft, miteinbezogen. Das KNES legt für die neue Schutzgebietsfläche u.a. die erlaubten Bikerouten, die offiziellen Feuerstellen und erlaubten Boulderstandorte am "Hohle Felsen" sowie die Spengebiete und Wildruhegebiete, in welchen u.a. ein Wegegebot gilt, fest. Die Wildruhegebiete wurden im WEP "Schauenburg-Hard-Birseck

2010-2025" in einem Mitwirkungsprozess neu festgelegt. Sie sind dementsprechend ins KNES zu übernehmen. Die Sperrgebiete und Wildruhegebiete decken sich teilweise mit den besonders sensiblen Bereichen und den Altholzinseln in den Gebieten "Burg Reichenstein", "Gspänig" und "steinbruch Arlesheim", weshalb eine weitere Anpassung vorderhand nicht nötig erscheint. Bei der erforderlichen Überarbeitung des KNES können bei Bedarf solche Anpassungen vorgenommen und falls zur Erreichung der Schutzziele notwendig weitere spezifische Besucherlenkungsmassnahmen festgelegt werden. Für das bisher kommunal geschützte Gebiet "Steinbruch Arlesheim" ist von der Gemeinde Arlesheim im Rahmen des Aufwertungsprojektes eine einfache Besucherlenkung mit lnformationstafeln vorgesehen, welche im Anschluss an die Unterschutzstellung allenfalls ergänzt werden kann. Unter Federführung der Gemeinde ist ferner eine geeignete Route für eine Bike-Strecke West festzulegen.

lm Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen, unterliegt der Jagd-Betrieb strengen, jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen. lnsbesondere ist zu beachten, dass die Jagd im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip folgt. Danach können im Jagdrevier nur eine limitierte Anzahl Pächter überhaupt jagen. lm Revier Arlesheim sind maximal 6 Jäger zur Jagdausübung berechtigt. Mit derzeit 5 Mitgliedern weist die Jagdgesellschaft keinen.ausgeschöpften Pächter-Bestand auf, was - zusammen mit den starken Einschränkungen infolge der starken Erholungsnutzung - nur eine extensive Bejagung des Reviers erlaubt. Dementsprechend werden grosse Flächen des Naturschutzgebietes nicht bejagt. Ausserdem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht in Widerspruch zu den Schutzzielen des Naturschutzgebietes. Die fachgerechte Bejagung des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen - und insbesondere der seltenen - Baumarten.

Die landwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Offenlandbereiche ist eine wichtige Voraussetzung zu Erhaltung der kleinräumigen Gliederung des Gebietes. Der Fortbestand der wertvollen, artenreichen Offenlandflächen, wie der Feuchtstandorte, Mager- und Blumenwiesen

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sowie des Rebberges und des Obstgartens, hängt massgeblich von der Nutzungsintensität und der fachgerechten Pflege ab. Seit 1992 wird durch vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des kantonalen Programms "Biodiversitätsförderung im Landwirtschaftsgebiet" die Erhaltung und die den Schutzzielen entsprechende Entwicklung dieser Gebiete gewährleistet. Für das Gebiet "Wetzstapfel" drängen sich hingegen weitere ökologische Aufwertungsmassnahmen auf (insbesondere eine Ausdehnung des Hangriedes). Massgebend für die Umsetzung der Naturschutzziele im geschützten Gebiet sind der Pflege- und Nutzungsplan für das Naturschutzgebiet "Ermitage" vom27. Mai 1999, das Nutz- und Schutzkonzept für das Wald-Naturschutzgebiet "Gspänig - Gobenmatt - Hollenberg" vom 27.09.2OO2 mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 20.03.2003 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete "Reichenstein, Gspänig" vom 31. Januar 2014, mit zugehöriger Abgeltungsberechnung. Diese Grundlagen sind integrale Bestandteile der Unterschutzstellung. Für die Waldflächen sind die Schutzziele für das Waldnaturschutzgebiet nach Ablauf von 25 Jahren zu überprüfen. Für die Altholzinseln gelten die Schu2iele mindestens 50 Jahre. Für die in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Arlesheim durchzuführende Umsetzung der Schutzziele im Gebiet "Steinbruch Arlesheim" wird das kommunale Aufwertungsprojekt 201 2-201 5 a s orientierende G rund la ge beig ezog en. I

4.

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung vom 7. Mai 1984 des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschulzzu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schüEen (Artikel 102). ln Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und fflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen NaturobjeKe zu schützen (SS 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen ($ 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (SS 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist (S 14), und andererseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet (S 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 4. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigi worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung vom 16. Juni 1998 über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald festgelegt. Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige

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Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräums und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Beiwiederholtem Verzicht auf Unterschutzstellungen wäre auch die zertifizierte Waldbewirtschaftung, zu welcher die Bezeichnung und naturschuhspezifische Pflege von Waldreservaten zwingend gehört, in Frage gestellt. Die aktuelle Erweiterung des Naturschutzgebiets "Ermitage-Chilchholz" mit Unterschutzstellung der Waldgebiete "Burg Reichenstein", "Gspänig" und "Steinbruch Arlesheim" ist Bestandteil der Unterschutzstellungs-Planung des Kantons Basel-Landschaft zur Umsetzung des Waldreservatskonzepts.

Aufgrund der Vorgaben des KMU-Entlastungsgesetzes wurde das kantonale Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2010 der vorgeschriebenen Regulierungsfolgen-Abschätzung untezogen. Diese Abschätzung fiel insgesamt positiv aus, d.h. es ergab sich kein Handlungdbedarf. Deshalb ist eine einzelobjektweise Prüfung der vorliegenden Unterschutzstellung nicht mehr erforderlich, zumal Unterschutzstellungen grundsätzlich das Einverständnis des Grundeigentümers bzw. der Grundeigentümerin voraussetzen. Von diesem Grundsatz wird nur im Einzelfall abgewichen, wenn ein Naturobjekt in seinem Bestand akut gefährdet ist, was in den vergangenen 30 Jahren lediglich zwei Mal der Fallwar.

5.

Anderung der Schutzverordnung

Die erste Schutanerordnung über das Naturschutzgebiet "Ermitage", Arlesheim, wurde vom Regierungsrat am 14. September 1999 erlassen (RRB Nr. 17491- Mit der grossflächigen Erweiterung des Naturschutzgebietes im Jahre 2006 wurde die genannte Verordnung durch eine neue Verordnung über das Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz", Arlesheim, ersetzt (RRB Nr. 1642 vom 31. Oktober 2006). Die erneute Erweiterung des Naturschutzgebiets bedingt nun eine kleinere Anpassung von $ 1 Schutzgebiet, $ 2 Schutzziele sowie $ 5 Aufsicht, Pflege und Unterhalt dieser Verordnung.

6.

Finanzielle Auswirkungen

Die aktuelle Erweiterung des Naturschutzgebietes "Ermitage-Ghilchholz" bewirkt gemäss $$

17,18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschafts-

schutz einerseiis einmalig anfallende Abgeltungskosten und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Die einmaligen Abgeltungskosten entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrags, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten, welche gestützt auf das Nutz- und Schutzkonzept vom 31. Januar 2014 für die Wald-Naturschutzgebiete "Burg Reichenstein, Gspänig", Gemeinde Arlesheim, mit der dazugehörigen Abgeltungsberechnung, ermiftelt wurden, sind nachstehend zusammengestellt.

Wiederkehrende Folgekosten entstehen durch den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets. Die Aufwendungen bei naturschützerischen Pflegeeingriffen und Mass-

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nahmen im Wald werden je nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" beglichen. Diese nachstehend aufgeführten Folgekosten können daher nur als Durchschnittswert abgeschätzt werden. Sie sind je nach Art der fflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch.

Aboeltunsskosten CHF

Abgeltungskosten total (einma lig) Zu Lasten Verpflichtungskredit "Naturschutz im Wald" - Kostenart 3632 0 000 i lnnenauftrag CHF Ausrichtung an Einwohnergemeinde Arlesheim: (Waldfläche: 3.58 ha CHF Steinbruch: Ausrichtung an Bürgergemeinde Arlesheim: (Waldfläche: 0.88 CHF (Altholzinsel: 3.31 CHF - Kostenart 3637 0 000 i lnnenauftrag CHF Ausrichtung an Stiftung "Burg Reichenstein" (Waldfläche: 54.08 ha)

501341

O.42ha) ha) ha.)

501341

*) Neben der neuen Altholzinsel im Gebiet "Gspänig" wurde auch eine angrenzende Fläche im bereits geschützten Teilgebiet "Gstüd" (mit bisher "extensiver Bewirtschaftung") als Altholzinsel ausgeschieden. Zur 2006 bereits ausgezahlten Abgeltung für 25 Jahre (20062030) wurde ein zusätzlich abzugeltender Ertragsausfall für die restlichen 17 Jahre (2014:rmittelt. 2030) in der Höhe von CHF

'

Zusätzlich wiederkehrende Folaekosten {PflaEekogtenl Folgekosten (Jahres-Durchschnittswert) Zu Lasten Verpfl ichtung skred it' Naturschutz im Wald' - Kostenart 3632 0 000 / lnnenauftrag CHF (Wald Einwohnergemeinde Arlesheim) - Kostenart 3637 0 000 / lnnenauftrag CHF (Wald Stiftung Burg Reichenstein) Zu Lasten Konto Unterhalt Naturschutzgebiete - Kostenart 3149 0 010 / lnnenauftrag CHF (Feucht- und Pionierstandorte)

cHF 10'000.--

501341

3'000.--

501341

5'000.--

200878

2'000.--

Die Abgeltungs- und Folgekosten werden vom Bund teilweise subventioniert (Schutzlegung, Altholzinsel, Waldrandpflege). Die Grundlage dazu bildet die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossene Programmvereinbarung 2012-2015 betreffend die Programmziele im Bereich "Biodiversität im Wald". Nach dieser Vereinbarung werden die Leistungen des Kantons neu pauschal abgegolten und nicht mehr projektweise. Deshalb ist es nicht möglich, im Voraus die genauen Beiträge für die einzelnen Natursch utzgebiete bzw. Pflegemassnah men a nzugeben.

Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen des Budgets dem bewilligten Verpflichtungskredit für "Naturschutz im Wald 2014 2015'! (Landratsbeschluss Nr. 1722 vom 16. Januar 2014) sowie dem Budgetposten "Abgeltungskonto Offenland" belastet (Kostenartengruppe 363). Für den Waldnaturschutz bewilligte der Landrat einen Gesamtbetrag

-

15

von CHF 4'030'000.-- (für die Jahre 2O14-2015). Die für 2015 bereitgestellte Krediftranche von CHF 2'030'000.-- wurde im Rahmen des Entlastungspaketes um CHF 212'000.- gekürzt. Zusätzlich nahm die BUD eine weitere Entlastunq von CHF 87'000.-- vor, so dass der verfügbare Gesamtkredit effektiv noch beträgt. Für 2015 steht somit fol-

'

gender Restbetrag des Verpfl ichtungskredites zur Verfügung :

Stand Verpfl ichtungs kredit (201 4 - 201 5l bew. Kredit (inkl. Entlastung) Naturschutz im Wald

Stand 31.12.2014 Restbetrag

cHF 3'731'000.-

Die ausgewiesenen einmaligen Abgeltungskosten und die wiederkehrenden Folgekosten sind im laufenden Verpflichtungskredit enthalten und für 2015 budgetiert (lnnenaufträge 501341 und 501344). Zur Finanzierung der Folgekosten in den Folgejahren ist vor Ablauf des Verpflichtungskredites 2014-2O15 dem Landrat eine neue Kreditvorlage zur Fortführung des Programmes "Naturschutz im Wald" zu unterbreiten. Die langfristige Kostenentwicklung des Programmes ist bereits in der aktuellen Landratsvorlage ausführlich dargelegt worden. Nach Artikel 129 Absatz 3 der Kantonsverfassung (SGS 100) sind "alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen". lm Falle des Naturschutzgebiets "Ermitage-Chilchholz" werden Wirkung und Kosten/Nutzen-Verhältnis der bereits getroffenen Massnahmen laufend im Rahmen der jährlichen Koordinations-Begehungen sowie bei der Überprüfung des Nutz- und Schutzkonzeptes nach Ablauf von 25 Jahren untersucht.

Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind in höchstem Masse nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource "Biodiversitä1". Ausserdem ist hervozuheben, dass die Förderung der Waldbiodiversität dank der engen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wald beider Basel, der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung und den betroffenen Grundeigenttimern

-

- insbesondere den Bürgergemeinden - kostengünstig, effizient und wirksam geleistet wird.

7.

Unterschutzstellung

Gemeinde und Grundeigentümer waren sich der besonderen Schutzwürdigkeit der Arlesheimer Wälder schon seit langem bewusst. Deshalb blieben die vielfältigen und einmaligen Naturwerte bis heute erhalten. Die Stiftung "Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck", die Bürgergemeinde Arlesheim und die Einwohnergemeinde Arlesheim waren seinezeit in den Jahren 1999 und 2006 mit der Unterschutzstellung und Erweiterung des Gebietes "ErmitageChilchholz" einverstanden. Mit der aktuellen Erweiterung und der Aufnahme der neuen Grundstücke in das lnventar der geschütäen Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft sind die Stiftung "Burg Reichenstein", die Bürgergemeinde Arlesheim und die Einwohnergemeinde Arlesheim als Grundeigentümerschaft sowie der Gemeinderat Arlesheim ebenfalls

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einverstanden. Die Unterschutzstellung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung sowie des Amtes für Wald beider Basel.

ll: 1. Gestützt auf $ 12 des Gesetzes vom 20. November 1991') über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Ermitage-Chilchholz", Arlesheim, bestehend aus den Pazellen Nr. 67 (Teilfläche), 68, 69, 407,4'10,411 (Teilfläche), 412 (Teil-

fläche),416(Teilfläche),1165 -1167,1177,1183-1185, 1192-1194,1196, 1197, 1200 (Teilfläche), 1201 (Teilfläche), 1211 - 1213, 1215, 1217, 1218 (Teilfläche) 1226 (Teilfläche), 1246 (Teilfläche), 1247 (Teilfläche), 1248, 1285 und 4254, alle im Grundbuch Arlesheim, als Objekt von regionaler Bedeutung in das lnventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.

2. Der Perimeter des Naturschutzgebietes ist im beiliegenden Plan eingetragen. Die Gesamtfläche beträgt 301,23 ha.

3. Gestütä auf ein Urteil vom 10. Januar 2001 des damaligen Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Landschaft wird im Sinne der Erwägungen bezüglich einer allfälligen Betroffenheit einzelrfer Sportverbände folgende Auswahl an Schutzbestimmungen aus der in Ziffer 3 genannten Verordnung aufgeführt: a

Freizeitaktivitäten mit übermässig starkgn lmmissionen auf das Naturschutzgebiet wie Lärm, grossflächigen Störungen oder Schädigungen von Standorten geschützter Arten oder die gebietsspezifische Naturwerte gefährden, sind untersagt.

b. Veranstaltungen unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören. Veranstaltungen können unter Beachtung der Schu2iele bewilligt werden und soweit dadurch keine Beeinträchtigungen des betroffenen Natu rschutzgebietes entstehen. c

Das "Konzept Natur, Erholung und Sport" (KNES)vom Oktober 2006 dient innerhalb des Naturschutzgebietes als rechtsverbindliche Grundlage zur Lenkung der Freizeit- und Erholungsaktivitäten. Für die im Konzept enthaltenen Bereiche ausserhalb des Schutzgebietsperimeters hat es nur empfehlenden Charakter. Für die neu unter Schutz gestellten Flächen gelten die Massnahmen gemäss "Konzept Natur, Erholung und Sport" (KNES) vom Oktober 2006 neu als verbindlich. Das Konzept ist dementsprechend zu aktualisieren. lnsbesondere sind die Wildruhegebiete an die Vorgaben des WEP "Schauenburg-Hard-Birseck 2010-2015" anzupassen und eine geeignete Routenführung für eine Bike-Strecke West festzulegen.

4. Die Anderung der Verordnung Nr. 1642 vom 31, Oktober 2006 über das Naturschutzgebiet "Ermitage-Chilchholz", Arlesheim, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

t)

cs 3t.s9, scs 790

17

5. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gilt der Regierungsratsbeschluss Nr. 1641 vom 31. Oktober 2006 als aufgehoben.

6. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, gestützt auf $g

17,18 und27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die in Kapitel 6 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten des bewilligten Budgets 2015 und des Verpflichtungskredites 2O14-2O15 (Kostenarten 3149 0 010,3632 0 000 und 3637 0 000 / lnnenaufträge 200878 und 501341) zu verbuchen und die Kosten für fflege und Unterhalt jeweils im Rahmen des bewilligten Budgets den entsprechenden Kostenarten und lnnenaufträgen zu belasten.

7. Die Einwohnergemeinde Arlesheim wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden lnhalt zu übertragen.

8. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grund buch einzutragen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16,4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der be-

schwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

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Verteiler: (alle mit Plan) Stiftung Burg Reichenstein, Domplatz 8,4144 Arlesheim Bürgergemeinde Arlesheim, 4144 Arlesheim Gemeinderat Arlesheim, 4144 Adesheim Stiftung "Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck", Herr R. Brandenberger, Domplatz 8,4144 Arlesheim Herr Erich Rediger, Weidenhof,4144 Arlesheim 4' Martin und Brigitte Karlen-Friess, Renggersmatt,4144 Arlesheim Forstbetriebsgemeinschaft der Bürgergemeinden Arlesheim / Münchenstein, Lehengasse 18, 4'142 Münchenstein Pro Natura Baselland, Postfach 491,441A Liestal *- Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533,4410 Liestal lnteressengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil +' Schweizer Alpen-Club SAC, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3000 Bem 23 iE lG Klettern Basler Jura, Patrik Müller, Furlenstrasse 19,4415 Lausen .s SAC Sektion Baselland, Max Zehntner, Brunnrainstrasse 20,4411 Seltisberg lG Mountainbike Schweiz, Saskia Schenker, Lindenstrasse 2, 4452ltingen ROLV Nordwestschweiz, R6my Groflin, Präsident, Duttli 13, 4446 Buckten Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel rE Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Bau- und Umweltschutzdirektion BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung +. Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion VGD, Amt fürWald beider Basel VGD, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach VGD, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Natur und Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal VGD, Abteilung Volkswirtschaft und Recht ie VGD, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion

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Der Landschreiber:

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