Allschwil, Allschwiler Wald

Reservats forestals · Basel-Landschaft

Document

Numer
94
Gener
Reservats forestals
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Chantun
Autoritad
Landeskanzlei
Approvà da
RR
Decidì
21-01-2014
En vigur dapi
21-01-2014

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Basel-Landschaft mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

175_RRB_Allschwilerwald.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

Nr. 0094

vom 21. Januar 2014

Erweiterung des Naturschutzgebiets "Allschwiler Wald", Allschwil Im Jahre 2003 wurde das Gebiet "Allschwiler Wald" als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen (Regierungsratsbeschluss Nr. 416 vom 25. März 2003). Nun kann dieses WaldNaturschutzgebiet durch das wertvolle Offenlandgebiet im "Mülitäli" verbunden und erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt auf Anlass und im Rahmen der mit der Einwohnergemeinde Allschwil und den damaligen Eigentümern "Ziegeleien Allschwil" (Passavant-Iselin AG, AZA Immobilien AG sowie Kaminwerk AG) vereinbarten ökologischen Ersatzmassnahme nach Art. 18 Absatz 1ter des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG), womit im "Mülitäli" ein Ersatzstandort für das verkleinerte Amphibienlaichgebiet "Ziegelei Allschwil" von nationaler Bedeutung geschaffen wurde. Darauf basierend wird nun das Gebiet "Mülitäli", Gemeinde Allschwil, ebenfalls in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. Das "Mülitäli" bildet zusammen mit dem "Allschwiler Wald" einen ökologisch überaus wertvollen Gesamtkomplex. Im Hinblick auf die Erfordernisse der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Vermeidung von Datenüberschneidungen in Datenbanken und Plänen) war es notwendig, die frühere Unterschutzstellung und die jetzige Erweiterung in einem einzigen, das gesamte Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald" betreffenden Regierungsratsbeschluss zusammenzufassen. Der vorliegende Regierungsratsbeschluss enthält daher den formal angepassten Inhalt des eingangs erwähnten Regierungsratsbeschlusses. Gleichzeitig wird der frühere Beschluss hiermit aufgehoben, ebenso der Beschluss Nr. 1351 vom 17. Mai 1977 betreffend die Aufnahme der Weiheranlage Mühlerain, Allschwil, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft. Das Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald" umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Grundstücke der bisher geschützten und der neu unter Schutz gestellten Flächen des Grundbuchs Allschwil. Es wird hiermit von bisher 206.40 ha um 11.28 ha auf neu 217.68 ha erweitert (davon 206.25 ha Waldareal). Die Flächenabweichung gegenüber dem früheren Regierungsratsbeschluss ist auf die digitale Plananpassung zurückzuführen.

2

Parzellen-Nr.

Gemeinde

Eigentümer/in

Ganzen Text zeigen

Fläche (in ha)

Wald (in ha)

B-1266 B-1272

Bestehende Schutzgebietsfläche "Allschwiler Wald" Allschwil Bürgergemeinde Allschwil 0.3838 Allschwil Bürgergemeinde Allschwil 15.8995 Teilfläche "Frischmannshag" 16.2833

0.3838 15.8995 16.2833

B-1273 (Teilfläche) B-1293 B-1371 (Teilfläche) B-1386 (Teilfläche) B-1387 (Teilfläche)

Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil

Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Teilfläche "Mooshag-Geiser"

52.5375 0.1167 0.1964 0.2124 0.2292 53.2922

52.5375 0.1167 0.1964 0.2124 0.2292 53.2922

C-45 C-46 C-48 C-409

Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil

Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Teilfläche "Forsthaus-Kirschner"

0.2994 0.2709 0.4139 5.4739 6.4581

0.2994 0.0654 0.4139 5.4739 6.2526

C-51

Allschwil

Bürgergemeinde Allschwil Teilfläche "Werkhof"

0.4250 0.4250

0.4250 0.4250

C-81 C-82 C-106 C-107 C-108 C-109 C-110 C-407 C-93 (Teilfläche) C-2344 (Teilfläche)

Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil

Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Kanton Basel-Landschaft Teilfläche "Charthus"

0.0603 0.0710 0.1092 0.1020 0.0289 0.0565 0.0948 10.1616 0.0260 0.4000 11.1103

0.0603 0.0710 0.1092 0.1020 0.0289 0.0565 0.0948 10.1488 0.0000 0.0000 10.6715

C-192 (Teilfläche)

Allschwil

Einwohnergemeinde Allschwil Teilfläche "Biotop Schiesstand"

0.2150 0.2150

0.0000 0.0000

C-405 (Teilfläche) C-472 C-473 C-2344 (Teilfläche)

Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil

Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Kanton Basel-Landschaft Teilfläche "Mülirain-Eberling"

30.2129 0.2165 0.0619 0.3830 30.8743

30.0016 0.2165 0.0619 0.0000 30.2800

C-411 C-412 C-416 C-629

Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil

Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Teilfläche "Struetallme-Chuestelli"

11.1830 32.8753 0.4944 0.1542 44.7069

11.1830 32.8206 0.4944 0.1542 44.6522

3

Parzellen-Nr.

Gemeinde

Eigentümer/in Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Teilfläche "Spitzwald-Langholz"

Fläche (in ha) 34.5402 0.0198 0.0209 0.0457 0.0586 0.1146 0.1223 0.2658 0.0539 0.0103 0.0177 0.0937 0.0203 0.0518 0.0280 35.4636

Wald (in ha) 34.4630 0.0198 0.0209 0.0457 0.0586 0.1146 0.1223 0.2658 0.0539 0.0103 0.0177 0.0937 0.0203 0.0518 0.0280 35.3864

C-415 C-714 C-715 C-721 C-722 C-723 C-725 C-726 C-751 C-752 C-753 C-755 C-756 C-757 C-732

Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil Allschwil

C-414 C-705 (Teilfläche) C-706 (Teilfläche)

Allschwil Allschwil Allschwil

Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Teilfläche "Hintere Allmend"

7.3579 0.1465 0.0682 7.5726

7.3579 0.1465 0.0682 7.5726

Zwischentotal

bestehend

B-502 C-87 C-90 C-94 C-186 C-192 (Teilfläche) C-401 C-402 C-403 (Teilfläche) C-431 C-405 (Teilfläche) C-29 C-85 C-96 C-100 C-183 C-184 C-190 C-2344 (Teilfläche)

Neue Schutzgebietsfläche "Mülitäli" Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Einwohnergemeinde Allschwil Allschwil Bürgergemeinde Allschwil Allschwil Kanton Basel-Landschaft Allschwil Kanton Basel-Landschaft Allschwil Kanton Basel-Landschaft Allschwil Kanton Basel-Landschaft Allschwil Kanton Basel-Landschaft Allschwil Kanton Basel-Landschaft Allschwil Kanton Basel-Landschaft Allschwil Kanton Basel-Landschaft

Zwischentotal

neu

Total

Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald"

Total Teilflächen "Allschwiler Wald" (gerundet)

"Mülitäli" (gerundet)

206.4013 204.8158 206.40 204.82

0.0886 0.4109 0.3550 0.8126 0.9835 0.1533 2.0578 0.9286 0.1797 0.5987 0.0530 0.8592 0.8611 0.3825 0.6576 0.2975 0.3487 0.8715 0.3755 11.2753 11.28

0.0000 0.0000 0.0000 0.0100 0.0000 0.0989 0.4256 0.4120 0.1797 0.0000 0.0000 0.0044 0.0050 0.0190 0.0000 0.0000 0.0000 0.1100 0.1674 1.4320 1.43

217.68

206.25

4

1.

Beschreibung

1.1

Bestehende Schutzgebietsfläche "Allschwiler Wald"

Gestützt auf die vorhandenen kantonalen Naturinventare erarbeitete die Bürgergemeinde Allschwil im Jahre 2001 gemeinsam mit dem Forstamt beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle ein Schutzkonzept für den naturschützerisch wertvollen "Allschwiler Wald" in der Gemeinde Allschwil. Projektbegleitend wirkte die Allschwiler Arbeitsgruppe "Freizeit im Allschwiler Wald", in welcher neben den genannten Stellen auch die Einwohnergemeinde Allschwil, die Bürgergemeinde Binningen und die Universität Basel vertreten war. Dadurch waren Interessenerfassung und Interessenabgleich zwischen Schutz, Forstwirtschaft, Wissenschaft und Erholung/Freizeit gewährleistet. Landschaft und Geologie Der Allschwiler Wald befindet sich südwestlich des Dorfes Allschwil in einer Höhenlage zwischen ca. 300 bis 390 m ü.M. Er liegt an der Nordwestecke des Kantons Basel-Landschaft direkt an der Grenze zu Frankreich. Hier hat die Schweiz einen zwar kleinen, aber wertvollen Anteil an der besonderen Löss-Landschaft des Sundgauer Hügellandes. Das in den weichen geologischen Unterbau sanft hineinmodellierte Relief besticht durch seine grosszügige Weite, es fehlt die Schroffheit und die Kleinkammerung, wie wir sie vom Jura kennen. Als linksrheinisches Juravorland zieht sich der Sundgau von der Burgunder Pforte bis nach Allschwil und Binningen südlich von Basel. Tektonisch (von der Gebirgsbildung her) gehört das Gebiet bereits zum Rheintalgraben, welcher im Süden durch die Blauen-Kette des Faltenjura und im Osten durch das Gempenplateau des Tafeljura begrenzt wird. Das Sundgauer Hügelland wird von einer bis zu 30 Metern mächtigen Löss- und Lösslehmschicht überdeckt. Lediglich in den von den Bächen leicht eingeschnittenen Tälchen treten die unter dem Löss liegenden altquartären Deckenschotter sowie lokal die Mergel und Sande der tertiären Elsässer-Molasse zu Tage. Im Mülibach- und Dorenbach-Tal sind die jüngeren Deckenschotter, im Lützelbach-Tälchen beim "Geiser" die älteren Deckenschotter aufgeschlossen – beides sind vorwiegend alpine Gerölle aus den beiden älteren Eiszeiten des Pleistocaens. Der darüber abgelagerte Löss stammt aus den zwei jüngeren Eiszeiten. Es ist ein aus den vegetationslosen Moränen- und Schotterflächen und den periglazial verwitterten Schuttdecken der Eiszeiten ausgewehter und vom Wind verfrachteter Flugstaub. Durch die Bodenentwicklung entstand mit der Zeit der Lösslehm, welcher einen ausgezeichneten Nährstoffhaushalt aufweist. Lössböden gehören daher zu den besten Landwirtschaftsflächen. In den Muldenlagen wurde Schwemmlehm abgelagert. Auf den Talböden finden sich schwemmlehmreiche Alluvialböden. Der überaus fruchtbare Lössboden und das milde oberrheinische Klima führten zu einer reichen, von grosszügigen Ackerarealen geprägten und schon früh besiedelten Agrarlandschaft mit einer der höchsten Dorfdichte Mitteleuropas (20 Dörfer pro 100 km2). Die Wälder finden sich reliktisch auf den hochgelegenen Kuppen über den weniger fruchtbaren Böden der Deckenschotter oder im Grenzbereich zwischen den Gemeinden. Besonders anschaulich zeigt sich dies im Allschwiler Wald, welcher im Grenzbereich zwischen zwei Nationen und fünf Gemeinden (Allschwil, Schönenbuch, Neuwiller, Oberwil und Binningen) liegt und durch die zusammenhängende, grosse Ausdehnung und reiche Verzahnung mit dem Ackerland charakterisiert ist.

5

Eichenwald Standörtlich betrachtet liegt der Allschwiler Wald im Übergangsbereich zwischen der kollinen, trockenwarmen Eichen-Hagebuchenwald- und der submontanen Buchenwaldstufe. Von Natur aus kämen hier vorwiegend Buchenmischwälder vor. Doch führte die gezielte Förderung der Eiche in den letzten Jahrhunderten zu einem ausserordentlich hohen Eichenanteil. Und obwohl die ehemalige Bewirtschaftung als Eichen-Hagebuchen-Mittelwald gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufgegeben und zwischen 1880 und 1950 die Eiche kaum mehr verjüngt wurde, blieb der Eichenreichtum im Allschwiler Wald erhalten. Allerdings fehlen heute die mittelalten Eichenbestände, welche die alten Eichen ersetzen könnten. Ihren Platz haben die Buchen, Eschen und weitere Laubbaumarten eingenommen. Erst ab 1950 wurden wieder Eichenkulturen angelegt und der Eichenjungwald gepflegt. Der Allschwiler Wald verdankt seinen grossen naturschützerischen Wert vor allem seinem bedeutenden Eichenreichtum, weshalb dessen langfristige Erhaltung und Förderung eines der vordringlichen Ziele ist. Künftig soll deshalb die zeitweise ausgebliebene Eichenverjüngung im Rahmen der nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung durch eine verstärkte Förderung der Eichenverjüngung bei gleichzeitigem längerem Stehenlassen von Altbäumen ausgeglichen werden. Waldgesellschaften Auch das Mosaik von seltenen und repräsentativen Waldgesellschaften ist im Allschwiler Wald bemerkenswert. Entlang der Hangkanten des Mülibach-Tälchens zieht sich auf den nährstoffarmen, mässig sauren Schotterböden ein schmales Band des seltenen HainsimsenBuchenwaldes, welches auf der Hangkuppe in den ebenfalls seltenen Waldmeister-Buchenwald mit Hainsimse übergeht. Hier wachsen mit dem Maiglöckchen, der Schattenblume und der Heidelbeere auch einige botanische Raritäten des Allschwiler Waldes. Auf den nährstoffreichen, dicken Lösslehmschichten kommen verschiedene Varianten des Waldmeister-Buchenwaldes in grossflächigen und repräsentativen Ausbildungen vor. Dieser Waldtyp ist teilweise als Hallenbuchenwald mit dominierender Buche ausgebildet (typischer WaldmeisterBuchenwald, z.B. im Spitzwald, Hintere Allme), teilweise als mehrstufiger, fast urwaldähnlicher Waldtyp mit reicher Strauch- und Krautschicht und in alten Beständen mit vorherrschenden Eichen und Hagebuchen statt Buchen (Waldmeister-Buchenwald mit Lungenkraut, z.B. Chuestelli, Struetallme). In Mulden und an Hangfusslagen mit feuchten oder staunassen Standortverhältnissen wächst der "Waldmeister-Buchenwald mit Wald-Ziest" mit einer üppig ausgebildeten Bodenvegetation (z.B. beim Spitzwald und Ziegelhofhag). An noch feuchteren bis nassen Standorten werden die Buchenwälder von Eschenmischwäldern abgelöst: dem typischen Ahorn-Eschenwald (an wenigen Standorten, z.B. östlich von Spitzwald), dem Zweiblatt-Eschenmischwald (in ausgedehnten Beständen, z.B. im Geiser) und dem Traubenkirschen-Eschenwald (an dauernassen, meist kleinflächigen Stellen, z.B. Mooshag) – drei im Kanton seltene und schützenswerte Waldgesellschaften. Waldrand Durch die starke Verzahnung des Waldes mit dem Offenland weist der Allschwiler Wald im Verhältnis zu seiner Grösse eine ausserordentliche Waldrandlänge auf. Schon seit einigen Jahren fördert die Bürgergemeinde den Aufbau stufiger Waldränder (z.B. in den Waldgebieten Hintere Allme, Kleinhag, Struetallme, Mooshag). Einen besonderen ökologischen Wert haben solche strukturreichen Waldränder vor allem an Süd- bis West-Expositionen, welche an extensives Offenland oder naturnahe Gewässer anstossen, eine Vernetzungsfunktion erfüllen und durch keine Waldrandwege beeinträchtigt werden. Daneben gibt es auch, Waldrandabschnitte mit aktuell geringerem ökologischem Wert, aber entsprechendem Aufwer-

6

tungspotential oder solche mit anderen Nutzungsformen (z.B. starke Erholungsnutzung) aufzuwerten. Künftig sollen die Waldränder im Allschwiler Wald abgestuft nach solchen Prioritäten umgewandelt und gepflegt werden. Gewässer und Feuchtgebiete Entlang der östlichen Grenze des Naturschutzgebietes verläuft der Dorenbach, mitten durch das Gebiet der Mülibach und im Westen ist der ursprüngliche Beginn des Lützelbaches durch die beiden Talmulden im Mooshag erkennbar. Die drei Bäche haben durch ihre Erosionstätigkeit die sanfte Hügellandschaft des Allschwiler Waldes herausmodelliert. Im Mülibach- und Dorenbachtälchen wurden an den härteren Hangkanten die "bodensauren" Deckenschotter freigelegt, an welchen die erwähnten seltenen Waldgesellschaften vorkommen. Beim Schiesstand und in der Herzogenmatt grenzen zwei wertvolle Weiheranlagen unmittelbar an den Allschwiler Wald. Der umgebende Wald ist für die hier zahlreich vorkommenden Amphibien als Sommer- und Winterlebensraum von Bedeutung. Biologische Vielfalt Der Allschwiler Wald bietet mit seinen einzigartigen Eichenwäldern, den seltenen Waldgesellschaften, wertvollen Waldrändern, Bächen und Weihern vielfältige Lebensräume für eine reiche Tier- und Pflanzenwelt. Die Baum- und Strauchartenvielfalt ist im ganzen Gebiet gross. In der Krautschicht kommen etliche floristische Besonderheiten wie die Breitblättrige Sumpfwurz (Orchideen-Art), die Heidelbeere, die behaarte Hainsimse, das Maiglöckchen, die Schattenblume und der Winterschachtelhalm vor – neben zahlreichen allgemein verbreiteten standorttypischen Arten, welche beispielsweise im Frühjahr das Bild des Allschwiler Waldes reizvoll prägen. Die alten, dicken Eichen mit den vielen Spechthöhlen und das stehende und liegende Totholz bieten willkommene Lebensraumnischen, insbesondere für zahlreiche Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger, Insekten und andere Kleintiere. National bedeutsam sind die Vorkommen der Flechtenart Bactrospora dryina, eine typische Mittelwaldart. Säugetiere Im Allschwiler Wald und seiner unmittelbaren Umgebung leben mindestens neun Fledermausarten, welche in den zahlreich vorhandenen Baumhöhlen der Altholzbestände wohnen oder zum Teil ausserhalb des Waldes ihr Quartier haben und den Wald als Jagdgebiet benutzen. Bei den übrigen Säugetierarten ist das grosse Dachshöhlen-System im Geiser erwähnenswert, welches ausführlich in der Heimatkunde Allschwil 1981 beschrieben wurde. Ausserdem befindet sich zwischen dem westlichen Teil des Gebietes (Ziegelschür) und dem französischen Hegenheimer Wald ein regional bedeutsamer Wildtierkorridor, insbesondere für Rehe und Wildschweine. Vögel Der Allschwiler Wald beherbergt als flächenmässig grösster zusammenhängender Lebensraum des Mittelspechts einen namhaften Teil der national bedeutenden regionalen Mittelspecht-Population. Er ist auch Kern-Lebensraum einer kleinen Weidenmeisen-Population im schweizerischen Teil der Regio. Ausserdem leben hier Pirol, Kleinspecht, Grauspecht und Kuckuck – wie der Mittelspecht und die Weidenmeise im Kanton BL gefährdete Vogelarten – zusammen mit einer weiteren, auch im gesamtschweizerischen Vergleich ausserordentlich artenreichen und gut erforschten Vogelwelt (insgesamt 48 Arten im Jahre 1993). Das umgebende Landwirtschaftsgebiet weist zudem eine überdurchschnittliche Dichte von Goldammern und Gartenrotschwanz auf.

7

Amphibien und Reptilien Von den insgesamt 17 in der Schweiz vorkommenden Amphibienarten wurden 11 Arten im Gebiet des Allschwiler Waldes gefunden: Feuersalamander, Teichmolch, Bergmolch, Fadenmolch, Kammmolch, Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte, Erdkröte, Grasfrosch, Wasserfrosch und Laubfrosch. Mit Ausnahme des Grasfrosches und Bergmolches gelten in der Schweiz alle Amphibienarten als gefährdet. Der Wald und der Waldrand sind auch Lebensraum für vier Reptilienarten: Zauneidechse, Waldeidechse, Blindschleiche sowie Ringelnatter (diese ist auch stark an stehende und langsam fliessende Gewässer gebunden). Ausser der Blindschleiche sind auch alle Reptilien gefährdet. Das Konzept "Massnahmen zur Förderung der Amphibien und Reptilien im Allschwiler Wald" von 1998 zeigt Wege zum erfolgreichen Schutze dieser beiden besonders gefährdeten Artengruppen auf. Amphibien und Reptilien benötigen in Waldgebieten in erster Linie offene, helle und strukturreiche Lebensräume in und um den Wald wie Waldränder, Lichtungen, Verjüngungschläge und Weiheranlagen. Wirbellose Tiere Auch im Allschwiler Wald ist das Vorkommen der Wirbeltiere besser untersucht als dasjenige der wirbellosen Kleintiere. Dennoch gibt das Buch "Allschwiler Wald" einen kleinen Einblick in die grosse Welt der Wirbellosen. Bei einigen ausgewählten Tiergruppen wurden im Allschwiler Wald gezielte Untersuchungen vorgenommen. Dabei wurden u.a. 76 Spinnenarten, 11 Tausendfüsslerarten, 43 Laufkäferarten, 70 Kurzflügelkäferarten sowie 30 Schneckenarten nachgewiesen. Besonders gut untersucht wurde die Gruppe der attraktiven Schmetterlinge. Im westlichen Teil des Allschwiler Waldes konnten von den ungefähr 180 in der Schweiz bekannten Tagfalterarten insgesamt 41 Arten gefunden werden, davon sind 12 Arten reine Waldbewohner, die restlichen leben am Waldrand und in den angrenzenden Wiesen. 7 Tagfalter arten gelten gesamtschweizerisch als gefährdet, darunter der prächtige Kleine Schillerfalter, dessen Raupen auf Espen leben.

1.2

Neue Schutzgebietsfläche "Mülitäli"

Das "Mülitäli" befindet sich ausgangs des Dorfes Allschwil südlich der alten Mühle und des Mühleweihers in einer Höhenlage zwischen rund 290 und 325 m ü.M. Die neue Schutzgebietsfläche ergänzt und verbindet die beiden grossen, bisher getrennten westlichen und östlichen Schutzgebietsflächen des Allschwiler Waldes auf ideale Weise und bildet mit diesen zusammen einen ökologisch wertvollen Gesamtkomplex. Der Mülibach fliesst am Fuss des Sundgauer Hügellands und mündet ins Dorfgebiet von Allschwil und damit in den südlichen Teil des Rheingrabens. Auf beiden Talseiten befinden sich mächtige Löss- und Lösslehm-Ablagerungen, welche linksseitig bis an den Hangfuss und rechtsseitig bis an die Hangkante reichen, wo unterhalb bis zum Talboden die jüngeren Deckenschotter (vorwiegend alpine Gerölle aus der Mindeleiszeit) aufgeschlossen sind. Das bewaldete Schotterband reicht vom Schützenhaus bis in die Nähe der Landesgrenze. Der Talboden wird von schwemmlehmreichen Alluvialböden eingenommen, welche früher zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit Drainagen versehen wurden, was zu einer Abtrocknung der ursprünglich feuchten bis stellenweise nassen Standorte geführt hat. Die Offenlandflächen wurden vor der Renaturierung als Kunstwiesen und Äcker ohne ökologisch bedeutende Vegetation genutzt. Das im Jahre 1998 initiierte und 2008 ausgeführte "Renaturierungsprojekt Mühlebachtal" hat zum Ziel, im "Mülitäli" die für den Sundgau ehemals typische AmphibienFauna zu fördern. Damit soll auch auf die Dauer ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung entstehen – als Ersatz für die in der Ziegelei Allschwil verlorengegangenen Lebensräume (verkleinertes IANB-Objekt). Die Renaturierung dient gleichzeitig der Verbesse-

8

rung des Hochwasserrückhalts und der Versickerungsverhältnisse im "Mülitäli" – in Ergänzung zum 2006/2007 gebauten Hochwasserdamm, welcher aufgrund der vom Mülibach wiederholt im Dorf Allschwil verursachten Überschwemmungsschäden erstellt wurde. So präsentiert sich heute das "Mülitäli" in einem ökologisch stark aufgewerteten Zustand, welcher sich künftig noch weiterentwickeln und ausprägen kann. Der Mülibach selbst befindet sich seit jeher in einem naturnahen Zustand und wurde durch einige Bachbetterweiterungen und die Entfernung vorhandener Längsverbauungen gegen Ufererosion zusätzlich aufgewertet. Er schlängelt sich in seinem natürlichen Kiesbett in schönen Mäandern mit charakteristischen Prall- und Gleithängen durch den Talboden, auf der ganzen Länge begleitet von einer artenreichen Uferbestockung aus einheimischen Gehölzen. Darunter sind mächtige, teilweise von einem prächtigen Efeumantel umgebene Eschen, Buchen, Erlen, Robinien, Bergahorne und Stieleichen sowie beigemischte Hagebuchen, Feldahorne, Salweiden und Zitterpappeln. In der Strauchschicht sind Hasel, beide Schneeball-Arten, Hartriegel, Schwarz- und Weissdorn, Schwarzer Holunder und Pfaffenhütchen typisch. Den Bach säumen vielerorts Hochstaudenfluren, stellenweise mit vorherrschenden Brennnesseln oder Schachtelhalm-Beständen. Auf den angrenzenden Wieslandflächen wurden an insgesamt vier Standorten mehrere Weiher und Tümpel angelegt und meist mit kalkstabilisiertem Lehm abgedichtet. Die Vegetationsentwicklung wurde stellenweise durch eine extensive Bepflanzung (u.a. Schilf und Rohrkolben) unterstützt. Einzelne Tümpel und grössere Uferabschnitte sind ganz der natürlichen Besiedlung überlassen worden. Die direkte Umgebung der Weiher ist teilweise als 1-2 schürige Kohldistelwiese, eine Pflanzengesellschaft nasser Böden, angelegt worden. Typische Arten der bis mannshohen Bestände sind u.a. Kohldistel, Spierstaude, Gilbweiderich, Wiesen-Schaumkraut, Kuckucks-Lichtnelke, SumpfDotterblume, Vierflügliges Johanniskraut, Weidenröschenarten, Wolliges Honiggras, Scharfkantige Segge sowie verschiedene Binsen-Arten. Die weitere Umgebung der Weiher und die an den Bach angrenzenden Wieslandflächen können sich als extensive Feuchtwiese, stellenweise mit einer entsprechenden Ansaat (UFA-Humida) initiiert, entwickeln. Diese Wieslandflächen stehen heute grösstenteils im Rahmen des Programms "Ökologischer Ausgleich" unter Bewirtschaftungsvertrag, sind jedoch noch relativ artenarm und entwicklungsfähig. Auf den trockenen Kiesflächen des Hochwasserschutz-Damms zeugen u.a. Wiesen-Salbei, Margerite, Wiesen-Flockenblume, Wundklee, Sonnenröschen und Aufrechte Trespe von der standortgerechten, arten- und blumenreichen Ansaat. Mit der Anlage von Kleinstrukturen wie Steinhaufen und Gehölze am Dammfuss und Waldrand ist das Gebiet zusätzlich bereichert worden. Auch im Bereich der Weiheranlagen und im hintersten Abschnitt des "Mülitäli" an der Landesgrenze sind einige Gehölzgruppen, u.a. mit Rosen und Espen, angepflanzt worden. Dies erfolgte auch auf Empfehlung des "Projektes Tagfalterschutz BL 2006", welches das "Mülitäli" aufgrund seiner hohen Bedeutung für Waldschmetterlinge im Jahre 2006 als Vorranggebiet für den Tagfalterschutz im Kanton Basel-Landschaft aufnahm. Nur aus diesem Gebiet sind sowohl der Grosse wie auch der Kleine Schillerfalter (Apatura iris und A. ilia) festgestellt worden. Diese beiden Arten dienen hier als Haupt-Zielarten, zusammen mit weiteren Waldarten wie Kaisermantel (Argynnis paphia), Kleiner Eisvogel (Limenitis camilla), Grosser Fuchs (Nymphalis polychloros) und Trauermantel (Nymphalis antiopa). Bereits ein Jahr nach der 2008 eingeleiteten Espenförderung konnte das Vorkommen des seit 1999 nicht mehr nachgewiesenen Kleinen Schillerfalters wieder bestätigt werden (Falter und Raupen).

9

Die Renaturierungs- und Aufwertungsmassnahmen im "Mülitäli" zeigen nicht nur bei den Tagfaltern erste Erfolge. Auch zahlreiche Libellen wie z.B. die Grosse Königslibelle (Anax imperator), die Hufeisenazurjungfer (Coenagrion puella), die Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) und der Vierfleck (Libellula quadrimaculata) können schon häufig an den Weihern und Tümpeln beobachtet werden. Die seit 2008 jährlich durchgeführten Erfolgskontrollen bzw. Überwachung der Amphibienpopulationen – zu deren Schutz die Renaturierungsmassnahmen im "Mülitäli" ausgelöst wurden – zeigen ebenfalls erfreuliche Resultate. Ausgehend vom Amphibien-Bestand (Bergmolch, Kammmolch, Fadenmolch sowie Grasfrosch) in den Jahren 2006 und 2007 am bestehenden Schiessplatz-Weiher und an den Pfützen der Dammbaustelle konnten im Jahre 2008 erstmals Erdkröten und Wasserfrösche im "Mülitäli" nachgewiesen werden. Bereits im zweiten Jahr 2009 waren alle neuen Gewässer von den häufigen Arten Erdkröte, Grasfrosch, Wasserfrosch, Berg- und Fadenmolch besiedelt. Gleichzeitig konnten auch zum ersten Mal die Geburtshelferkröte und der Laubfrosch festgestellt werden. Die rasche Besiedlung der Ersatzgewässer ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Amphibien-Arten im "Mülitäli" bereits vor dem Weiherbau präsent waren, sie jedoch zu wenige Laichmöglichkeiten hatten. Das Renaturierungsprojekt lässt aufgrund der bisherigen Erfolge auf eine weitere positive Entwicklung der Biodiversität im “Mülitäli“ hoffen. Die ökologische Aufwertung des "Mülitäli" kommt dabei nicht nur vielen Pflanzen und Tieren, sondern auch der Bevölkerung zugute. Das beliebte Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald" ist durch die Erweiterung mit dem neugestalteten "Mülitäli" zu einem noch attraktiveren Erholungsgebiet geworden. Die Bedeutung des Naturschutzgebiets als Ornithologisches Wertgebiet, welches im Landwirtschaftsgebiet u.a. eine überdurchschnittliche Dichte von Goldammern und Gartenrotschwanz aufweist, wurde bereits im vorangehenden Abschnitt beschrieben.

2.

Bedeutung und Schutzziele

Der Allschwiler Wald ist vor allem seiner grossflächigen Eichenwälder wegen in naturkundlicher wie auch in kulturhistorischer Hinsicht von mindestens regionaler Bedeutung. Der hohe Landschafts- und Naturwert ist schon länger bekannt, und die Wertschätzung des Allschwiler Waldes ist heute unumstritten. Dies belegen u.a. die zahlreichen kommunalen und kantonalen Inventare, Konzepte und Schutzmassnahmen sowie verschiedene Gutachten und Untersuchungen der letzten Zeit, welche das nun ebenfalls unter Schutz gestellte "Mülitäli" bereits miteinbezogen: 

 

  

Schon vor 30 Jahren wurden im Naturschutzgutachten 1971 der westliche Teil des Gebietes (Geiser-Mooshag), der Mülibach mit den seitlichen Erosionsgräben und das Vogelschutzgebiet "Struetallme" als wertvolle Gebiete eingestuft (Obj. 1.5 bis Obj. 1.8). Im Regionalplan Landschaft 1976 wurden deshalb diese drei Gebiete als Naturschutzzone ausgewiesen. Die Gemeinde hat daraufhin diese Gebiete auch im kommunalen Zonenplan Landschaft 1984 als Naturschutz- bzw. Uferschutzzone ausgewiesen und die übrigen Bereiche der Landschaftsschutzzone zugewiesen. Das Naturschutzkonzept Allschwil 1985 belegt anhand vieler Teilobjekte den hohen Naturwert des Gebietes. Das kantonale Waldinventar 1994 enthält vier als wertvoll bis sehr wertvoll eingestufte Objekte (Geiser/Mooshag, Mülibach, Chuestelli, Meierhag/Herzogenmatt). Im Ornithologischen Inventar beider Basel 1995 ist der gesamte Allschwiler Wald Teil eines grösseren ornithologischen Wertgebietes von hoher, teils nationaler Bedeutung.

10   

Teilbereiche des Allschwiler Waldes, insbesondere Waldrand- und vorgelagerte Bereiche, sind im Reptilien-Inventar beider Basel 1997 aufgeführt. Das Konzept "Massnahmen zur Förderung der Amphibien und Reptilien im Allschwiler Wald" von 1998 zeigt Wege zum erfolgreichen Schutze der beiden Artengruppen auf. Im Waldreservatskonzept beider Basel 2001 ist der Allschwiler Wald aufgrund der überdurchschnittlichen Naturwerte als potentielles Waldreservat ausgeschieden, wobei Teile des Gebietes eine hohe Eignung als Totalreservat aufweisen. Im Projekt "Tagfalterschutz BL 2006" ist das "Mülitäli" aufgrund seines hohen Potentials als Lebensraum für die Tagfalterfauna, insbesondere für viele Wald- und Waldrandschmetterlinge, als Vorranggebiet bezeichnet.

Gestützt auf das "Nutz- und Schutzkonzept Allschwiler Wald", in welches diese Grundlagen eingearbeitet wurden, ergeben sich für das Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald" folgende Schutzziele: a. Erhaltung und Förderung des typischen Landschaftsbildes mit der reichen Verzahnung von Feld und Wald; b. Erhaltung und Förderung der Eichen durch eine nachhaltige Eichenbewirtschaftung mit Förderung mehrschichtiger Bestandesstrukturen, Erhöhung der Umtriebszeit sowie Förderung von Eichen-Verjüngungsflächen, Eichen-Altholzgruppen und Eichen-Überhältern in Schwerpunktgebieten; c. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora; d. Erhaltung und Förderung struktur- und artenreicher, naturnah bewirtschafteter Waldbestände mit Erhaltung und Förderung des Altholz- und Totholz-Anteils; e. Förderung von naturnahen, stufig aufgebauten Waldrändern; f. Erhaltung und Förderung offener und lichter Nassstandorte im Wald mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften; g. Erhaltung und Förderung der gebietstypischen Flechten-Vorkommen; h. Erhaltung und Förderung der Fliessgewässer in naturnahem Zustand; i. Förderung von struktur- und artenreichen Extensiv-, Feucht- und Nasswiesen sowie von Hochstaudenfluren entlang des Mülibaches; j. Förderung des Gebiets als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung; k. Erhaltung und Förderung von Tagfalter-Lebensräumen; l. Erhaltung und Förderung der geschützten und der seltenen Arten, insbesondere von Eichenwäldern und Feuchtstandorten; m. Erhaltung der Hangstufen und Erosionsgräben als geomorphologische Objekte. Aus Sicht des Artenschutzes sind – neben der standorttypischen Flora und Fauna – folgende Arten prioritär zu erhalten und zu fördern: Stiel- und Traubeneiche, Salweide, Espe, Behaarte Hainsimse, Heidelbeere, Schattenblume, Winterschachtelhalm, Fledermäuse, Spechte, Weidenmeise, Laubfrosch, Kammmolch, Geburtshelferkröte, Waldeidechse und Ringelnatter sowie Grosser und Kleiner Schillerfalter (Apatura iris und Apatura ilia). Das Nutz- und Schutzkonzept für das Wald-Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald" mit der zugehörigen Abgeltungsberechnung bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im Waldgebiet. Diese im Beschluss unter Punkt 3 aufgeführten Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Das Nutz- und Schutzkonzept für die Sonderwald-Reservatsflächen ist nach Ablauf von 25 Jahren (2026), für die Flächen mit Nutzungsverzicht (Total-Reservate) nach 50 Jahren, neu zu überprüfen. Die finanzielle Abgeltung all-

11

fälliger Mindererträge ist nach 25 Jahren (2026) neu zu ermitteln und dieser Betrag den betroffenen Waldeigentümer zu entrichten. Für Pflege und Unterhalt der neuen Schutzgebietsflächen sorgt die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung in Zusammenarbeit mit den betroffenen kantonalen Fachstellen und der Einwohnergemeinde Allschwil, Hauptabteilung Tiefbau/Umwelt. Soweit erforderlich wird als Grundlage für die fachgerechte Umsetzung der Schutzziele im Amphibienlaichgebiet "Mülitäli" ein Pflege- und Unterhaltskonzept erstellt. Im Offenland erfolgt die Pflege wie bisher im Rahmen der Bewirtschaftungsvereinbarungen des Programms "Ökologischer Ausgleich" sowie durch periodische Unterhaltsmassnahmen nach Bedarf (z.B. Weiherunterhalt, Bach- und Waldrandpflege). Um eine optimale Pflege und Entwicklung der landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen zu gewährleisten, wird in § 5 der Schutzverordnung die schonende Pflege mit dem Messerbalken-Mähwerk vorgeschrieben (soweit aus Naturschutzgründen nicht andere Pflegegeräte eingesetzt werden müssen) und der Einsatz von Mähaufbereitern generell untersagt. Für den Ufer- und Sohlenunterhalt der Fliessgewässer (inklusive der entsprechenden Bauwerke) ist der Geschäftsbereich Wasserbau des Tiefbauamtes in enger Koordination mit der Naturschutzfachstelle zuständig. Auch beim Unterhalt des Hochwasserdamms sowie bei Massnahmen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz sind Belange des Wasserbaus betroffen. Für die Pflege der Ufervegetation und der Weiher ist die Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung verantwortlich.

3.

Gefährdung und Schutz

Die Gefährdung und der Schutz des Gebiets "Allschwiler Wald" wurden bei der Unterschutzstellung im Jahre 2005 wie folgt beurteilt: Der beschriebene hohe Naturwert des Allschwiler Waldes soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gefährdung und Beeinträchtigung der Natur auch vor dem Allschwiler Wald nicht halt gemacht hat. Dies belegt u.a. der bekannte Rückgang des Pilzreichtums durch die zunehmende Sammeltätigkeit seit den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts, weshalb vom Gemeinderat Allschwil 1985 ein Pilzsammelverbot erlassen werden musste, das heute noch gültig ist. Auch der Rückgang der Vogelarten zwischen 1948/49 und 1992/93 von 60 Arten auf 48 Arten (Abnahme 20%) ist beträchtlich. Die starke Abnahme des Feldhasen, welcher sich vielerorts in den Wald zurückgezogen hat, führte 1993 zum Abschussverzicht der Jagdgesellschaft Allschwil, sodass sich der Feldhasenbestand seither wieder etwas erholt hat. Schliesslich stehen – als letztes Beispiel – von den im Allschwiler Wald festgestellten und z.T. geschützten 41 Schmetterlingsarten (Tagfalter) 7 Arten auf der Roten Liste. Die Ursachen für diesen bedeutenden Artenrückgang sind weitgehend bekannt, sie liegen vor allem in der Beeinträchtigung und im Verlust der Lebensräume und Lebensgrundlagen der betroffenen Arten, hervorgerufen u.a. auch durch die zunehmende Erholungsnutzung in unseren Wäldern. Der Allschwiler Wald ist ein beliebtes und stark frequentiertes Naherholungsgebiet vor den Toren der Stadt Basel, was für das Ökosystem Wald eine nicht immer erwünschte und zunehmende Belastung darstellt. Dabei ist nicht so sehr die einzelne Freizeitnutzung an sich ein Problem, als vielmehr die Kumulation der verschiedenen Arten von Feizeitnutzungen. Die Auswirkungen der Freizeit- und Erholungsaktivitäten auf den Allschwiler Wald wurden durch die Universität Basel in einer umfangreichen Studie untersucht und die Ergebnisse u.a. im Buch "Allschwiler Wald" veröffentlicht. Dabei wurde beispielsweise in stark bis sehr stark besuchten Gebieten die Schädigung bis vollständige Vernichtung der Bodenvegetation und

12

der Strauchschicht nachgewiesen. Auch die grosse Abnahme der Arten- und Individuen-Anzahl von bodenlebenden Kleintieren wie Käfer, Spinnen, Schnecken und Tausendfüssler konnte auf die starke Freizeitnutzung zurückgeführt werden. Dabei nehmen zahlreiche Besucher die durch intensive Freizeitaktivitäten entstandenen Schäden im Wald durchaus wahr. Zudem fühlen sich viele Waldbesucher durch rücksichtsloses Verhalten von anderen Leuten im Wald gestört. Insgesamt hat für einen grossen Teil der Menschen der Waldbesuch einen hohen persönlichen Wert, auf welchen niemand verzichten möchte. Aufgrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde deshalb in den letzten Jahren zahlreiche Grundlagen zur Naherholung im Allschwiler Wald erarbeitet, u.a. das Reitwegkonzept Leimental-Birstal-Laufental 1998 (Gemeinden, ARP), Informationstafeln zur Besucherlenkung 1998 (Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde Allschwil) sowie das Naherholungskonzept 1999 (Arbeitsgruppe "Freizeit im Allschwiler Wald"). Diese Grundlagen wurden in enger Zusammenarbeit mit der erwähnten Arbeitsgruppe in das "Nutz- und Schutzkonzept Allschwiler Wald" integriert, welches als Basis für die weitere Umsetzung der Schutzziele dient. Wie dargelegt, geht es um die Sicherung und Erhaltung eines Gebietes mit besonderen Naturwerten. Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen oder Tieren, erfordert, können die Kantone gestützt auf Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einschränken. Mit der Unterschutzstellung ist jedoch nicht geplant, den Freizeit- und Erholungsbetrieb im Allschwiler Wald zu unterbinden, sondern ihn im so zu lenken, dass die zentralen Naturwerte erhalten und für die Bevölkerung langfristig erlebbar bleiben. Mit einer geeigneten örtlichen und zeitlichen Lenkung der Erholungsnutzung können die Schutzziele aus heutiger Sicht erreicht werden. Das "Nutz- und Schutzkonzept Allschwiler Wald" und der Waldentwicklungsplan (WEP) Leimental vom 18. November 2003 sehen deshalb eine Integration der verschiedenen Waldfunktionen vor. Es werden keine Waldnutzungen generell ausgegrenzt oder verboten, jedoch Schwerpunkte gesetzt und Lenkungsmassnahmen vorgesehen. Die "Normale Erholungsnutzung" mit Spazieren, Wandern, Hunde ausführen, Reiten, Biken auf den erlaubten Wegen, Benutzung der offiziellen Feuerstellen, OL mit Bewilligung usw. ist im ganzen Gebiet im Rahmen der bestehenden Konzepte, Regelungen und Angebote von Kanton und Gemeinde gewährleistet. Besondere Sorgfaltspflicht ist indessen in den Monaten April bis Juli geboten: In dieser Zeit ist die spezifische Bodenvegetation des Allschwiler Waldes besonders empfindlich, und es ist gleichzeitig die durch das Jagdschutzgesetz vorgegebene Haupt-Brut und Setzzeit des Wildes zu beachten. Um die daraus resultierenden grossen Bodenbeanspruchungen durch Tritt, Verdichtung, Schädigung der Bodenvegetation, Trampelpfade, wilde Feuerstellen usw. zu vermindern, sollen Erholungsnutzungen mit hohen Besucherfrequenzen nicht weiter ausgedehnt werden. Jedoch wurden eigene "Schwerpunktgebiete Erholungsnutzung" bezeichnet, in welchen zusätzliche Lenkungsmassnahmen und spezielle Freizeit-Infrastrukturen angeboten werden. Wichtig für den Erfolg dieses Konzeptes sind eine gute Information der Öffentlichkeit und ein sinnvolles Controlling. Für die Fluraufsicht, die Signalisation und Information, die Unterhaltsarbeiten, die Entfernung des Abfalls usw. sorgt die Einwohnergemeinde in Koordination mit dem Forstdienst der Bürgergemeinde Allschwil.

13

Im Unterschied zu den gesetzlich normalerweise nicht geregelten Freizeitnutzungen unterliegt der Jagd-Betrieb strengen jagdrechtlichen Bestimmungen. Diese beinhalten unter anderem Regelungen bezüglich des Artenschutzes und der Jagdmethoden. Durch die Jagdgesetzgebung ist ausserdem die Jagd zeitlichen Begrenzungen unterworfen, und die Jagd folgt im Kanton Basel-Landschaft dem Revierjagdprinzip. Dies führt zu einer lediglich extensiven Bejagung des Gebietes. Zudem steht eine nach naturschützerisch-hegerischen Gesichtspunkten betriebene Jagd nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen dieses Naturschutzgebietes, denn die fachgerechte Bejagung z.B. des Rehwildes ist sogar eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Naturverjüngung der standortgemässen – und insbesondere der seltenen – Baumarten. Das neu geschützte "Mülitäli" bildet den Hauptzugang und den Kern des Naturschutzgebiets "Allschwiler Wald". Es wird beidseits begleitet von der Zufahrtsstrasse und Waldwegen, auf welchen abschnittsweise auch der regionale Wanderweg von Allschwil nach Schönenbuch und dem französischen Neuwiler verläuft. Im "Mülitäli" befinden sich verschiedene Sport- und Naherholungseinrichtungen (Schiesstand, Spiel- und Sportplatz, Naturschutzweiher, Gelände des Natur- und Vogelschutzvereins Allschwil, Hundesportanlage) sowie der neue Hochwasserschutz-Damm. Nutzung, Betrieb und Unterhalt dieser Einrichtungen bleiben weiterhin gewährleistet. Mit der Attraktivitätssteigerung des "Mülitäli" ist in diesem Gebiet mit einer potentiellen Zunahme der Erholungsnutzung zu rechnen, welche grösstenteils im Rahmen der bereits für den "Allschwiler Wald" festgelegten Schutzmassnahmen in § 3 der Schutzverordnung gelenkt werden kann. Diese enthalten u.a. eine generelle Bewilligungspflicht für Veranstaltungen sowie die Möglichkeit der örtlichen oder zeitlichen Einschränkung des Waldbetretungsrechts durch die zuständigen Behörden, welches im Sinne einer Vorbeugungs- und Lenkungsmassnahme auch für das Offenlandgebiet im "Mülitäli" festgesetzt werden. Als zusätzliche Schutzmassnahmen sind für das "Mülitäli" das Verbot des Umbrechens des Bodens und ein Düngeverbot notwendig, insbesondere zum Schutz der ökologisch besonders empfindlichen Amphibienlaichgebiete im "Mülitäli". Ausserdem gilt für das ganze Naturschutzgebiet ein Campier- und Modellflugverbot. Die Erholungs- und Freizeitnutzungen erfolgen wie bisher im Rahmen der bestehenden Regelungen der Einwohnergemeinde Allschwil, welche ihre Zuständigkeiten mit den betroffenen kantonalen Fachstellen koordiniert. Die potentielle Entwicklung von Erholungsaktivitäten ist insbesondere im "Mülitäli" aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere Lenkungsmassnahmen in naturverträglichere Bahnen zu lenken. Allfällige negative Auswirkungen des Schiessbetriebs im "Mülitäli" auf die Flora und Fauna waren bisher nicht feststellbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft des Kugelfangs Verschmutzungen und Belastungen des Bodens nachweisbar wären. Sollte sich ein Sanierungsbedarf oder eine Sanierungspflicht für diese Stellen ergeben, kann der Kanton aufgrund dieser Unterschutzstellung dafür weder haftbar gemacht noch kann eine Pflicht zur Kostenbeteiligung davon abgeleitet werden. Betrieb und Unterhalt der Schiessanlage bleiben weiterhin gewährleistet. Dies gilt auch für den Hochwasserschutz.

4.

Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung vom 7. Mai 1984 des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Land-

14

schaften und Naturdenkmäler zu schützen (Artikel 102). In Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tier- und Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (§§ 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (§ 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (§§ 17 und 18). Gemäss § 12 des NLG BL ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer rechtlicher Auftrag. Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Ohne eine wirtschaftliche Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen ist jedoch die Akzeptanz unter den Grundeigentümern, Naturschutzaufgaben zu übernehmen, nicht gewährleistet. Es bliebe nur noch die ungenügende Hoffnung auf freiwillige Naturschutzmassnahmen ohne finanziellen Anreiz. Der Verlust von bedeutsamen Lebensräumen und das Aussterben von einheimischen Tier- und Pflanzenarten wären die unvermeidbare Folge. Die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften bliebe damit unerfüllt. Die Erweiterung des Naturschutzgebiets "Allschwiler Wald" durch die Unterschutzstellung des "Mülitäli" erfolgt im Rahmen der mit der Gemeinde Allschwil vereinbarten Neuschaffung eines Amphibienlaichgebiets im "Mülitäli" als Ersatzmassnahme für das Amphibienlaichgebiet "Ziegelei-Allschwil" von nationaler Bedeutung ("Beschluss über die Schaffung von Amphibienlaichgebieten in Allschwil" vom 27. April 2000).

5.

Erlass einer neuen Schutzverordnung

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald", Allschwil, wurde vom Regierungsrat Nr. 417 am 25. März 2003 erlassen (GS 34.0897). Die vorliegende Erweiterung des Naturschutzgebiets bedingt den Erlass einer neuen Schutzverordnung. Gleichzeitig werden der frühere Regierungsratsbeschluss und die zugehörige Schutzverordnung aufgehoben. Aufgehoben wird hiermit auch der alte Regierungsratsbeschluss.

6.

Finanzielle Auswirkungen

Die Unterschutzstellung von Grundstücken bewirkt in der Regel gemäss §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten für den Grundbucheintrag und die generelle Nutzungsminderung, andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten für Pflege und Unterhalt. Bei der vorliegenden Erweiterung des Gebiets "Allschwiler Wald" entfallen jedoch die Abgeltungskosten für die neue Schutzgebietsfläche "Mülitäli", da es sich um eine mit der Einwohnergemeinde Allschwil vereinbarte ökologische Ersatzmassnahme für das aufgehobene Amphibienlaichgebiet "Ziegelei Allschwil" handelt und die vertraglich vereinbarte finanzielle Abgeltung damals abgegolten worden ist. Auch entstehen keine neuen wiederkehren-

15

den Folgekosten, da Pflege und Unterhalt des Amphibienlaichgebiets im "Mülitäli" bereits bei der Neuschaffung sichergestellt wurden ("Beschluss über die Schaffung von Amphibienlaichgebieten in Allschwil" vom 27. April 2000) und seither grösstenteils über Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des Programms "Ökologischer Ausgleich" sowie im Rahmen des Programms "Naturschutz im Wald" und über das Konto Unterhalt Naturschutzgebiete finanziert werden.

7.

Unterschutzstellung

Die Bürgergemeinde Allschwil als betroffene Grundeigentümerin sowie der Gemeinderat Allschwil waren seinerzeit im Jahre 2003 mit der Unterschutzstellung des Gebiets "Allschwiler Wald" einverstanden. Mit der aktuellen Erweiterung und der Aufnahme der neuen Grundstücke in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft sind die Einwohnergemeinde Allschwil als Grundeigentümerin und der Gemeinderat von Allschwil ebenfalls einverstanden. Die Erweiterung erfolgt auf Antrag der Abteilung Natur und Landschaft des Amtes für Raumplanung. ://:

1.

Gestützt auf § 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet "Allschwiler Wald", bestehend aus den Parzellen Nr. B-502, B-1266, B-1272, B-1293, C-29, C-45-46, C-48, C-51, C-81-82, C-85, C-87, C-90, C-94, C-96, C-100, C-106-110, C-183-184, C-186, C-190, C-401-402, C-405, C-407, C-409, C-411-412, C-414-416, C-431, C-472-473, C-629, C-714-715, C-721-723, C-725-726, C-732, C-751-753, C-755-757 und C-2344 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. B-1273, B-1371, B-1386-1387, C-93, C-192, C-403 und C-705-706, alle im Grundbuch Allschwil, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons BaselLandschaft aufgenommen.

2.

Der Schutzgebiets-Perimeter ist in beiliegendem Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 217.68 ha.

3.

Folgende Unterlagen sind integrale Bestandteile der Unterschutzstellung: a. Nutz- und Schutzkonzept Allschwiler Wald mit zugehörigen Plänen; b. Berechnung der Abgeltung.

4.

Im Sinne der Erwägungen werden folgende Schutzmassnahmen festgelegt: a.

Die Erholungsnutzung erfolgt im Rahmen der bestehenden Regelungen der Einwohnergemeinde sowie des rechtskräftigen Waldentwicklungsplanes.

b.

Freizeitaktivitäten mit übermässigen Immissionen auf Flora und Fauna sind untersagt. Übermässige Immissionen liegen vor, wenn Schäden durch frühere, gleichartige Aktivitäten hervorgerufen worden sind, oder wenn Schäden nach fachlicher Einschätzung zu erwarten oder nicht auszuschliessen sind. Die zuständige Behörde kann das generelle Waldbetretungsrecht sowie das Betreten von Offenlandbereichen, insbesondere der Amphibienlaichgebiete im "Mülitäli", örtlich oder zeitlich einschränken, falls die Schutzziele anderweitig nicht erreicht werden können.

16

c.

Veranstaltungen unterliegen einer generellen Bewilligungspflicht. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den kantonalen waldrechtlichen Bestimmungen. Die kantonale Naturschutzfachstelle ist von der Bewilligungsbehörde jeweils vorgängig anzuhören.

d.

In den bezeichneten "Schwerpunktgebieten Erholung" bleibt die intensive Freizeit- und Erholungsnutzung gewährleistet. Zum Schutze des Waldes sind hier besondere Lenkungsmassnahmen nötig. Diese sind jeweils zwischen der Einwohnergemeinde Allschwil, dem Forstdienst der Bürgergemeinde Alllschwil und den zuständigen kantonalen Fachstellen, namentlich dem Amt für Wald beider Basel und der kantonalen Naturschutzfachstelle, zu koordinieren.

e.

Im ganzen Naturschutzgebiet sind das Campieren oder Modellfliegen untersagt.

f.

Im "Mülitäli" sind das Umbrechen des Bodens sowie das Ausbringen von Düngemitteln verboten. Für die schonende Pflege der landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen sind Balkenmesser-Mähwerke einzusetzen, soweit aus Naturschutzgründen nicht andere Pflegegeräte eingesetzt werden müssen. Der Einsatz von Mähaufbereitern ist untersagt.

5.

Weiterhin gewährleistet bleiben der Schiessbetrieb im bisherigen Rahmen, Massnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Unterhalt der entsprechenden Infrastruktur.

6.

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Allschwiler Wald", Allschwil, tritt mit Rechtskraft dieses Regierungsratsbeschlusses in Kraft.

7.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses gelten der Regierungsratsbeschluss Nr. 416 vom 25. März 2003 betreffend die Aufnahme des Gebietes "Allschwiler Wald", Gemeinde Allschwil, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft sowie der Regierungsratsbeschluss Nr. 1351 vom 17. Mai 1977 betreffend die Aufnahme der Weiheranlage Mühlerain, Allschwil, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft als aufgehoben.

8.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion wird ermächtigt, gestützt auf §§ 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die Kosten für Pflege und Unterhalt des Naturschutzgebiets wie bisher zu Lasten des bewilligten Budgets den entsprechenden Innenaufträgen und Kostenarten zu verbuchen.

9.

Die Einwohnergemeinde Allschwil wird angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.

10. Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.

17

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheids an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Verteiler: (alle mit Plan)                          

Einwohnergemeinde Allschwil, Gemeinderat, Baslerstrasse 11, 4123 Allschwil Bürgergemeinde Allschwil, Dorfplatz 2, 4123 Allschwil Revierförster Markus Lack, Dorfplatz 2, 4123 Allschwil Bürgergemeinde Binningen, Schlossgasse 1, 4102 Binningen Universität Basel, Institut für Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, Abteilung Biologie, Prof. Dr. Bruno Baur, St. Johanns-Vorstadt 10, 4056 Basel Pro Natura Baselland, Postfach 491, 4410 Liestal Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband (BNV), Postfach 533, 4410 Liestal Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände, Postfach 135, 4106 Therwil IG Mountainbike Schweiz, Jakob Weber, Sperberweg 2, 4125 Riehen ROLV Nordwestschweiz, Rémy Gröflin, Duttli 13, 4446 Buckten Swiss Cycling beider Basel, Andreas Wild, Präsident, Gundeldingerstrasse 468, 4053 Basel Sportamt, St. Jakobstrasse 43, 4133 Pratteln Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Postfach, 4450 Sissach Grundbuchamt Arlesheim, Domplatz 9, 4144 Arlesheim Landeskanzlei (Gesetzessammlung) Finanz- und Kirchendirektion Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion VGD, Amt für Wald beider Basel Sicherheitsdirektion Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie BUD, Bereich Immobilien BUD, Bereich GSB, Rechtsabteilung BUD, Bereich Infrastruktur und Mobilität, Abt. Tiefbauamt BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung Bau- und Umweltschutzdirektion

Die 2. Landschreiberin: