Anwil, Oltingen, Riedmatt
Reservats forestals · Basel-Landschaft
Document
- Numer
- 2668
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Landeskanzlei
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 10-09-1976
- En vigur dapi
- 10-09-1976
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Direktion Gegenstand:
Bau Anwil/Oltingen, Aufnahne des Na- Dr.E/rh turschutzgebietes Riednatt-Fridhag in das
° Inventar der geschütgten Naturdenkmäler des Kantons Baselland
RRBEN. 266° vom 10, Sep, 1976
Für Besprechung:
23. Juli 1976
Die Baudirektion unterbreitet den vom Amt für Naturschutz und Denkmalpflege ausgearheiteten Entwurf für einen Regierungsratsbeschluss i.8. Aufnahme des Naturschutzgebietes Riednatt- Fridhag, Anwil/Oltingen, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft.
ı//: Beschluss gemäss Antrag.
Ganzen Text zeigen
Mitteilung an Gemeinderat Anwil (2) Gemeinderat Oltingen (2) Bodenamt Meliorationsant Wasserwirtschaftsamt Kantonsforstant Tiefbauant, Abt. Wasserbau Regionalplanungsstelle beider Basel, Lisersl
Schweiz. Bund für Naturschutz, Wartenbergstr. 22, Basel
Bund für Naturschutz Baselland Dr. J. Odermatt, Burgstr. 8, Liestal
Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz, Dr. 6. Wiener, Grünhagweg 2, Liestal
Polizeidirektion Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)
BAUDIREKTION:
&lı Nlach dem Antrao. er kändschreiber:
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
nı. 2668 vom 10, September 1976
Aufnahme des Naturschutzgebietes Riedmatt-Fridhag, Anwil/ Oltingen, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kan-
tons Basel-Landschaft
Das neue Naturschutzgebiet liegt ca. 800 m südlich von Anwil in der Höhenlage von 600 bis 650 m ü.M. Es umschliesst den
.. Rest einer prachtvollen Heckenlandschaft mit Gehölzgruppen, Ge-
18 11.75 100’000
hölzstreifen und Kleinwäldchen, die in früheren Zeiten recht häufig im ganzen Tafeljura vorhanden waren. Die schönen Gehölzbestände bewirken eine vortreffliche räumliche Gestaltung der Landschaft und prägen das Landschaftsbild lieblich und abwechslungsreich. Von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ist der Schirmhag (Fridhag) längs der Gemeindegrenze Anwil-Oltingen, der noch heute den Verlauf der Grenze markiert und sich wahrscheinlich in früheren Zeiten erheblich weiter erstreckte. Nördlich von Fridhag entspringt in der Riedmatt das Riedmattbächli, das sich westlich von Arwil:mit dem Hintermattbächli vereinigt und südlich der Talweiher von Anwil der Erzolz zufliesst. Das sumpfige Gelände der Riedmatt soll nun als Feuchtbiotop erhalten bleiben und ausserdem konnte dank der Mithilfe durch die Felderregulierung Anwil im Zusammenhang mit einem Erschliessungsweg ein kleiner Amphibienweiher angelegt werden.
Das neue Reservat hat eine Fläche von 295.7 Aren, wovon 121.7 Aren im Gemeindebann Anwil liegen und 174 Aren zum Gemeindebann Oltingen gehören. Das ganze Gebiet setzt sich aus 6 Einzelparzellen zusammen, die dank dem Verständnis und Entgegenkomnen der Änwiler und Oltinger Bauern und den zielgerichteten Bestrebungen des Meliorationsamtes im Verlaufe der Felderregulierung als Naturschutzgebiet ausgeschieden und dem Kanton Basel-Landschaft als Higentum zugeteilt werden konnten. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang der Initiant für die Unterschutzstellung des
Gebietes, der bekannte Oltinger Ornithologe und Lehrer Emil Weit-
nauer, der schon frühzeitig auf die Bedeutung der Feldgehölze und -_
.
Wäldchen für die dortige interessante Vogelwelt hingewiesen hat. Die erste uns bekannte: Beschreibung des Gebietes findet sich in der im Auftrage der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission von Dr. H.J. Schmassmann im Jahre 1950 erstellten Bestandesaufnahme der "Aesthetischen Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft." Im Naturschutzgutachten 1971 finden wir das Gebiet als Objekt Nr. 5.1, und als Schutzziel wird angegeben: "Erhaltung des jetzigen . Zustandes." Es sind in diesem Schutzgebiet nicht besonders schöne und seltene Pflanzen, es ist nicht eine einzigartige oder aussergewöhnliche Tier- und Vogelwelt, die es zu schützen gilt. Das Ziel des Naturschutzes ist hier allgemeiner Art, es ist die Erhaltung eines kleinen landschaftsteiles mit seiner bestehenden Tier- und Pflanzenwelt. Dank der räumlichen Verteilung und dank der Abwechs- Jung von Feldern und Gehölzen erhält das Landschaftsbild eine besondere Frägung, und so finden wir in diesem Gebiet, das beinahe unberührt ist von zivilisatorischen Einwirkungen, einen kleinen Raum, in dem Tiere und Pflanzen in ursprünglicher Gesellschaft weitgehend ungestört erhalten sind.
Das Naturschutzareal (Parz. Nr. 1171, 6 - 9(Anwi); 1171.14; 1312.644 (Oltingen), ist Eigentum des Kantons und wird der Gemeinde Anwil als Schutzgebiet kostenlos zur YTerfügung gestellt. Anwil ist für Pflege und Unterhalt nach den Weisungen des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege besorgt, kann aber für grössere und kostspielige Unterhalts- oder Fflegeaufgaben Kantonsbeiträse erwarten,
Um den Bestand und die Entwicklung dieses für den Naturschutz bedeutungsvollen Biotops zu gewährleisten sind folgende Schutzmassnahmen erforderlich; Ausgraben oder Pflücken und Einbrinzen von Pflanzen sowie Fangen oder Tüten und Aussetzen von Tieren ist verboten. Die \iege dürfen nicht verlassen werden und Hunde shd an der Leine zu führen, Die \iesen und Wäldchen dürfen nicht als Spiel- oder Campingplatz (keine Feuerstelle) benützt werden. Für Aufsicht, Pflege und Unterhalt ist von der Gemeinde Anwil eine Aufsichtskonmission eingesetzt, deren Aufgaben in einem
Pflichtcheft umschrieben sind. Diese Aufsichtskommission hat jähr-.
lich dem Gemeinderat und dem Ant für Naturschutz und Denkmalpflege Bericht zu erstatten über ihre Tätigkeit und über alle Geschehnisse im Schutzgebiet. Ferner muss sie für jedes Jahr ein ärbeitsprogramm erstellen, in dem ihre geplanten Iassnahmen für Unterhalt und Pflege festgehalten sind und auch die dadurch entstehenden Kosten und deren Finanzierung dargestellt werden. j
Es ist zu erwarten, dass dem interessierten Naturwissenschaftler durch eigene Forschung oder durch die Berichte über Beobachtungen der Entwicklung von Flora und Fauna in diesen Naturschutzgebiet wertvolle Kenntnisse vermittelt werden,
://: 1. Das Naturschutzgebiet Riedmatt-Fridhag, Parzellen Nr. 1171, 6 - 9 (änwil) und Parzellen Nr. 1171.14; 1312.64 (Oltingen), ist gestützt auf $ 9 der Verordnung betreffend den Natur- und Heimatschutz vom 30. April 1964 in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufzunehmen.
2. Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Antes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.
3. Das Schutzziel ist die Erhaltung des Biotons für eine ungefährdete, natürliche Entwicklung von Flora und Fauna.
4. Folgende Schutzmassnahmen sind einzuhalten: a) Verbote: Ausgraben, Pflücken und Einbringen von Pflanzen Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren b) Einschränkungen; Die \lege dürfen nicht verlassen werden; Hunde sind an der Leine zu führen. Wiesen und Wälächen dürfen nicht als Spiel- oder Campingplatz benützt werden. 5. Für die Pufferzone sind folgende Auflagen zu beachten;
a) Erhaltung und Pflege des natürlichen Bachlaufes
b) landwirtschaftliche Nutzung wie bisher, zurückhaltende Verwendung von Düngemitteln, keine Verwendung von Pestiziden,.
6. Aufsicht und Pfloge des Naturschutzgebietes ist Aufgabe der vom Gemeinderat Anwil eingesetzten Aufsichtskommission und hat gemäss dem vom Gemeinderat genchmigten Pflichtenheft zu erfolgen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungzsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchant ins Grundbuch einzutragen.
Mitteilung an Gemeinderat Anwil (2) Gemeinderat Oltinzen (2) Bodenanmt Meliorationsamt Wasserwirtschaftsamt
Kantonsforstant
Tiefbauant, Abt. Wasserbau Regionalplanun:sstelle beider Basel
Schweiz. Bund für Naturschutz, Wartenbergstr. 22, Basel
Bund für Naturschutz Baselland Dr. J. Odermatt, äurgstr. 8, Liestal
Arbeitsgenmeinschaft für Natur- und Heimatschutz, Dr. G. üiener, Grünhagwez 2, Liestal
Polizeidirektion -Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion (2)
Der Landschreiber;
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