Oberwil, Bruederholzhof
Reservats forestals · Basel-Landschaft
Document
- Numer
- 923
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Landeskanzlei
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 26-04-1983
- En vigur dapi
- 26-04-1983
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Direktion Baudirektion | Gegenstand:Gperyil/Therwil, Aufnahme des Ge- Dr.E/rh bietes Bruederholzhof als Landwirtschafts- : betrieb ohne Einsatz giftiger Präparate in das Inventar der rn arıen Naturdenkmäler
Für Besprechung: =
26. April 1983
9. April 1983
Die Baudirektion unterbreitet den vom Amt für Naturschutz und Denkmalpflege ausgearbeiteten Entwurf für eine Regierungsratsverordnung i.S. Aufnahme des Gebietes Bruederholzhof, Oberwil- Therwil, als Landwirtschaftsbetrieb ohne Einsatz giftiger Präparate in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft.
://: Beschluss gemäss Entwurf
Mitteilung an Gemeinderat Oberwil, 4104 Oberwil Gemeinderat Therwil, 4106 Therwil W. u.D. Stamm-Bachmann, Im Müllerhägli 2,
4104 Oberwil R 2 un Megane: ! Dr. med. vet. J.P. Siegfried, 4141 Arleshein Jagdgesellschaft Therwil, J. Gutzwiler-Heinis, Känelmattweg 12, 4106 Therwil
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Jagdgesellschaft Bottmingen-Oberwil, F. Kunz, Weichselmattstr. 14, 4103 Bottmingen
Bund für Naturschutz Baselland, Dr. W. List, Industriestr. 23, 4455 Zunzgen
Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz, Dr. H. Durrer, Talstr. 7, 4104 Oberwil
Kantonsforstanmt
Regionalplanungsstelle beider Basel Landwirtschaftsdirektion Polizeidirektion
Amt für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion Rechtsabteilung Baudirektion (2)
Baudirektion der Vordtghe
Beilagen: Entwurf
Pläne (3)
638 - 4.77 - 20 000 - Div. 6
18 3.80 140.000
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 923 vom 26. April 1983
Aufnahme des Gebietes Bruederholzhof, Oberwil/Therwil, als
Landwirtschaftsbetrieb ohne Einsatz giftiger Präparate in das
Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel- Landschaft
Der Bruederholzhof liegt im Gemeindebann Oberwil, ca. 1.5 km östlich des Birsigtales und ca. 2.5 km westlich des Birstales auf dem sich von Basel nach Süden erstreckenden Höhenrücken Bruederholz auf 365 m ü.M. Das Bewirtschaftungsgebiet - ca. 50 ha Kulturland und ca. 2 ha Wald - gleicht einer Oase in einer grossen Waldlichtung zwischen den in den letzten Jahrzehnten dicht überbauten Tälern des Birsig und der Birs. Der südliche Teil des Bewirtschaftungsgebietes erstreckt sich in das Gemeindegebiet Therwil bis zum Reservoir Froloo.
Der Bruederholzhof ist heute Eigentum von Herrn und Frau Werner und Dorothee Stamm-Bachmann. Er wurde schon 1917 als kleines Bauerngut von seinem Vater erworben und konnte im Laufe der Zeit zum heutigen ausgedehnten Landwirtschaftsbetrieb erweitert werden. Nachdem während 35 Jahren der gleiche Pächter in althergebrachter Art und Weise den Hof bewirtschaftet hatte, zeigte sich in der Folge, dass durch die neuen Pächter mit moderner, intensiver Bewirtschaftung wohl mehr Ertrag zu gewinnen war, dass aber dadurch in kurzer Zeit eine floristisch und faunistisch verarmte, triviale Kulturlandschaft entstehen wird. Es war erschreckend zu sehen, wie die Natur durch die moderne Landwirtschaft mit Einsatz von chemischen Düng- und Spritzmitteln immer mehr zu verarmen drohte. Man fand keine Heuschrecken mehr, keine Frösche, Molche, Blindschleichen mehr. Schmetterlinge und manche insektenfressende Vögel wurden zur Seltenheit. Wo früher Wiesel, Hermelin, Siebenschläfer, Spitzmäuse und andere Kleinsäuger oft gesehen worden sind, gab es diese nun nur noch selten und vereinzelt. So reifte der Entschluss, den durch den Wald eingeschlossenen Bruederholzhof
giftfrei, d.h. ohne naturschädigende Hilfsmittel zu bewirtschaften, ihn gewissermassen als einzigartiges Biotop wie eine Oase inmitten von intensiv genutztem Kulturland und dicht besiedelten Baugebieten zu erhalten. Es soll versucht werden dank giftfreier Bewirtschaftung, das was verloren und zerstört worden ist, bestmöglich zurückzugewinnen und so die Tier- und Pflanzenwelt in ein natürliches Gleichgewicht zu bringen.
Dass diese Bewirtschaftungsform nicht den höchstmöglichen Ertrag erbringen wird, ist den Eigentümern bekannt, doch hat sich in den letzten Jahren erwiesen, dass der eingesetzte Verwalter auch mit giftfreier Landwirtschaft einen existenzsichernden Ertrag erarbeiten kann. Neben der Milchwirtschaft und dem Ackerbau, verhilft die Tierzucht (Simmentalervieh) und das tiergerechte Halten von Schweinen, Hühnern und Bienen, sowie die giftfreie Pflege von Kernobst, Steinobst und Nussbäumen heute schon zu einem befriedigenden Ergebnis.
Schon im Jahre 1966 wurde durch Herrn W. Stamm, der sich während seines ganzen Lebens intensiv mit Pferden beschäftigt hatte, die Tierstation Müllerhägli gegründet, die sich südwestlich des Bauernhofes befindet. Es entstand eine Zuchtstätte für die vom Aussterben bedrohten Wildequiden, in die im Jahre 1970 die ersten Grevy's-Zebras und Przewalskipferde Einzug hielten. Damit sollten den bedrohten Einhufern möglichst artgerechte Gehege und Stallungen geboten werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Zoologischen Garten Basel wurden erste Erfahrungen gesammelt, und Ende 1975 wurde die "Stiftung zur Erforschung der Tier- und Pflanzenwelt Müllerhägli, Oberwil", gegründet. In dem heute 6 ha umfassenden Stationsgebiet wurden Weidställe und Einzelboxen gebaut, Weiden geschaffen und Weiher und Hecken angelegt, so dass die Tiere unter Bedingungen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, gehalten und gezüchtet werden können.
Als Anlage im Dienste des Naturverständnisses und der biologischen Forschung liegt der Zweck des Unternehmens aber auch darin, das Naturverständnis der Jugend und weiterer Kreise zu vertiefen oder zu verbessern. Besuche von Schulklassen, Vereinen und anderen interessierten Gruppen sind deshalb stets willkommen.
Die Tiere und Pflanzen des Areals stehen aber auch bewährten und angehenden Forschern auf dem Gebiet der Biologie für ihre Beobachtungen zur Verfügung, und mehrere wissenschaftliche Arbeiten über das Verhalten von Wildequiden sowie bodenökologische Untersuchungen u.a. geben Zeugnis vom wissenschaftlichen Wert der Tierstation. Ueber den Tierbestand, Geburten und Todesfälle, veterinärmedizinische Behandlungen, Abgabe von Tieren an Tierparks und Private enthält jeweils ein ausführlicher Jahresbericht der Stiftung wertvolle und interessante Angaben.
Aber auch der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt der Ungebung wird besondere Beachtung geschenkt. So wird der Erfolg von aufgehängten Nistkästen für Vögel statistisch ausgewertet, und auch Ersatzhöhlen für Fledermäuse fanden ihre Bewohner in einer Landschaft, wo allgemein keine überalteten Bäume zu finden sind.
Im Bereiche des Froloo-Reservoirs konnte eine Aufzuchtstation für bedrohte Tierarten errichtet werden. Dabei werden einheimische Tierarten, die in der Region ausgestorben oder bedroht sind, aufgezogen, um Modelle für die Wiederaussiedlung zu entwickeln (Laubfrosch, Kreuzkröte, Geburtshelferkröte, Zwergmaus, Zauneidechse, Blindschleiche, Schwalbenschwanz-Schmetter-
ling).
während durch die Bestimmungen der im kantonalen Handelsregister eingetragenen Stiftung das Schutzziel und die Schutzmassnahmen für die Tierstation geregelt sind, beruht die giftfreie
Landwirtschaft des weiteren Hofgebietes auf der Einhaltung der Anordnungen der heutigen Eigentümer. Um auch in Zukunft die giftfreie Bewirtschaftung des Bruederholzhofgebietes zu gewährleisten und rechtlich festzuhalten wünschen Herr und Frau W. und D. Stamm-Bachmann, dass die in sich abgeschlossene, grosse Waldlichtung als giftfreies, landwirtschaftliches Biotop in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen wird und dadurch die giftfreie Bewirtschaftung des Gebietes als verpflichtendes Servitut im Grundbuch vermerkt wird.
Das Schutzziel für dieses nichtalltägliche Naturschutzgebiet besteht in der Schaffung und Erhaltung von naturnahem Wiesund Ackerland sowie des umschliessenden Waldrandes durch giftfreie Bewirtschaftung, um eine ursprüngliche Flora und Fauna, wie sie im Baselbiet vor der modernen, auf höchst nöglichen Ertrag ausgerichteten Landwirtschaft, bestanden hat.
Als Schutzmassnahme zur Erreichung dieses Zieles wird der Einsatz von giftigen Präparaten aller Arten im ganzen Gebiet des Bruderholzhofes untersagt.
Es wird in Zukunft besonders interessant sein, mit wissen-
schaftlich fundierten Studien die Veränderung von Flora und Fauna durch eine giftfreie Landwirtschaft zu verfolgen und
hoffentlich eine Wiederherstellung von biologischen Gleichgewichten zu erreichen.
://: 1. Das Gebiet des Bruederholzhofes in den Gemeinden Oberwil und Therwil, gelegen auf den Parzellen Oberwil: Nr. 1012, 1020, 1021, 2363, Regulierungs-Nr. 190.1; 190.2, 190.3, 190.4 (Wald); Therwil: Parz. Nr. 1952 und 1955, Regulierungsparz. Nr. 266.0, (Wald), Eigentum von Herrn und Frau Werner und Dorothee Stamm-Bachmann, Oberwil, wird gestützt auf 8 9 der Verordnung
betreffend den Natur- und Heimatschutz vom 30. April 1964 in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.
2. Das Schutzziel besteht in der ungeschmälerten Erhaltung und Verbesserung eines Lebensraumes für Flora und Fauna ohne Einsatz von giftigen Präparaten bei der Bewirtschaftung des Hofgutes.
3. Alle das Schutzziel beeinträchtigenden Massnahmen, insbesonders die Verwendung von giftigen Präparaten für die Bewirtschaftung des Wies- und Ackerlandes, des Obstbaues und der Tierhaltung sowie der das Hofgut umgrenzenden Waldränder ist untersagt.
4. Die Einhaltung des Verbotes zur Verwendung giftiger Präparate und die Aufsicht über den Landwirtschaftsbetrieb obliegt dem jeweiligen Eigentüner.
5. Die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien über die Entwicklung von Flora und Fauna dank dem Verzicht auf die Verwendung von giftigen Präparaten bei der Bewirtschaftung des Hofgutes sind durch die Stiftung zur Erforschung der Tier- und Pflanzenwelt Müllerhägli, Oberwil, der Landwirtschaftsdirektion und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
6. Das Jagdrecht für die beiden Jagdgesellschaften Therwil und Bottmingen-Oberwil bleibt ungeschmälert erhalten.
Die Jagdaufseher sind verpflichtet, dass im geschützten Gebiet freilaufende Hunde und streunende Katzen keine Tiere aufstöbern, verfolgen oder töten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen von dessen Zustellung an gerechnet beim Verwaltungsgericht in Liestal Beschwerde erhoben werden.
Nach Eintritt der Rechtskraft ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Mitteilung an Gemeinderat Oberwil, 4104 Oberwil j Gemeinderat Therwil, 4106 Therwil
W. u. D. Stamm-Bachmann, Im Müllerhägli 2, 4104 Oberwil
Dr. med. vet. J.P. Siegfried, 4141 Arlesheim
Jagdgesellschaft Therwil, J. Gutzwiler-Heinis, Känelmattweg 12, 4106 Therwil
Jagdgesellschaft Bottmingen-Oberwil, F. Kunz, Weichselmattstr. 14, 4103 Bottmingen
Bund für Naturschutz Baselland, Dr. W. List, Industriestr. 23, 4455 Zunzgen
Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz, Dr. H. Durrer, Talstr. 7, 4104. Oberwil
Kantonsforstamt Regionalplanungsstelle beider Basel Landwirtschaftsdirektion Polizeidirektion
Ant für Naturschutz und Denkmalpflege (3) Baudirektion Rechtsabteilung Baudirektion (2)
Der Landschreiber:
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