Arisdorf, Füllinsorf, Ramschberg - Zettel
Reservats forestals · Basel-Landschaft
Document
- Numer
- 1547
- Gener
- Reservats forestals
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Landeskanzlei
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 02-11-2021
- En vigur dapi
- 02-11-2021
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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft
Nr. 2021-1547 vom 2. November 2021
Aufnahme des Gebiets «Ramschberg-Zettel», Arisdorf und Füllinsdorf, in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft
1. Zusammenfassung
Das Gebiet «Ramschberg-Zettel», Gemeinden Arisdorf und Füllinsdorf, liegt nordwestlich bzw. nordöstlich der beiden Dörfer am Nordrand des Baselbieter Tafeljuras auf dem Schotter-Plateau des Hochrheintals. Das Waldgebiet auf der Hügelkuppe des Ramschbergs und im Erosionsgraben Zettel weist seltene und repräsentativ ausgebildete Waldgesellschaften mit eichen- und pilzreichen Beständen, Altholzinseln, natürlichen Bachläufen und naturnahen Waldrändern auf. Die beiden Teilgebiete «Ramschberg» und «Zettel» sind zwar wegen der durch die Nutz- und Schutzkonzepte vorgegebenen Abgrenzungen durch einen schmalen Streifen entlang der Gemeindegrenze voneinander getrennt, bilden jedoch als schützenwertes Landschaftselement und Naturobjekt eine Einheit. Gestützt auf die kantonalen Naturinventare erarbeiteten die kantonale Naturschutzfachstelle, das Amt für Wald beider Basel und die Grundeigentümerschaft im Jahre 2020 gemeinsam je ein Nutz- und Schutzkonzept mit Abgeltungsberechnung für die beiden Gemeinden Arisdorf und Füllinsdorf. Darauf gestützt soll dieses Gebiet nun unter kantonalen Schutz gestellt und als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen werden. Damit kann ein Beitrag zur Umsetzung des kantonalen Waldreservatkonzepts (2003) sowie zur Erfüllung des Ziels von 1'100 ha Nutzungsverzichtsfläche gemäss Leitbild «Naturschutz im Wald» (2003) beigetragen werden.
Das Naturschutzgebiet «Ramschberg-Zettel» weist eine Gesamtfläche von 24,20 ha auf (alles Waldareal). Das Schutzgebiet umfasst folgende Grundstücke des Grundbuchs Arisdorf und Füllinsdorf.
Parzellen-Nr. Gemeinde Eigentümerl/in Fläche Wald
9012 (Teilfläche) Arisdorf Bürgergemeinde Arisdorf 18,85 ha 18,85 ha 3076 Füllinsdorf Bürgergemeinde Füllinsdorf 5,35 ha 5,35 ha Total 24,20 ha 24,20 ha
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2. Erläuterungen
2.1. Ausgangslage
Das gemeindeübergreifende Gebiet «Ramschberg-Zettel» weist ein eindrückliches System von verzweigten, tief eingeschnittenen Erosionsgräben mit natürlichen Bachläufen und naturkundlich wertvollen Waldbeständen auf, die u.a. durch das Waldinventar (1994) und das Waldreservatskonzept des Kantons Basel-Landschaft (2003) erfasst worden sind. Der weitgehend naturnah zusammengesetzte Wald besteht aus einem Mosaik an repräsentativ ausgebildeten Waldgesellschaften, darunter zwei der im Kanton Basel-Landschaft seltenen Ausbildungen des Waldhainsimsen-Buchenwaldes. Die oberen Bereiche des Grabens und die Waldränder sind geprägt von schönen Alt-
holzbeständen mit vielen alten Eichen. Die Altholzinsel am Ramschberg ist zudem ein «mykologischer Hotspot», d. h. ein Gebiet mit ausserordentlich hohem Pilzvorkommen. Die Unterschutzstellung dieser Waldflächen soll im Rahmen der Unterschutzstellungs-Planung des Kantons Basel- Landschaft zur Umsetzung des Waldreservatskonzepts, des Kantonalen Richtplanes (KRIP) und des entsprechenden Waldentwicklungsplanes (WEP) erfolgen. Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (vgl. 2.5). Die rechtliche Sicherung wertvoller Naturobjekte und die Regelung von Nutzungseinschränkungen bzw. naturschutzspezifischer Bewirtschaftungsmassnahmen sind eine unerlässliche Voraussetzung zur Erhaltung der Biodiversität des Baselbiets. Mit der Deckung von wirtschaftlichen Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen wird unter den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen die Bereitschaft, Naturschutzaufgaben auszuführen, gefördert. Damit kann die gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften besser erfüllt werden. Die entstehenden einmaligen und wiederkehrenden Abgeltungskosten für die Waldfläche des Naturschutzgebiets sind durch das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Arisdorf vom 06. August 2020 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Füllinsdorf vom 28. August 2020 (beide mit zugehöriger Abgeltungsberechnung) erhoben worden (vgl. 2.6).
2.2. Ziel des Geschäfts
Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet (vgl. 2.5). Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen soll daher das Gebiet «Ramschberg-Zettel», Gemeinden Arisdorf und Füllinsdorf, unter kantonalen Schutz gestellt und als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen werden. Gleichzeitig sollen die für das Naturschutzobjekt erforderlichen Schutzziele und -massnahmen in der zugehörigen Verordnung erlassen werden. Mit der Unterschutzstellung des Gebiets «Ramschberg-Zettel» kann ein Beitrag zur Umsetzung des kantonalen Waldreservatkonzepts (2003) sowie zur Erfüllung des Zieles von 1'100 ha Nutzungsverzichtsfläche gemäss Leitbild «Naturschutz im Wald» (2003) beigetragen werden.
2.3. Erläuterungen allgemein und im Einzelnen
2.3.1. Objektbeschrieb
Das Gebiet «Ramschberg-Zettel» befindet sich nordwestlich von Arisdorf bzw. nordöstlich von Füllinsdorf in einer Höhenlage zwischen 340 und 400 m ü. M. auf dem Deckenschotter-Plateau des Hochrheintals am Nordrand des Baselbieter Tafeljuras. Der Arisdorferbach hat hier mit seinen natürlichen Seitenbächen ein eindrückliches System von verzweigten und tief eingeschnittenen Erosionsgräben geschaffen. Die Hügelkuppe des Ramschbergs wird überdeckt von den, aufgrund ihrer Höhenlage als vorrisszeitlich (Günz/Mindel-Eiszeiten) eingestuften, quartären Deckenschottern. Das westlich anschliessende Gebiet zwischen Zettel und Birch wird von Löss und Lösslehm überlagert. Darunter befinden sich die von Verwerfungen durchzogenen Gesteinsschichten des Tafeljuras aus den älteren Formationen des Keupers (Trias-Zeit) und des Lias (Jura-Zeit). Der Bach hat sich in das Lockergestein aus den leicht verwitternden Deckenschottern und in den tiefer liegenden Felsuntergrund aus geringfügig nach Westen geneigtem Gansinger Dolomit, oberen Bunten Mergeln und tonig-mergeligem Lias eingeschnitten. Die Aufschlüsse sind weitgehend verfallen und kaum mehr erkennbar. Bemerkenswert sind jedoch die Quellaustritte im Gansinger Dolomit und die Rutschungen zum Bachgraben. Der Bachlauf befindet sich gemäss der kantonalen Gesamtbewertung des Lebensraums Gewässer in natürlichem Zustand. Aufgrund der kantonalen Bedeutung dieses zusammenhängenden Erosionsgebiets mit seinen gut ausgeprägten Beispielen junger Erosionsformen und Rutschungen wurde das Erosionstobel 1995 in das Geologische Inventar des Kantons BL (Obj. Nr. 14) aufgenommen.
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Der abwechslungsreiche geologische Untergrund ist zusammen mit den trocken-sauren bis nassen und nährstoffreichen Standortverhältnissen und den unterschiedlichen Expositionen und Geländeformen hauptverantwortlich für das Mosaik an verschiedenen, teils seltenen und repräsentativen Waldbeständen. Diese sind pflanzensoziologisch folgenden Waldgesellschaften zuzuordnen: Auf den kalkarmen, trocken-sauren Deckenschottern der Hügelkuppe am Ramschberg ist der seltene Waldmeister-Buchenwald mit Hainsimse verbreitet. Darin inselartig eingeschlossen ist — hauptsächlich im Bereich der Altholzinsel am westexponierten Hang des Erosionsgrabens - der ebenfalls seltene Typische Waldhainsimsen-Buchenwald, welcher im Kanton Basel-Landschaft nur an sehr wenigen Stellen wie hier in Arisdorf sowie in Muttenz, Pfeffingen/Duggingen und in Blauen vorkommt. Das Vorkommen dieser beiden seltenen Waldgesellschaften im Gebiet «Zettel» bildet zusammen mit den Beständen im benachbarten und ebenfalls zur Unterschutzstellung vorgesehen Gebiet «Bärenfels» den bedeutendsten und flächenmässig grössten sauren Buchenwaldkomplex beider Basel. In den Seitengräben des Ramschbergs und im Gebiet «Zettel» sind ausserdem verschiedene weitere Ausprägungen des Waldmeister-Buchenwalds vertreten, vorwiegend diejenige mit Lungenkraut in der Ausbildung mit Wald-Ziest. Daneben kommen fragmentarisch, im Bereich des Waldweihers sowie entlang dem Bachlauf (ausserhalb des Perimeters), der seltene Typische Seggen-Bacheschenwald vor.
Das heutige Waldbild zeigt - abgesehen von einigen Auflichtungen und Nadelholzinseln — einen überwiegend naturnah zusammengesetzten Waldbestand mit vielen alten, knorrigen, in Gruppen und einzelnstehenden Eichen von teils beachtlichen Dimensionen. Diese mächtigen Bäume prägen zusammen mit den zahlreichen weiteren dicken Buchen, Föhren und Tannen den stellenweise urtümlich wirkenden Wald wie auch die vorgelagerten, von Strauch- und Krautsäumen begleiteten Waldränder. Im Erosionsgraben des Gebiets «Zettel» tragen einige absterbende und umgestürzte Bäume, viel stehendes und liegendes Totholz, Höhlenbäume, von Efeu umrankte Baumriesen sowie lichtes bis dickichtartiges Unterholz zum naturnahen Waldbild bei. Geradezu märchenhaft erscheint der abgelegene, kleine Waldweiher im Gebiet «Ramschberg» mit seiner von Wasserlinsen besetzten, blaugrünen Wasseroberfläche und der sumpfigen, von bemoosten Baumstrünken, Farnen und Gräsern geprägten Umgebung. Auch die von dicken alten Eichen, Buchen und Föhren bestandene Altholzinsel am Ramschberg zeigt ein eindrückliches Erscheinungsbild. Der seltene, vorangehend bereits erwähnte Typischen Waldhainsimsen-Buchenwald ist aufgrund des trocken-sauren Standorts nur mässig wüchsig. Die Strauchschicht fehlt und die Krautschicht bleibt lückig, weshalb der Wald hier trotz der mächtigen Bäume leer wirkt. Die spärliche Krautschicht besteht aus säure- und lichtliebenden Arten wie z. B. der namengebenden Wald- Hainsimse oder dem Wald-Habichtskraut, die in den Wäldern beider Basel selten sind. Am Boden finden sich oft viele Moose wie bspw. das Wiedertonmoos oder das Weissmoos. Der Standort ist für die langsamwüchsige Traubeneiche, welche ein hohes Alter erreichen kann, sehr gut geeignet - und damit auch für die weitere Entwicklung und Ausprägung einer ungestörten Altholzinsel mit Nutzungsverzicht, worauf die umgestürzten Baumriesen und das stehende und liegende Totholz bereits hinweisen. Auch in den übrigen Waldbeständen des Gebiets sollen die Eichen sowie weitere Lichtbaumarten wie Hainbuche, Vogelkirsche, Mehlbeere und Elsbeere durch eine nachhaltige und standortgemässe Bestandespflege erhalten und gefördert werden. In den stellenweise aufgelichteten Bereichen zeigen zahlreiche Eichen-Überhälter und aufkommende Lichtbaumarten diese Entwicklung bereits an.
Durch das Waldinventar (1994) und Waldreservatskonzept (2003) wurden für das Gebiet «Ramschberg-Zettel» keine botanischen Besonderheiten erhoben. Gemäss der Dokumentation «Mykologischer Hotspot Zettel, Arisdorf» wurde jedoch 2015 für im Bereich der Altholzinsel am Ramschberg ein ausserordentlich reiches Pilzvorkommen festgestellt — mit mehr als 100 inventarisierten Pilzarten auf etwa 2 ha - das durch Verzicht auf Holznutzung und grössere waldbauliche Eingriffe erhalten werden soll. Das Gebiet «Ramschberg-Zettel» ist Teil des grossflächigen, durch das Ornithologische Inventar 1995 erfassten Wertgebiets (Obj. W 43), welches als bedeutender Lebensraum u.a. von Mittel-, Klein- und Schwarzspecht sowie der Hohltaube und des Pirols bekannt ist. Dabei ist das Mittelspecht-Vorkommen im Gebiet «Bärenfels-Ramschberg» Teil der national bedeutenden regionalen Mittelspecht-Population. Schliesslich ist der Waldweiher am
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Ramschberg gemäss Weiherinventar Basel-Landschaft Lebensraum von Grasfrosch, Bergmolch, Erdkröte und Gelbbauchunke.
2.3.2. Bedeutung und Schutzziele
Die naturschützerische Bedeutung des Waldgebiets «Ramschberg-Zettel» ist schon länger bekannt. In der kantonalen Erhebung «Natur aktuell 1989» wurde der Erosionsgraben im Gebiet «Zettel» als besonderer Formenschatz der leicht verwitternden, eiszeitlichen Schotter-Plateaus des Hochrheintals beschrieben und bereits auf das im Kanton Basel-Landschaft seltene Vorkommen des Typischen Waldhainsimsen-Buchenwaldes hingewiesen. Demzufolge ist dieses charakteristische Kerbtal auch 1995 in das kantonale Inventar der Geologischen Naturobjekte aufgenommen worden (Obj. 14). Im Waldinventar 1994 ist der Erosionsgraben mit seinen Seitenhängen gemeindeübergreifend als sehr wertvolles Waldobjekt (Obj. Nr. 19 Zettel) ausgeschieden worden. Dies wurde durch das Waldreservatskonzept (2003) mit der Aufnahme eines Grossteils des Gebiets «Zettel» sowie dessen Erweiterung durch das Gebiet «Ramschberg» als Waldreservatsfläche von sehr hoher bis nationaler Bedeutung (Obj. Nr. 78 Ramschberg) bekräftigt. Im Kantonalen Richtplan (2010) ist ein bedeutender Teil des Gebiets «Ramschberg-Zettel» und im «Waldentwicklungsplan Liestal und Umgebung» von 2016 fast der gesamte Bereich des vorgesehenen Schutzgebiets dem Vorrang Naturschutz zugeordnet — dem Bach entlang besteht ein Vorrang Naturgefahren (unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes). Der Waldweiher im Gebiet «Ramschberg» wurde bereits sehr früh durch das Naturschutzgutachten (1971) erfasst (Obj. 2.2) und später auch in das Weiherinventar Basel-Landschaft aufgenommen (Obj. 159 Ramschberg).
Das Gebiet «Ramschberg-Zettel» ist Teil eines grossflächigen, durch das Ornithologische Inventar 1995 erfassten Wertgebiets (Obj. W 43 Umgebung Arisdorf-Giebenach). Das Naturschutzgebiet gehört ausserdem gemäss Bericht «Wildtierkorridore im Kanton Basel-Landschaft 2000» zum überregionalen nationalen Wildtierkorridor BL 1. Die ausserordentlich reichen Pilzvorkommen sind durch die Dokumentation «Mykologischer Hotspot Zettel, Arisdorf, 2015» erhoben worden. Im kommunalen Zonenplan Landschaft der Gemeinde Füllinsdorf wurde der gesamte Bereich des Gebiets «Zettel» als Naturschutzzone (Nr. 5 Zettelwald/Zettelbach) ausgeschieden. Im kommunalen Zonenplan Landschaft der Gemeinde Arisdorf ist mit dem westexponierten Hang des Erosionsgrabens der naturkundlich bedeutendste Teil des Ramschbergs der Naturschutzzone zugeordnet worden. Der östliche Teil des Ramschbergs gehört zum unterirdischen Gewässerschutzbereich Au. Der südliche Bereich des Schutzobjekts befindet sich innerhalb einer archäologischen Schutzzone (5.1 Steinzeitliche Siedlung Birch), worauf zahlreiche Funde von Steinwerkzeugen hinweisen.
Zusammenfassend ergibt sich die besondere Bedeutung des Gebiets «Ramschberg-Zettel» aus seiner hervorragenden Eignung zur Weiterentwicklung und Ausprägung eines vielfältigen Waldgebiets mit seltenen und repräsentativ ausgebildeten Waldgesellschaften, pilzreichen Altholzinseln, alten Eichenbeständen und weiteren Lichtbaumarten sowie natürlichen Bachläufen und naturnahen Waldrändern.
Aufgrund dieser bedeutenden Naturwerte ergeben sich für das neue Naturschutzgebiet «Ramschberg-Zettel» folgende Schutzziele:
a. Erhaltung und Förderung einer ungenutzten und unberührten Altholzinsel mit eigendynamischer Waldentwicklung als Lebensraum für störungsempfindliche sowie für Alt- und Totholz bewohnende Arten;
b. Erhaltung und Förderung der standortgemässen Waldgesellschaften mit ihrer typischen Fauna und Flora durch standortgerechte Bewirtschaftung;
c. Förderung eines plenterartig bewirtschaften Dauerwaldbestandes mit stufigem, mehrschichtigem Bestandesaufbau, standortheimischen Baumarten sowie Eingriffen zur Schutzwirkung des Waldes;
d. Erhaltung und Förderung der Eichen und weiterer Lichtbaumarten durch nachhaltige Bewirtschaftung, Bestandespflege und -durchforstung, standortheimische Baumartenwahl sowie Begünstigung mehrschichtiger Bestandesstrukturen;
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e. Erhaltung des Fliessgewässers, der Quellfluren, der Feucht- und Nassstandorte und des Amphibienlaichgebiets in naturnahem Zustand;
f. Förderung von naturnah aufgebauten und strukturreichen Waldrändern;
g. Erhaltung der geologischen Objekte;
h. Erhaltung und Förderung der seltenen und der geschützten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der Alt- und Totholz bewohnenden Arten, der lichtliebenden Arten und der Arten der Roten Listen, insbesondere Vögel, Amphibien, Moose und Pilze.
Das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Arisdorf vom 06. August 2020 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Füllinsdorf vom 28. August 2020 (mit den zugehörigen Abgeltungsberechnungen) dienen als Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele im Naturschutzgebiet. Diese Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Unterschutzstellung. Nach Ablauf von 25 Jahren sind die Nutz- und Schutzkonzepte zu überprüfen und die sich daraus allenfalls ergebende finanzielle Abgeltung neu zu ermitteln. Für die Reservatsfläche mit Nutzungsverzicht (Altholzinsel) gelten die Schutzziele mindestens 50 Jahre.
2.3.3. Gefährdung und Schutz
Das Gebiet «Ramschberg-Zettel» ist waldbaulich gut erschlossen und von mehreren lastwagenbefahrbaren Erschliessungstrassen und Maschinenwegen durchzogen. Der Erosionsgraben mit dem Bachlauf hingegen ist kaum zugänglich und wird nur von einem Fussweg mit Treppe und Brücke, welcher das Gebiet «Zettel» mit dem Ramschberg verbindet, durchquert. Ausser wilden Feuerstellen wie z. B. am Waldweg und Waldrand im Gebiet «Zettel» gibt es keine Erholungseinrichtungen wie offizielle Rastplätze oder Reit- und Bikerouten. Das Waldgebiet abseits der Wege ist stellenweise gut betretbar, insbesondere im Bereich der aufgrund der fehlenden Strauchschicht und der lückigen Krautschicht leicht zugänglichen Altholzinsel. Obwohl trotz der guten Erschliessung und Zugänglichkeit des Waldgebiets zurzeit keine bedeutenden Gefährdungsfaktoren durch die Erholungsnutzung erkennbar sind, besteht — insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzung für ein möglichst natürliches, abgeschiedenes und ungestörtes Waldreservat im Kernbereich — eine mögliche Gefährdung des neuen Naturschutzgebiets, vor allem durch eine potenzielle Zunahme der Erholungsnutzung. Dies hätte eine starke Beeinträchtigung des Naturschutzgebiets bzw. den Verlust seltener Arten zur Folge.
Wo es die Erhaltung öffentlicher Interessen, wie der Schutz von seltenen Pflanzen und Tieren oder der Schutz des Grundwassers, erfordert, haben Kanton und Gemeinde die Zugänglichkeit und Nutzung einzuschränken. Aus diesem Grunde wird das generelle Betretungsrecht des Waldes innerhalb der Altholzinsel eingeschränkt und das Verlassen der Wege sowie Veranstaltungen jeder Art hier verboten. Im übrigen Bereich des Schutzgebiets unterstehen Veranstaltungen im Wald mit mehr als 50 Personen einer Bewilligungspflicht im Sinne von 8 1 Absatz 1, Buchstabe a. des Dekrets über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald. Ausserdem werden im ganzen Schutzgebiet das unbewilligte Entfachen von Feuer ausserhalb der erlaubten Feuerstellen, das Campieren, das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen untersagt sowie eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde erlassen. Das Radfahren, Biken und Reiten sind im ganzen Schutzgebiet abseits der erlaubten Waldstrassen und allfälligen Routen (gemäss Waldentwicklungsplan) untersagt. Die bestehenden Waldstrassen und Maschinenwege (gemäss Karten «Erschliessung und Besucherlenkung») in den Nutz- und Schutzkonzepten vom 06. August 2020 und 28. August 2020 sowie die bestehenden Wander- und Banntagswege werden weiterhin unterhalten. Daneben ist die Entwicklung der Erholungsaktivitäten im Naturschutzgebiet aufmerksam zu beobachten und gegebenenfalls durch weitere geeignete Massnahmen zu lenken.
2.4. Strategische Verankerung / Bezug zum Regierungsprogramm (Referenz-Nr.) oder zur Langfristplanung
In der Langfristplanung des Regierungsrats 2021-2030 ist der Schutz der heimischen Tier- und
Pflanzenwelt als Schwerpunkt definiert (LFP11): Der Regierungsrat will den Lebensraum Wald in seiner Grundfunktion für künftige Generationen erhalten sowie die einheimische Artenvielfalt von Flora und Fauna fördern. Die finanzielle Basis bildet die vom Landrat bewilligte Ausgabe «Natur-
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schutz im Wald: Weiterführung Ausgabenbewilligung 2021-2024» (Landratsbeschluss Nr. 576 vom 22. Oktober 2020).
2.5. Rechtsgrundlagen
Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung ist der Natur- und Heimatschutz Aufgabe der Kantone. Auch die Verfassung vom 7. Mai 1984 des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet Kanton und Gemeinden, den Natur- und Heimatschutz zu fördern und erhaltenswerte Landschaften und Naturdenkmäler zu schützen (Artikel 102). In Analogie zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verpflichtet das kantonale Gesetz vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG BL) den Kanton und die Einwohnergemeinden, die einheimische Tierund Pflanzenwelt durch Sicherung und Förderung ihrer Lebensräume zu erhalten, die bedeutsamen Naturobjekte zu schützen (88 1 & 2) und die Kosten für deren Pflege und Unterhalt zu übernehmen (8 27). Dabei haben Grundeigentümer oder Bewirtschafter von geschützten Naturobjekten, welche im Sinne der Schutzziele Ertragseinbussen in Kauf nehmen oder Naturschutzleistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen, Anspruch auf angemessene Abgeltung (88 17 und 18). Für den Wald verlangt das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998 grundsätzlich, dass dieser einerseits naturnah zu bewirtschaften ist ($ 14) und andererseits, dass der Kanton besondere Waldreservate ausscheidet (8 21). Das kantonale Waldreservatskonzept ist am 4. November 2002 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, heute BAFU) als verbindliche Vollzugsgrundlage genehmigt worden. Die spezielle Abgeltungsregelung für den Wald ist in der kantonalen Verordnung vom 16. Juni 1998 über die Vergütung von Naturschutzmassnahmen im Wald festgelegt.
Gemäss $ 12 des NLG BL ist der Regierungsrat zur Aufnahme der Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft verpflichtet. Die formelle Unterschutzstellung von Naturobjekten ist somit ein klarer Rechtsauftrag.
2.6. Finanzielle Auswirkungen
Voraussichtliche Mehr- oder Minderausgaben resp. Mehr- oder Mindereinnahmen (8 4a Abs. 1 Bst. a Vo FHG):
X Ja Nein
Die Unterschutzstellung des Gebiets «Ramschberg-Zettel», Arisdorf, bewirkt gemäss 88 17, 18 und 27 NLG BL (SGS 790) einerseits einmalig anfallende Abgeltungskosten und andererseits periodisch wiederkehrende Folgekosten. Die einmaligen Abgeltungskosten für das Waldgebiet entstehen für die Abgeltung der öffentlich-rechtlichen Beschränkung (Grundbuchanmerkung) und für die Abgeltung des Minderertrags, welcher für die neu geschützte Waldfläche über eine Periode von 25 Jahre abgegolten und nach Ablauf dieser Zeitspanne für die nächste Periode neu ermittelt wird. Die Abgeltungskosten für die Waldflächen des Naturschutzgebiets, welche gestützt auf das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Arisdorf vom 09. August 2020 mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 06. August 2020 sowie das Nutz- und Schutzkonzept für die Wald-Naturschutzgebiete Füllinsdorf vom 28. August 2020 mit zugehöriger Abgeltungsberechnung vom 28. Oktober 2019 ermittelt wurden, sind nachstehend zusammengestellt.
Die wiederkehrenden Folgekosten entstehen durch den erforderlichen Aufwand für den jährlich anfallenden Unterhalt des Naturschutzgebiets (Förderung Lichtbaumarten, Waldrand- und Weiherpflege). Die Aufwendungen bei naturschützerischen Pflegeeingriffen und Massnahmen im Wald werden je nach Dringlichkeit ausgeführt und jeweils pro Eingriff im Rahmen des Programms «Naturschutz im Wald» beglichen. Diese nachstehend aufgeführten Folgekosten können daher nur als Durchschnittswert abgeschätzt werden. Sie sind je nach Art der Pflegeeingriffe pro Jahr unterschiedlich hoch.
Einmalige Abgeltungskosten (total ch
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Zu Lasten Ausgabenbewilligung «Naturschutz im Wald 2021-2024»:
- Kostenart 3632 0000 / Innenauftrag 501836 Ausrichtung an: Bürgergemeinde Arisdorf total CHF
Minderertragsentschädigung Wald: CHF Abgeltung Grundbucheintrag: CHF (1'805 Aren Wald a CHF 3.-)
- Kostenart 3632 0000 / Innenauftrag 501836 Ausrichtung an: Bürgergemeinde Füllinsdorf total CHF Minderertragsentschädigung Wald: CHF
Abgeltung Grundbucheintrag: CHF (535 Aren Wald a CHF 3.-)
Wiederkehrende Folgekosten (Jahres-Durchschnittswert) CHF 8'000.-
Zu Lasten Ausgabenbewilligung «Naturschutz im Wald 2021-2024»: (ca. 8 ha Förderung Lichtbaumarten, Waldrand- und Weiherpflege)
- Kostenart 3632 0000 / Innenauftrag 501836 CHF 8'000.—
Die Abgeltungs- und Folgekosten werden vom Bund subventioniert (Schutzlegung, Waldpflege). Die Grundlage dazu bilden einerseits die zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Basel-Landschaft abgeschlossene Programmvereinbarung 2020-2024 vom 17. Dezember 2019 betreffend die Programmziele im Bereich Biodiversität im Wald.
Die für den Kanton anfallenden Kosten werden im Rahmen der bewilligten Ausgabe «Naturschutz im Wald: Weiterführung Ausgabenbewilligung 2021-2024» (Landratsbeschluss Nr. 576 vom 22. Oktober 2020) in der Höhe von EN Franken belastet.
Auswirkungen auf den Aufgaben- und Finanzplan ($ 4a Abs. 1 Bst. a Vo FHG):
O Ja & Nein Auswirkungen auf den Stellenplan ($ 4a Abs. 1 Bst. a Vo FHG): DO Ja RX Nein
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Risiken (8 35 Abs. 1 Bst. k, 8 49-51 Vo FHG):
Nach Art. 129 Abs. 3 der Kantonsverfassung (SGS 100) sind alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen. Im Falle des Naturschutzgebiets «Ramschberg-Zettel», Arisdorf und Füllinsdorf, werden Wirkung und Kosten-Nutzen-Verhältnis der bereits getroffenen Massnahmen laufend im Rahmen der jährlichen Koordinations-Begehungen sowie bei der Überprüfung des Nutz- und Schutzkonzeptes für den Wald nach Ablauf von 25 Jahren untersucht.
Die mit der Unterschutzstellung verbundenen Ausgaben im Bereich Unterhalt der Naturschutzgebiete sind in höchstem Masse nachhaltig. Da die Abteilung Natur und Landschaft des Ebenrain über keine eigene Unterhalts-Equipe verfügt, tragen sämtliche Ausgaben für den Unterhalt der Naturschutzgebiete wesentlich zur Arbeitsplatzerhaltung in unserer Region bei (Gewerbe, Forst- und Landwirtschaft) und gleichzeitig zur Erhaltung der natürlichen Ressource Biodiversität bei. Ausserdem ist hervorzuheben, dass die Förderung der Waldbiodiversität dank der engen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wald beider Basel, der Abteilung Natur und Landschaft, den Grundeigentümern und Bewirtschaftern kostengünstig, effizient und wirksam geleistet wird.
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2.7. Regulierungsfolgenabschätzung ($ 4 KMU-Entlastungsgesetz und $ 58 Abs.1 Bst. e und eP'® Geschäftsordnung Landrat)
Aufgrund der Vorgaben des KMU-Entlastungsgesetzes wurde das kantonale Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2010 der vorgeschriebenen Regulierungsfolgenabschätzung unterzogen. Diese Abschätzung fiel insgesamt positiv aus, d. h. es ergab sich kein Handlungsbedarf. Deshalb ist eine einzelobjektweise Prüfung der vorliegenden Unterschutzstellung nicht mehr erforderlich, zumal Unterschutzstellungen grundsätzlich das Einverständnis des Grundeigentümers bzw. der Grundeigentümerin voraussetzen. Von diesem Grundsatz wird nur im Einzelfall abgewichen, wenn ein Naturobjekt in seinem Bestand akut gefährdet ist, was in den vergangenen über 30 Jahren lediglich zwei Mal der Fall war.
2.8. Weitere Auswirkungen Keine Bemerkungen
2.9. Ergebnis des allfälligen Mitberichtsverfahrens der Direktionen / der Anhörung der Gemeinden und / oder Dritter
Die Unterschutzstellung des Gebiets «Ramschberg-Zettel» erfolgt auf Antrag der kantonalen Naturschutzfachstelle. Die Bürgergemeinde Arisdorf und die Bürgergemeinde Füllinsdorf als Grundeigentümerinnen sowie der Gemeinderat Arisdorf und der Gemeinderat Füllinsdorf sind mit der Aufnahme des Gebiets in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft einverstanden. Auch seitens der Direktionen und Verbände -— mit Ausnahme des WWF, der IG Baselbieter Sportverbände (IG Sport BL) und dem Regionalen OL-Verband NWS (ROLV) - gibt es keine Einwände. Die Anliegen der IG Sport BL und des ROLV bezüglich des Wegegebots im Bereich der Altholzinsel wurden besprochen. Im betreffenden Gebiet liegt ein «mykologischer Hotspot» welcher trittempfindlich ist. Die Abteilung Natur und Landschaft gewichtet in diesem Fall, in Absprache mit dem Amt für Wald, den Schutz der Natur höher als die Einschränkungen für die Sportverbände. Somit werden diese Anliegen für das Gebiet «Ramschberg-Zettel» nicht berücksichtigt.
Auf Anregung des WWF wurden die Nutzungsverzichtsflächen im Perimeterplan separat ausgewiesen und der Plan als integraler Bestandteil der Verordnung integriert. Der Layer «Waldnaturschutz / Waldreservate», welcher diese Flächen ausweist, wird neu auch im GeoView BL öffentlich zugänglich sein (bisher nur auf Bundesebene öffentlich). Weitere Präzisierungswünsche in der Schutzverordnung wurden nicht vorgenommen, da diese ausführlich im Nutz- und Schutzkonzept festgehalten sind. Dieses bildet die Grundlage für die Umsetzung der Schutzziele und ist ein integraler Bestandteil der Unterschutzstellung.
3. Kommunikation und Bulletintext Angabe der Kommunikationsmassnahmen:
Medienkonfe- Medienmittei- Kurzmitteilung Regierungsbulletin keine Kommunikation gemäss IDG renz lung Dienstag (RB Di) (mit Begründung)
Kurzmitteilung Regierungsbulletin Mittwoch (RB Mi)
Angabe des Textes für das Regierungsbulletin/Begründung keine Kommunikation gemäss IDG:
38 /VGD
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Zwei Gebiete in Füllinsdorf und Arisdorf neu im Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft Wird mit Bulletintext vom RRB «IGNO Aufnahme Gebiet Hümpeli» zusammen kommuniziert.
4. Beschluss
1.
Gestützt auf $ 12 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz wird das Gebiet «Ramschberg-Zettel», bestehend aus einer Teilfläche der Parzelle Nr. 9012 des Grundbuchs Arisdorf sowie der Parzelle Nr. 3076 des Grundbuchs Füllinsdorf, als Objekt von regionaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.
Die Verordnung mit den erforderlichen Schutzbestimmungen über das Naturschutzgebiet «Ramschberg-Zettel», Arisdorf und Füllinsdorf, wird gemäss Beilage beschlossen.
Der Schutzgebiets-Perimeter ist im zur Verordnung gehörenden Plan verbindlich festgelegt. Die Gesamtfläche des Naturschutzgebiets beträgt 24,20 ha.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, gestützt auf 88 17, 18 und 27 des Gesetzes vom 20. November 1991 über den Natur- und Landschaftsschutz, die in Kapitel 2.6 ausgewiesenen Abgeltungskosten zu Lasten der bewilligten Ausgabe 2021 (Kostenart 3632 0000 / Innenauftrag 501836) zu verbuchen und die Folgekosten der entsprechenden Kostenart im Rahmen der bewilligten Ausgabe zu belasten.
Die Einwohnergemeinden Arisdorf und Füllinsdorf werden angewiesen, das in diesem Verfahren festgelegte Naturschutzgebiet in den entsprechenden Nutzungsplan als orientierenden Inhalt zu übertragen.
Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist der Beschluss vom zuständigen Grundbuchamt ins Grundbuch einzutragen.
Der Beschluss und die Verordnung werden nach Eintritt der Rechtskraft im Amtsblatt sowie im Geoportal publiziert
RRB Nr. 2021-1547 vom 2. November 2021 910
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Beschlusses an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde, die in vierfacher Ausführung einzureichen ist, muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das Verfahren ist kostenpflichtig.
Beilage: - Verordnung über das Naturschutzgebiet «Ramschberg-Zettel», Arisdorf und Füllinsdorf
Verteiler mit Beilage:
- Landeskanzlei (Gesetzessammlung)
- Gemeinderat Arisdorf ([email protected])
— Bürgergemeinderat Arisdorf ([email protected])
- Gemeinde- und Bürgergemeinderat Füllinsdorf ([email protected])
- Forstrevier Violental-Altenberg ([email protected])
- Pro Natura Baselland ([email protected])
- Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband BNV ([email protected])
— WWF Region Basel ([email protected])
— Interessengemeinschaft IG Baselbieter Sportverbände ([email protected])
- IG Klettern Basler Jura, Präsident Patrik Müller ([email protected]) - Swiss Cycling beider Basel ([email protected])
- Regionaler OL-Verband ROLV ([email protected])
- Sicherheitsdirektion
- SID, Zivilrechtsverwaltung, Grundbuchamt, 4144 Arlesheim ([email protected]) - Finanz- und Kirchendirektion
— Bau- und Umweltschutzdirektion
- BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung ([email protected])
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
- BKSD, Sportamt ([email protected])
- BKSD, Amt für Kultur, Abt. Kantonsarchäologie ([email protected])
— Amt für Wald beider Basel ([email protected])
- Ebenrain - Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung ([email protected]) - Ebenrain, Abteilung Natur und Landschaft ([email protected])
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Die Landschreiberin:
E. Has Dehielı
RRB Nr. 2021-1547 vom 2. November 2021 10/10
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