48/LES/1/4_Quartierplanreglement Mühlegasse

Grads da sensibilitad a la canera · Oberwil (BL)

Document

Numer
535
Gener
Grads da sensibilitad a la canera
Vischnanca
Oberwil (BL)
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
03-04-2012
En vigur dapi
03-04-2012

Karte

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RRB0535_20120403_OPGü_Oberwil_QP Mühlegasse_GK36608.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 535

vom 03. April 2012

Gemeinde Oberwil, Quartierplanvorschriften "Mühlegasse" A. Die Gemeindeversammlung Oberwil hat am 14. Dezember 2011 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Mühlegasse" beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Bürogebäude, das um ein Geschoss aufgestockt werden soll. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 14. Februar 2012 unterbreitet der Gemeinderat Oberwil den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Materiell-rechtlich wird darauf hingewiesen, dass für den Quartierplan die massgebende Hochwasserkote im Bereich des Birsigs bei 297.50 Meter über Meer liegt. Gebäudeteile, welche unterhalb dieser Kote liegen, sind wasserdicht auszugestalten. Zudem sind unterhalb dieser Kote Öffnungen in der Gebäudehülle untersagt und Gebäudehüllen so zu erstellen, dass sie den Beanspruchungen (Wasserdruck, Nässe, Schwemmmaterial) durch mögliche Hochwasserereignisse genügen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen. Gestützt auf § 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Oberwil am 14. Dezember 2011 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Mühlegasse" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 48/QP/15/0, 48/ZPS/2/10 (Quartierplan "Mühlegasse") und 48/QR/15/0, 48/LES/1/4 (Quartierplanreglement "Mühlegasse") versehenen Exemplare des Planes und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Oberwil, 4104 Oberwil  Raumplanung Holzemer, Stallenmattstrasse 8, 4104 Oberwil  Landeskanzlei (Publikation)  Basellandschaftliche Gebäudeversicherung  Bauinspektorat  Amt für Raumplanung (6)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: A . Achermann P:\ARP\14 Raumentw kommunal\Gemeinden M_R\Oberwil\143 144 RRB_Einsprachen\RRB535_20120403_OPGü_Oberwil_QP Mühlegasse_GK36608.doc