48/LES/1/5_QR "Unterm Stallen"

Grads da sensibilitad a la canera · Oberwil (BL)

Document

Numer
1796
Gener
Grads da sensibilitad a la canera
Vischnanca
Oberwil (BL)
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
06-11-2012
En vigur dapi
06-11-2012

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RRB1796_20121106_OPGü_Oberwil_QP Unterm Stallen_GK37287.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 1796

vom 6. November 2012

Gemeinde Oberwil, Quartierplanvorschriften "Unterm Stallen" A. Die Gemeindeversammlung Oberwil hat am 14. Juni 2012 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Unterm Stallen" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine Wohnüberbauung mit drei 5-7-geschossigen Bauten, die eine maximale Bruttogeschossfläche von insgesamt 6260 m2 aufweisen. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 27. August 2012 unterbreitet der Gemeinderat Oberwil den oben genannten Beschluss zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Formell-rechtlich sind die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt. Materiell-rechtlich wird darauf hingewiesen, dass das Baubewilligungswesen im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und in der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998 abschliessend geregelt ist. Der Gemeinde steht diesbezüglich keine zusätzliche Regelungskompetenz zu. Gestützt auf § 2 RBG beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Oberwil am 14. Juni 2012 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Unterm Stallen" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 48/QP/16/0, 48/ZPS/2/11 (Quartierplan "Unterm Stallen", Teilplan 1 und 2) und 48/QR/16/0, 48/LES/1/5 (Quartierplanreglement "Unterm Stallen") versehenen Exemplare der Pläne und des Reglementes. 3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Verteiler:  Gemeinderat Oberwil, 4104 Oberwil  Proplaning Architekten, Türkheimerstrasse 6, Postfach, 4009 Basel  Landeskanzlei (Publikation)  Amt für Raumplanung (6)  Bau- und Umweltschutzdirektion (2)

Der Landschreiber: A . Achermann

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