BP 014 Missionsstrasse
Plan da construcziun · Basel · Abolì ils 26-11-2020
Document
- Gener
- Plan da construcziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- GRB
- Decidì
- 10-06-1943
- Abolì
- 26-11-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 14 14 Basel Missionsstrasse / Schönbeinstrasse / Mittlere Strasse GRB vom 10. Juni 1943 1. 2. Der Grosse Rat beschliesst ferner aufgrund von § 8 des Hochbautengesetzes, die folgenden speziellen Bauvorschriften: 1
In dem Gebiet, das gemäss Plan Nr. 4484 den Zonen 4 und 3 neu zugewiesen wird, dürfen die Wandund Firsthöhen die im Plan Nr. 4484 eingetragenen Koten nicht überschreiten (diese beschränken die Wandhöhe auf 13,10 m an der Missionsstrasse, auf 10,70 - 12,50 m an der Schönbeinstrasse und auf 12,50 - 13,50 m an der Mittleren Strasse; die Firsthöhe auf 17,60 m an der Missionsstrasse, auf 15,20 - 17 m an der Schönbeinstrasse und auf 17 - 18 m an der Mittleren Strasse).
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Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. 1) 4 Der Regierungsrat wird ermächtigt, als Ausnahme von diesen Vorschriften in Anwendung von § 154a des Hochbautengesetzes 2) für ein von der Baukommission und der Stadtbildkommission genehmigtes Neubauprojekt des Pflegeheims der Adullam-Stiftung auf der Liegenschaft Mittlere Strasse 15 die Erstellung eines fünften Vollgeschosses zu bewilligen. 3) 3. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird, weil dringlicher Natur, dem Referendum entzogen.
1) 2) 3)
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Ziff. 2 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990). § 154a des Hochbautengesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. 5. 1962. Ziff. 2 Abs. 4 eingefügt durch GRB vom 15. 12. 1955.
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