Denkmalschutz Türkheimerstrasse 17

Register dals monuments · Basel-Stadt

Document

Numer
P210541
Gener
Register dals monuments
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Chantun
Approvà da
RRB
Decidì
11-05-2021
En vigur dapi
25-05-2021

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Beschluss und RechtskraftbescheinigungIn neuem Tab öffnen

Text

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.Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsratsbeschluss vom 11. Mai 2021

Liegenschaft Türkheimerstrasse 17 (Südlicher Hof samt angrenzender Bebauung), in Basel; Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis

1.

Der Regierungsrat genehmigt den vorgelegten Beschluss zum Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Türkheimerstrasse 17, Basel, in das Kantonale Denkmalverzeichnis. Er ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren.

Begründung: lm Hinblick auf die Weiterentwicklung des Firmenareals durch die Eigentümerin Settelen AG wurde die Schutzwürdigkeit der einzelnen Bauten geprüft und die Potenziale einer Neubebauung ausgelotet. Entstehen soll so ein Mix aus Gewerbe und Wohnen. Die dafür notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen werden mit einer Zonennänderung umgesetzt. Um gleichzeitig den Schutz des historisch wertvollen südlichen Hofs sicherzustellen, konnte der Schutzvertrag zur Eintragung der Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis zwischen der Eigentümerschaft und der Kantonalen Denkmalpflege einvernehmlich abgeschlossen werden. Sollte die Zonenänderung nicht rechtskräftig werden, fällt der vorliegende Schutzvertrag nachträglich dahin. Gestützt auf § 15 des kantonalen Denkmalschutzgesetzes genehmigt der Regierungsrat den Vertrag betreffend Eintragung der Liegenschaft Türkheimerstrasse 17, Basel, ins Denkmalverzeichnis.

P210541.

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Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

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Staatskanzlei

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Marktplatz 9, Postfach CH-4001 Basel Tel.: +41 61 267 85 60 E-Mail: [email protected] www. reg ierungsrat.bs. ch/staatskanzlei

Basel, 25. Mai 2021 Rechtskraft zum RRB vom 11. Mai 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Liegenschaft Türkheimerstrasse 17 (Südlicher Hof samt angrenzender Bebauung) in Basel Sehr geehrte Damen und Herren Gegen den im Kantonsblatt vom 15. Mai 2021 publizierten Beschluss des Regierungsrats vom 11. Mai 2021 betreffend Eintragung ins Kantonale Denkmalverzeichnis der Türkheimerstrasse 17 (Südlicher Hof samt angrenzender Bebauung) in Basel ist innert der gesetzlichen Frist kein Rekurs eingereicht worden. Der Beschluss ist deshalb in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüsse

t~~,Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin