Neubau MParc Dreispitz
Surfatschas da cumpensaziun ecologica · Basel-Stadt
Document
- Numer
- BBG-Nr. 139698
- Gener
- Surfatschas da cumpensaziun ecologica
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Stadtgärtnerei
- Approvà da
- FSB
- Decidì
- 02-07-1998
- En vigur dapi
- 02-07-1998
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Datotecas
1998-07-02_ENT_139698_132397_OEREB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat Nr.
Gebühr Fr.
1396/98
--
--
3/I *
BA U *
Ganzen Text zeigen
2.
Vom
Juli
-
*
EN T
* *
*
1998
200,
Münchensteinerstr.
Liegenschaft:
D
C HE I
S
Eigentümer
C
BRP
:Einwohnergemeinde Basel-Stadt
UBRP
29
Reinacherstr.
:
Bauherrschaft:
Verantwortl.
, abgeändertes Projekt
Objekt gung
vom
19.
Juni
1997
resp.
7.
und Ergänzungen
wasserversiCkerung)
zur
November zum
Baubewilli-
1997 UVB
(Meteor-
Eingabedatum: 2. April 1998
Publikation
8 . April 1998
Prüfungsinst. : Allmendverwaltung Hochbau-
und Planungsamt, Hauptabteilung Planung
Stadtbildkommission
Amt
für Energie und Techn.
Gewässerschutzamt
Amt
Anlagen
*
für Bausubventionen und Zivilschutzbau
Feuerpolizei
*
Verkehrsabteilung der Kantonspolizei Statik
*
*
*
Stadtgärtnerei und Friedhöfe
Kantonales Amt für
Lufthygieneamt
Industrie,
*
Gewerbe und Arbeit BS
beider Basel
SBB Hafen KUS, K o o r d i n a t i o n s s t e l l e für Umwelttschutz*
Lärmschutzfachstelle * Abnahmeinstanzen
des Bauinspektorates
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat
19. 19.1
STADTGAERTNEREI
Als
Nr.
1396/98
UND
FRIEDHOEFE
Seite 14
relevanter Umgebungsgestaltungsplan g i l t
(Ersatz-
und Ausgleichsmassnahmen
Plan Nr. 980325 und Natur-
im Bereich Baum-
schutzgesetz). Anderungen in Bezug auf Fläche und Ausführung sind vorgängig mit der Naturschutzfachstelle (Tel. 267 67 29) Zu besprechen.
19.2
Als Baumarten
lang
mit
19.5
für die Baumreihen entsind v o r -
und R e i n a c h e r s t r a s s e
der Stadtgärtnerei abzusprechen.
Als Substrat für die Flachdachbegrünung ist der gelagertee Oberboden
19.4
empfehlen wir die Verwendung von
Die Baumartenwahl
Münchensteinerstrasse
gängig 19.3
im Areal
Pioniergehölzarten.
zu
verwenden.
Als Substrat für sämtliche Grünflächen ist vorhandenes Bodenmaterial
(anstehender Gelb-
und Blaukies)
zu verwenden.
Die "Begrünung" der Ruderal- und Ausgleichsflächen ist vorN a t u r s c h u t z zu besprechen. Die gängig mit der Fachstelle für die nicht a n die "naturadäquate" Pflege der Grünflächen, Stadtgärtnerei übergehen, ist sicherzustellen. Entlang der Münchensteinerstrasse und in den ruderalen Freiflächen besteht sie darin,
übermässigen Gehölzwuchs
im Jahr zu beseitigen.
zu verhindern oder einmal
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat Nr.
19.6
1396/98
Seite 15
Es sind såmtliche Vorkehrungen zu treffen, dass allfällige grössere Fensterflächen nicht zu Fallen für Vögel werden.
19.7
Des weiteren gelten sinngemäss die Auflagen des Bauentscheides Nr. 1323/ 97 sowie die Auflagen der KUS zum abge ånderten Umweltbericht.
RECHTSMITTELBELEHRUNG
des Bauinspektorates kann an Gegen Auflagen dieses Entscheides die Baurekurskommission des Baudepartementes innert 10 Tagen
nach erfolgter Zustellung schriftlich rekurriert werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung mit den Anträgen des Rekurrenten und den Angaben der Beweismittel einzureichen (SS 38 und 39 BauVo).
BAUINSPEKTORAT BASEL-STADT Der Chef:
Gebühr für Bauentscheiid Gebühr Gewässerschutzamt
Fr.
Fr.
--
Gebühr UV-Prüfung
Fr.
-
Total Gebühren
Fr.
. --
-
-
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat Nr.
1323/97
Gebühr Fr.
**
**
*
*
*
*
BAU- E N T SCH E *
*
*
**
*
*
*
Vom
19.
Liegenschaft
Münchensteinerstr.
*
*
I D *
3/I
**
*
*
*
Juni 1997
200,
Reinacherstr.
29
-
Eigentümer
:
BRP
:Einwohnergemeinde der Stadt Basel
UBRP
:
Bauherrschaft:
Verantwortl.
:
Umbau und Erweiterung des Freizeit -
Objekt:
marktes mit Verkaufs-, Lager-, Büroflächen, Restaurant und Parkpl. zen sowie Baumi llungen mit Ersatzpflanzungen. Dieses Bauvorhaben unterliegt der UVP.
Eingabedatum:
Publikation
Prüfungsinst.
12.
Februar 1997
1 9 . Februar 1997
Allmendverwaltung
Hochbau- und Planungsamt,
Hauptabteilung Planung
Stadtbildkommission Amt für Energie und Techn. Anlagen Gewässerschutzamt
Amt für Bausubventionen und Zivilschut zbau
Feuerpolizei Polizeidepartement (Gewerbepol. Dienst) Verkehrsabteilung der Kantonspolizei Lebensmittel - Inspektorat
Statik
Stadtgärtnerei und Friedhöfe Amt für Gewerbe,
Industrie und Berufsbildung Basel-Stadt
Lufthygieneamt beider Basel Kontrollstelle für Chemiesicherheit, Gift und Umwelt Lärmschutzfachstelle des Bauinspektorates
B1a
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat Nr.
Seite 23
1323/97
19.
STADTGAERTNEREI UND FRIEDHOEFE
19.1*
An Stellen im ehemaligen Gleisareal, aber
asphaltiert werden,
Sind, e e r Stärke von ca. wendung
neu
20
cm abzutragen und
zur weiteren Ver-
(unter anderem auf dem Flachdach)
zwischenzulagern.
Dies kann platzsparend aut 19.2*
die bisher unversiegelt
ist kiesiger Oberboden in
Haufen geschehen.
Die Parkplätze auf Boden des ehemaligen Gleisareals sind von
der Ecke der Röchlingha l le nordwärts mit einem wassergebundenen (Fundation Blau- oder Gelbkies, v o r h a n d e n e r zu versehen grober Gleisschotter, Verschleissschicht gewalzter Brechsand). Der verbleibende fünf Meter breite Streifen entlang der Münchensteinerstrasse darf nicht als Installations- und Lager-
Belag
19.3*
Als
sicherheitshalber
benützt werden und i s t
platz
Substrat
verwenden. Dächer
für
das
Flachdach i s t aus
den
vorhandenen
folgen. Allfällig überschossiges
19.4*
Auch als
der gelagerte
Oberboden
zu
In diesem speziellen Fall soll die Besiedlung der
weitestgehend
gärtnerei
abzuzäunen.
zur Verwendung
Substrat
Bodenmaterial
des
für
Samenvorräten
Material
zur Vertügung
zu
er-
ist der Stadtstellen.
sämtliche Rabatten i s t vorhandenes
Ortes
(anstehender
Gelb-
und
Blaukies)
zu
verwenden.
19.5*
Die unmittelbaren Baumscheiben für die im Bereich der
Parkplätze
sollen einen Durchmesser von 120 Baumartenwahl
19.6*
19.8
mit
Die
Fensterflächen nicht
"naturadäquate"
Bäume
Güterstrasse
cm aufweisen.
Bei der
Pioniercharakter vorzusehen.
Es sind såmtliche Vorkehrungen zu treffen,
grössere 19.7*
sind Bäume
(provisorischen)
Verlängerung Achse
zu
damit allfällige
Fallen für
Pflege der Grünanlagen,
ögel werden. die nicht an die
der Stadtgärtnerei übergeht, ist sicherzustellen. Entlang Münchensteinerstrasse besteht sie darin, übermässigen Gehölzaufwuchs zu verhindern oder einmal im Jahr zu beseitigen. Das Areal befindet sich im Gebiet,
umfang,
in dem Bäume ab 90 cm StammBoden dem geschützt sind b e r gemessen, einen Meter
(Baumgesetz vom 16.10.1980,
S 4).
Zur Realisierung des Bauvorhabens dürfen gemäss Baumfällgesuch
folgende geschützte Bäume gefällt werden: Nr.
Baumart
Stammumfang in cm
9 12
Birke
100
Kirschhe
100
12 weitere zur Fällung beantragte Bäume nicht
(Nr.
14
25)
fallen
unter das Baumschutzgesetz und dürfen ebenfalls ge-
fällt werden.
Als Ersatz gelten die Baumpflanzungen gemäss Umgebungsplan. Als Baumarten empfehlen wir die Verwendung von Pioniergehölzarten.
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat Nr.
19.9
Geschützte Bäume müssen vor Baubeginn im Kronenbereich abgedem
hagt (Schutzgitter 2 x 2 x 2 m), v o r jeglichem Befahren, Ausschütten von Flüssigkeiten (Oel, Benzin, Säuren, Laugen, Fäkalien,
19.10
Zementwasser
noch aufgeschüttet
und
vor
Feuer geschützt
werden.
noch verdichtet
werden.
Die Baumstandorte in den Parkplat zmittelstreifen sind mind. 1,20 x 1,20 m Innen - Innen gemessen auszuführen. Für die Baumgruben auf kiesigen Standorten empfehlen wir die Vorbereitung gemäss "Empfehlungen Baumstandorte" Stadtgärtnerei
und Friedhöfe 19.12
usw. )
Im Wurzelbereich geschützter Bäume darf das Terrain weder abgesenkt
19.11
Seite 24
1323/97
(Tel.
267 69 45) .
Gemäss Besprechung Stadtgärtnerei und Friedhöfe und Bauherr-
schaft vom 26.03.97 werden 55 Parkplätze
(690 m2)
nördlich
der Röchlinghalle, entlang der Münch steinerstrasse, nicht versiegelt, sondern mit einem wassergebundenen Belag (Fun-
dation
Blau- oder Gelbkies, vorhandener Gleisschotter
Ver
versehen (NLS S 9). Der verbleibende fünf Meter breite Streifen entlang der schleissschicht:
gewalzter Brechsand)
Münchensteinerstrasse darf nicht als Installations- und
Lagerplatz benützt werden und i s t sicherheitshalber abzu-
zäunen 19.13
(NLS S 10).
b e r die Umgebungsgestaltung sind separate Pläne im Doppel und
unterzeichnet zur Genehmigung einzureichen (SS 10 2 1 Bauvo) Diese Pläne sind bis spätestens 4 Wochen vor Baubeginn dem Bauinspektorat zuzustellen.
********
B1a
Baudepartement des Kantons Basel-Stadt
Bauinspektorat Nr.
1323/97
Seite 26
RECHTSMITTELBELEHRUNG Gegen Auflagen dieses Entscheides des Bauinspektorates kann an die Baurekurskommission des Baudepartementes innert 10 Tagen
nach erfolgter Zustellung schriftlich rekurriert werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, i s t die Rekursbegründung mit den Anträgen des Rekurrenten und den Angaben der Beweismittel einzureichen (SS 38 und 39 Bauvo) .
BAUINSPEKTORAT BASEL-STADT Der Chef:
B 1a