BP 053 Milchsuppenfeld

Plan da construcziun · Basel

Document

Gener
Plan da construcziun
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GRB
Decidì
21-10-1954

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

BauvorschriftenIn neuem Tab öffnen

Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

53 Basel Milchsuppenfeld, vorderes / Luzernerring / Lachenstrasse / Flughafenstrasse / Friedmattweglein GRB vom 21. Oktober 1954

1

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, genehmigt den Bebauungsplan Nr. 7024 vom 15. Juli 1954 für das Gebiet des vordern Milchsuppenfeldes. 2 Er erlässt ferner, gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes, die folgenden speziellen Bauvorschriften: 1. Für die Bebauung des Gebietes zwischen Luzernerring - Lachenstrasse - Flugplatzstrasse 1). Bei der Milchsuppe-Promenade 2) zum Luzernerring ist der Plan Nr. 7024 vom 15. Juli 1954 verbindlich. Es dürfen nur die in diesem Plan eingezeichneten Bauten erstellt werden. 2. Die zulässige Wandhöhe wird in Zone 5a auf höchstens 14 m, in der Zone 3 auf höchstens 10 m beschränkt. 3. Die erdgeschossigen Zwischenbauten dürfen höchstens eine Wandhöhe von 4 m und eine Gesamthöhe von 5 m aufweisen. 3) 4. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.

1) Abs. 2 Ziff. 2: Heute Flughafenstrasse.

2) Abs. 2 Ziff. 2: Heute Friedmattweglein. 3)

Ganzen Text zeigen

Abs. 2 Ziff. 4 in der Fassung der Verordnung vom 21. 8. 1990 (wirksam seit 30. 8. 1990).

13