BP 118 Paulusgasse

Plan da construcziun · Basel · Abolì ils 26-11-2020

Document

Gener
Plan da construcziun
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Decidì
20-08-1974
Abolì
26-11-2020

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Datotecas

Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

BP 118 118 Basel Paulusgasse (Westseite) / Arnold Böcklin-Strasse / Steinenring / Bundesplatz (Südseite) / Neubadstrasse / Bundesstrasse RRB vom 20. August 1974 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 4 Abs. 2 des Hochbautengesetzes und § 27 des Anhangs zum Hochbautengesetz vom 11. Mai 1939, erlässt für die Westseite der Paulusgasse, beide Seiten der Arnold Böcklin-Strasse, den Steinenring und die Südseite des Bundesplatzes bis zu den Einmündungen der Neubad- und der Bundesstrasse nachfolgende ergänzende Vorschriften: 1. Bauten, welche von der Allmend aus sichtbar sind, dürfen keine Flachdächer aufweisen. 2. Balkone, Erker und Risalite sind nur in beschränktem Masse zulässig. 3. Hauseingänge im Kellergeschoss sind nicht zulässig. 4. Materialwahl und Farbgebung sind sorgfältig auf die Umgebung abzustimmen. 5. Das Bauinspektorat kann auf Antrag der Stadtbildkommission Ausnahmen von diesen Vorschriften bewilligen, sofern die Einheitlichkeit der Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er tritt sofort in Wirksamkeit.

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