BP 119 Aeschengraben
Plan da construcziun · Basel · Abolì ils 26-11-2020
Document
- Gener
- Plan da construcziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- GRB
- Decidì
- 22-12-1977
- Abolì
- 26-11-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
BP 119 119 1) Basel Aeschengraben / St. Jakobs-Strasse / Nauenstrasse / Gartenstrasse / Parkweg GRB vom 22. Dezember 1977 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission und gestützt auf §§ 1, 2 und 7 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 2), auf §§ 5 und 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939 3) und § 6 des Allmendgesetzes vom 24. März 1927 4), beschliesst: 1. 2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Gebiet Aeschengraben, St. Jakobs-Strasse, Nauenstrasse und Gartenstrasse Ausnahmebewilligungen für eine grössere Gebäudehöhe und Geschosszahl sowie für kleinere Freiflächen zu erteilen, sofern die im Plan Nr. 10‘467 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung angegebene, maximal zulässige Ausnützungsziffer nicht überschritten wird. Im Übrigen gelten die §§ 28 - 40 des Anhangs zum HBG. 3. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1)
Der Bebauungsplan Nr. 119 wurde für das Areal Aeschengraben durch Ziff. II 2.4. lit. m des GRB Nr. 210 vom 19. 3. 2014 aufgehoben. Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Bau- und Planungsgesetz vom 17. 11. 1999 (SG 730.100). Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Bau- und Planungsgesetz vom 17. 11. 1999 (SG 730.100). 4) Dieses Gesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) vom 16. 10. 2013 (SG 724.100). 2) 3)
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