BP 151 Schwarzpark

Plan da construcziun · Basel

Document

Numer
96/23/20G
Gener
Plan da construcziun
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GRB
Decidì
05-06-1996
En vigur dapi
21-07-1996

Karte

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Text

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

151 Basel Schwarzpark (Areal) / Gellertstrasse / Autobahn-Osttangente / St. Alban-Teich-Promenade / Redingstrasse GRB vom 5. Juni 1996 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag seiner Kommission für Raumplanungsfragen und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst: 1. Der Überbauungsplan Nr. 12’050 des Hochbau- und Planungsamtes vom 16. Februar 1996 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Überbauungsplan werden folgende spezielle Bauvorschriften erlassen: 2.1. Es dürfen folgende Bäume gemäss Anhang 2 des Umweltverträglichkeitsberichtes (Baumverzeichnis) vom April 1990 innerhalb des Geltungsbereiches des Überbauungsplanes gefällt werden: Kategorie A (schützenswert): Nrn. 86 I, 86 W, 87 C, 87 G, 87 L, 87 P. Kategorie B (bedingt erhaltenswert): Nrn. 86 N, 87 A. Kategorie C (nicht erhaltenswert): Nrn. 86 Q, 86 R. 2.2. Ober- und unterirdische Bauten dürfen nur innerhalb der Baubereiche erstellt werden. Die im Plan bezeichneten Abgrenzungen der Baubereiche dürfen soweit verändert werden, dass keine zusätzlichen Bäume gefällt werden müssen. 2.3. Innerhalb der Baubereiche A1, A2 und A3 darf je ein Gebäude mit höchstens 4 Vollgeschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von 12 m erstellt werden. Ein Dachgeschoss ist nicht gestattet und es sind nur flachgeneigte Satteldächer oder Flachdächer mit angemessener Begrünung erlaubt. Im Baubereich A1 beträgt die maximal zulässige Bruttogeschossfläche 1’630 m2, im Baubereich A2 1’640 m2 und im Baubereich A3 1’590 m2. 2.4. Innerhalb des Baubereiches B darf ein Gebäude mit höchstens 7 Vollgeschossen, einer maximalen Gebäudehöhe von 20 m und maximal 4’550 m2 Bruttogeschossfläche erstellt werden. Ein Dachgeschoss ist nicht gestattet und es sind nur flachgeneigte Satteldächer oder Flachdächer mit angemessener Begrünung erlaubt.

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2.5. In den Baubereichen C1 und C2 ist je eine unterirdische Fahrverbindung der einzelnen Einstellhallen für Motorfahrzeuge zulässig. Im Baubereich C3 darf eine gedeckte Zufahrtsrampe zu den unterirdischen Einstellhallen erstellt werden. 2.6. Die Zufahrten zu den Gebäuden und den Einstellhallen für Motorfahrzeuge ab der Gellert- und der Redingstrasse sind im Plan festgehalten. Sie dürfen nur soweit verschoben werden, als keine zusätzlichen Bäume gefällt werden müssen. 2.7. 1) Der mit dem Baubegehren einzureichende Umgebungsplan wird durch die zuständige Abteilung des zuständigen Departements überprüft. 2.8. Die bestehenden Gebäude in der Grünzone dürfen unterhalten und im Innern erneuert und umgebaut werden. 2.9. Das zuständige Departement wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch das Gesamtkonzept der Bebauung nicht beeinträchtigt wird und die Bruttogeschossflächen gemäss Ziff. 3 und 4 nicht überschritten werden.

Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 2)

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1) Ziff. 2.7. in der Fassung von Abschn. II. 17. des GRB vom 10. 12. 2008 (wirksam seit 1. 1. 2009; Ratschlag Nr. 08.1209.01). 2)

Wirksam seit 21. 7. 1996.

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