BP 194 Burghof-Areal

Plan da construcziun · Basel

Document

Numer
10/46/10.2G
Gener
Plan da construcziun
Vischnanca
Basel
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GRB
Decidì
17-11-2010
En vigur dapi
02-01-2011

Karte

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Text

Bauvorschriften

Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

194 Basel St. Alban-Vorstadt / Dufourstrasse / Burghof-Areal GRB vom 17. November 2010 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 39, 95, 97, 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und nach Einsichtnahme in die Ratschläge des Regierungsrates Nr. 10.1410.01 und Nr. 10.1437.01 vom 17. August 2010 sowie in den Bericht der Bauund Raumplanungskommission Nr. 10.1410.02 und Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission Nr. 10.1437.02 vom 13. September 2010, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13’490 des Hochbau- und Planungsamts vom 26. Mai 2010 wird verbindlich erklärt. II. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’488 des Hochbau- und Planungsamts vom 26. Mai 2010 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a) Im Baubereich A ist ein Museum inkl. der zum Betrieb des Museums notwendigen weiteren Nutzungen zulässig. b) Im Baubereich A ist ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einer maximalen Wandhöhe von 21 m (290,45 m ü. M.) ohne Dachgeschoss zulässig. Der Lichteinfallswinkel wird auf 60° festgesetzt. Für eine sparsame und rationelle Energienutzung darf die Gebäudewand der Untergeschosse über die Strassenlinie vorragen. c) Die Anlieferung (Zu- und Wegfahrt) hat über die Dufourstrasse zu erfolgen. Die Zufahrt ist nur von Süden und die Wegfahrt nur nach Norden erlaubt. Eine Wegfahrt ist, wenn notwendig, auch direkt über den St. Alban-Graben Richtung Wettsteinbrücke zulässig. d) Im Baubereich B ist ein unterirdisches Verbindungsgeschoss inkl. dem Museumsbetrieb dienende Nutzungen zulässig. e) Der Bereich C darf bis zur Tiefe des ersten Untergeschosses abgegraben werden. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.

1) SG 730.100.

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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne

730.150

III. IV. V. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem fakultativen Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 2)

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2) Wirksam seit 2. 1. 2011.

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Plan Nr. 13'488 (2010)

1.90 m

A C

B

Benützungsbewilligung des Grundbuch- und Vermessungsamtes BS zur Verwendung der CAD-Daten vom 06.02.2004

0

5

10

15

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25m

20

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Städtebau & Architektur

Planungsamt

Planungsperimeter Baubereich A

Datum

Kunstmuseum Basel, Erweiterung

Baubereich B Bereich C

Bebauungsplan

26.05.2010

Revision Format

A3

Massstab

1:500

Projektleiter

fe (AN)

Zeichner

bö (AN)

Archiv-Nr.

Plan-Nr. Rittergasse 4

CH-4001 Basel

Telefon 061 / 267 92 25

13'488

Fax 061 / 267 67 43