BP 216 Schwarzwaldallee
Plan da construcziun · Basel
Document
- Gener
- Plan da construcziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- RRB
- Decidì
- 30-06-2015
- En vigur dapi
- 05-07-2015
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
216 Basel Schwarzwaldallee / Rosentalstrasse RRB vom 30. Juni 2015 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) beschliesst: I. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’830 des Planungsamtes vom 24. Oktober 2014 wird verbindlich erklärt. 2. Bebauung 2.1 Im Baufeld A dürfen innerhalb der definierten Mantellinien und einer maximalen Gebäudehöhe von 22,20 m bzw. 24,50 m (Ausgangsniveau Schwarzwaldallee: 257,30 m ü. M.) eine maximale Bruttogeschossfläche von 8’100 m2 realisiert werden. 2.2 Im Baufeld B dürfen innerhalb der definierten Mantellinien und einer maximalen Gebäudehöhe von 40 m (Ausgangsniveau Schwarzwaldallee: 257,30 m ü. M.) eine maximale Bruttogeschossfläche von 12’700 m2 realisiert werden. 2.3 Die Bruttogeschossflächen sowie technische Aufbauten und unbeachtliche Bauteile sind innerhalb der Mantellinien anzuordnen. 2.4 Bauliche Verbindungen (Erschliessung) zwischen den Gebäuden sind zulässig und werden nicht an die Bruttogeschossfläche gerechnet; die Erdgeschossebene dient für Zugänge und Zufahrten und darf nicht überbaut werden. 3. Aussenräume/Vorgarten/Bepflanzung 3.1 Entlang der Schwarzwaldallee ist die Erdgeschossebene des Baufeldes C baulich freizuhalten. Das Baufeld A darf ab einer Höhe von 4,50 m das Baufeld C überschreiten; Stützen sind zulässig. 3.2 Das Baufeld C ist als öffentlich zugänglicher Vorplatz und Hauptzugang zu den Gebäuden zu gestalten. Die Vorplatzgestaltung ist mit der Gestaltung des öffentlichen Raumes abzustimmen. 3.3 Bis zur Realisierung des Baufeldes B ist eine temporäre Bepflanzung für den öffentlich zugänglichen Vorplatz vorzusehen. 4. Parkierung 4.1 Für Besucherinnen und Besucher sowie für spezielle Verwendungszwecke gemäss § 10 der Parkplatzverordnung (PPV) vom 22. Dezember 1992 ist innerhalb des Bebauungsplanperimeters ein unterirdisches Parkhaus mit maximal 72 Parkplätzen zulässig. Entsprechend der geplanten Baurealisierung werden in der ersten Bauetappe (Baufeld A) 51 und in der zweiten Bauetappe (Baufeld B) 21 Parkplätze zugelassen. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt zwischen der Liegenschaft Schwarzwaldallee 215 (Bau 1001) und dem Baufeld A. 4.2 Für die Realisierung des neuen unterirdischen Parkhauses dürfen von der Parzelle Nr. 2413 in Sektion 7 («Warteck»-Gebäude, Bau 1009) 26 Parkplätze auf die Parzelle Nr. 3130 in Sektion 7 transferiert werden. Für spezielle Verwendungszwecke und Nutzungen können gemäss § 10 PPV 46 Autoabstellplätze auf dem Areal erstellt werden. Diese Parkplätze sind ihrer speziellen Nutzungsbestimmung entsprechend zu markieren und dürfen ausschliesslich im Rahmen dieser Nutzungsbestimmung genutzt werden. 1) SG 730.100
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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
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5. Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen von diesem Bebauungsplan und den Bauvorschriften zulassen, sofern die Gesamtkonzeption der Bebauung nicht beeinträchtigt wird. II. Bau- und Strassenlinien Der Bau- und Strassenlinienplan Nr. 13’831 vom 24. Oktober 2014 wird verbindlich erklärt. III. Aufhebung Bebauungsplan Nr. 64 Der Beschluss des Regierungsrates betreffend ergänzende Vorschriften für die Gestaltung der Bauten auf der westlichen Seite der Schwarzwaldallee zwischen der Rosentalstrasse und der Maulbeerstrasse vom 31. Juli 1956 wird mit dem dazugehörigen Überbauungsplan Nr. 7302 aufgehoben. IV. Publikation Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren; er wird sofort wirksam. 2)
2) Wirksam seit 5. 7. 2015.
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