BP 217 Campus Helvetia
Plan da construcziun · Basel
Document
- Numer
- 15/44/17G
- Gener
- Plan da construcziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- GRB
- Decidì
- 28-10-2015
- En vigur dapi
- 13-12-2015
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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BauvorschriftenIn neuem Tab öffnen
Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
217 Basel St. Alban-Anlage / Engelgasse / Lange Gasse / Areal Helvetia Campus GRB vom 28. Oktober 2015 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 15.0646.01 vom 12. Mai 2015 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 15.0646.02 vom 2. September 2015, beschliesst: I. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 13’839 des Planungsamtes vom 12. Dezember 2014 wird verbindlich erklärt. II. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’837 des Planungsamtes vom 30. März 2015 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a) In den Baufeldern A - H dürfen Gebäude mit den folgenden maximal zulässigen Wandhöhen, Geschosszahlen und Bruttogeschossflächen (BGF) erstellt werden: A: B: B1: C: D: E: G: H: b) c) d)
e) f)
Wandhöhe 45 m / Vollgeschosse 13 / Dachgeschosse 0 / BGF 9’000 m2 Wandhöhe 45 m / Vollgeschosse 12 / Dachgeschosse 0 / BGF 8’550 m2 Wandhöhe 5 m / Vollgeschosse 1 / Dachgeschosse 0 / BGF 80 m2 Wandhöhe 14 m / Vollgeschosse 2 / Dachgeschosse 0 / BGF 1’800 m2 Wandhöhe 13 m / Vollgeschosse 4 / Dachgeschosse 1 / BGF 7’700 m2 Gemäss Grundordnung Wandhöhe 29 m / Vollgeschosse 10 / Dachgeschosse 1 / BGF 6’100 m2 Wandhöhe 23 m / Vollgeschosse 7 / Dachgeschosse 2 / BGF 7’200 m2
Im Baufeld D muss das Dachgeschoss in Abweichung von der Grundordnung nicht zurückversetzt werden. Zulässig sind in den Baufeldern A - E Büro- und Dienstleistungsnutzung. In den Baufeldern G und H ist ein Mindestwohnanteil von 11’000 m2 einzuhalten. Die Baufeldgrenzen und Baulinien dürfen nicht durch vorragende Bauteile überschritten werden. Ausgenommen sind Vordächer sowie in den Baufeldern G und H Balkone. In Baufeld A an der Westfassade dürfen Vordächer in Abweichung von der Grundordnung die Baufeldgrenzen um maximal 5 m überragen. Balkone in den Baufeldern G und H dürfen in Abweichung von der Grundordnung die Baufeldgrenzen und die Baulinie auf der gesamten Fassadenlänge überragen. Das Gebäude in Baufeld A muss keinen Lichteinfall gegen Nachbarliegenschaften einhalten. Die Erschliessung der Einstellhallen auf der Nord- und Südparzelle hat über die im Plan dargestellten Punkte zu erfolgen. In Abweichung von der Parkplatzgesetzgebung sind oberirdisch 6 Besucherparkplätze auf der Südparzelle und 2 Besucherparkplätze auf der Nordparzelle zulässig.
1) SG 730.100
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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
g)
Auf den Freiflächen F sind nur die zur Ausstattung der Freifläche sowie die zur Entsorgung und zur Erschliessung der Baufelder üblichen Bauten und Anlagen zulässig. Notausgänge aus den unterirdischen Parkings sind ebenfalls zulässig. Auf dem Südareal ist eine Unterschreitung der minimalen Freifläche von 50 % zulässig. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. III. IV. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft wirksam. 2)
2) Wirksam seit 13. 12. 2015.
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