BP 225 Aeschenvorstadt 72
Plan da construcziun · Basel
Document
- Gener
- Plan da construcziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- RRB
- Decidì
- 28-08-2018
- En vigur dapi
- 06-09-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
225 Basel Bereich Aeschenvorstadt 72 RRB vom 28. August 2018 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: I. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’143 des Planungsamtes vom 15. März 2018 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a) Im Baufeld A darf ein Gebäude mit 7 Vollgeschossen, einem Attikageschoss und einer Wandhöhe von 25,50 m erstellt werden. Das Attikageschoss muss zu den Wänden an der Innenhofseite und zur Parzelle 0727 keinen Abstand einhalten. b) Das Vordach des Attikageschosses darf die Dachprofillinie überragen, muss aber einen Rücksprung zur Baulinie resp. Strassenlinie von 50 cm einhalten. c) Im Bereich V darf ein Vordach erstellt werden. Die maximale Höhe für das Vordach beträgt OK 276.55 m ü. M. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. II. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft. 2)
1) SG 730.100
2) In Kraft seit 6. 9. 2018.
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