5811
Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Basel
Document
- Numer
- P190228
- Gener
- Lingias da construcziun, da vias e da sendas
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Approvà da
- RRB
- Decidì
- 19-03-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Datotecas
Text
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Regierungsratsbeschluss vom 19. März 2019
Parkweg/ Aeschengraben / Nauenstrasse (Bereich Baloise Park), Umgestaltung der Allmend, Änderung des Linien- und Erschliessungsplans; Planfestsetzu ngsbeschluss
1.
Gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes wird der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5811 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung Parkweg / Aeschengraben / Nauenstrasse (Bereich Baloise Park) und der neuen generellen Strassenquerprofile genehmigt.
2.
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Dieser Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung zu publizieren und den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen und der an das Projekt anstossenden Liegenschaften sowie allfälligen Einsprechenden zuzustellen.
3.
Der Bauentscheid des Tiefbauamtes (Allmendverwaltung) vom 8. Februar 2019 wird dem Gesuchsteller eröffnet.
lm Namen des Regierungsrates Die Präsidentin:
Die Staatsschreiberin:
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann an das Verwaltungsgericht rekurriert werden. Der Rekurs ist innert 1 O Tagen nach der Zustellung dieses Beschlusses resp. ab Publikation im Kantonsblatt schriftlich beim Verwaltungsgericht anzumelden; innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Die Einreichung des Rekurses hemmt den Vollzug des angefochtenen Beschlusses nicht, es sei denn, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin resp. der Verwaltungsgerichtspräsident dies ausdrücklich anordnet.
P190228
Regierungsrat
des Kantons Basel-Stadt
Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren, der Rekurrentin resp. dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden. Der Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5811 des Tiefbauamts kann beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00-12.00 Uhr und 13.15-17.00 Uhr, Telefon 06126768 68. Die Publikation erfolgt im Kantonsblatt vom 27. März 2019