BP 229 Areal Entenweidstrasse
Plan da construcziun · Basel
Document
- Numer
- 19/2/9G
- Gener
- Plan da construcziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- GRB
- Decidì
- 09-01-2019
- En vigur dapi
- 11-06-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
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Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
229 Basel Neubau Naturhistorisches Museum Basel und Staatsarchiv Basel-Stadt (Areal Entenweidstrasse) GRB vom 9. Januar 2019 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105, 106 und 113 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und § 11 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes BaselStadt (USG BS) vom 13. März 19912), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 18.0044.01 vom 27. Februar 2018 sowie in den Bericht der Bau- und Raumplanungskommission und Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission Nr. 18.0044.02 vom 28. November 2018, beschliesst: I. II. Zonenänderung Der Zonenänderungsplan Nr. 14’000 des Planungsamtes vom 30. März 2017 wird verbindlich erklärt. III. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’998 des Planungsamtes vom 30. März 2017 wird verbindlich erklärt. 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften: a) In den Baubereichen A, B und C ist ein Gebäude mit einer kulturellen Nutzung zulässig. Zudem sind die für den Betrieb notwendigen weiteren Nutzungen sowie Gastronomie zulässig. b) Soweit nicht anders bestimmt, ist die zulässige Bruttogeschossfläche sowie die Anzahl Geschosse frei. c) In den Baubereichen A und B dürfen die im Schema A - A dargestellten Wandhöhen nicht überschritten werden. d) Dachgeschosse sind nicht erlaubt. e) Im Baubereich A dürfen Anlagen, die aus technischen Gründen über dem Dach liegen müssen, die Wandhöhe um maximal 1.5 m überschreiten. Im Baubereich B darf die Wandhöhe nicht durch Anlagen oder Aufbauten überschritten werden. f) In Bereich F ist eine Boulevardbestuhlung für die Gastronomie des Gebäudes zulässig. g) Die Anlieferung des Gebäudes hat über den im Plan dargestellten Punkt am südlichen Ende des Gebäudes zu erfolgen. h) Mit Blick auf die bestehenden ökologischen Qualitäten und unter Berücksichtigung des Biotopverbundes sind zum Ersatz und ökologischen Ausgleich geeignete Massnahmen zu ergreifen. Die Massnahmen sind im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. i) Das Gebäude ist umweltschonend und energieeffizient zu erstellen und zu betreiben. Auf eine Zertifizierung kann verzichtet werden. j) Die notwendige Anzahl Veloabstellplätze für Besucherinnen und Besucher darf auch ausserhalb des Areals angeordnet werden. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. 1) SG 730.100 2) SG 780.100
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Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
IV. Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufe Die Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Plan Nr. 14’004 des Planungsamtes vom 30. März 2017 wird genehmigt. V. Änderung des Wohnanteilsplans Die Änderung des Wohnanteilplans gemäss Plan Nr. 14’002 des Planungsamtes vom 30. März 2017 wird genehmigt. VI. Änderung von Bau- und Strassenlinien Der Bau- und Strassenlinienplan Nr. 14’005 des Planungsamts vom 30. März 2017 für die Bau- und Strassenlinienänderung im Bereich Entenweidstrasse wird genehmigt. VII. Einschränkung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 165 Der Grossratsbeschluss betreffend Bebauungsplan für das Gebiet Bahnhof St. Johann / Voltastrasse vom 15. Januar 2003 wird im Geltungsbereich des vorliegenden neuen Bebauungsplans aufgehoben. VIII. Publikation und Referendum Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 3)
3) In Kraft seit 11. 6. 2020.
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