10185 - B-Linienplan Rauracherstrasse

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

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Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
08-01-2013

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Text

Beschluss

Gemeinde Riehen Gemeinderat

Rauracherstrasse Abschnitt Rüchligweg bis Kohlistieg; Änderung des Linienplans; Planfestsetzungsbeschluss

Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2013 Der Gemeinderat setzt, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsge­ setzes vom 17. November 1999, den Linienplan Inventar Nr. 10'185 vom 4. Januar 2012 für die Rauracherstrasse fest. Dieser Planfestsetzungsbeschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert und der betroffenen Grundeigentümerschaft zugestellt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Der Re­ kurs ist innert 10 Tagen nach Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt BaselStadt schriftlich bei der Rekursinstanz anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom glei­ chen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die An­ träge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.

Riehen, 8. Januar 2013

Im Namen des Gemeinderats

Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

Genehmigung

An;

Bern, / Frist:

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

2F R9

st2K.

19. MRZ. 2013 FF: Bern. / Frist:

Regierungsrat Dr. Hans-Peter Wessels Münsterplatz 11 Postfach CH-4001 Basel

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Gemeinde Riehen Kop:

Vis:

An den Gemeinderat Riehen Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen

Tel.: +41 61 267 91 80 Fax: +41 61 267 91 50 E-Mail: [email protected] www.bvd.bs.ch

Basel, 14. März 2013

Genehmigung Zonenänderung und Bebauungsplan für die Parzellen 770 und 2095 in Sektion D des Grundbuches Riehen sowie Änderung der Linienpläne im Bereich Kohlistieg, Rauracherstrasse und Rüchligweg Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit Schreiben vom 15. Januar 2013 haben Sie um die Genehmigung betreffend Zonenänderung und Festsetzung eines Bebauungsplanes für die Parzellen Nr. 770 und 2095 der Sektion D des Grundbuches Riehen sowie die Aufhebung der Baulinien im Bereich Kohlistieg, Rauracherstrasse und Rüchligweg gebeten. Das Bau- und Verkehrsdepartement begrüsst das Vorhaben auf dem Areal Kohlistieg, Raurach­ erstrasse und Rüchligweg ein Alters- und Pflegeheim mit rund 100 Plätzen sowie 90 familien­ freundliche Genossenschaftswohnungen an guter öV-Erschliessung zu realisieren. Des Weiteren stellt das Vorhaben eine gute Umsetzung des kantonalen Richtplanes dar und entspricht mit der geplanten der Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau einer wichtigen Schwer­ punktsetzung der kantonalen Wohnbaustrategie. Ebenso wird befürwortet, dass für den Tennis­ club Rosental ein adäquater Ersatz am Standort Grendelmatte gefunden werden konnte. Aus Ihrem Planungsbericht vom Januar 2013 geht hervor, dass Sie die formellen und materiellen Hinweise aus dem Vorprüfungsbericht vom 5. September 2011 des Planungsamtes berücksich­ tigt haben. Die zusätzlichen Anpassungen des Bebauungsplanes, welche parallel zur Vorprüfung vorgenommen wurden, sind aus planungsrechtlicher Sicht bedenkenlos und stehen der vorlie­ genden Genehmigung nicht im Wege. Während der öffentlichen Planauflage vom 13. Januar bis zum 13. Februar 2012 gingen erfreuli­ cherweise keine Einsprachen ein, worauf der Einwohnerrat auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission für Siedlung und Landschaft am 29. November 2012 die nutzungsplanerischen Änderungen und Festsetzungen beschlossen hat. Unter diesen Voraussetzungen stelle ich fest, dass die vorliegenden nutzungsplanerischen Ände­ rungen und Festsetzungen für das Areal am Kohlistieg, Rauracherstrasse und Rüchligweg rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind, und genehmige diese nach § 114 BPG.

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Freundliche Grüsse

Ör. Wessels Hans-Peter Vorsteher

Beilagen Plan neue Zuordnung (Plan-Nr. 105.03.002) [4 Exemplare] Bebauungsplan (Plan-Nr. 105.03.2003) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'184) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'185) [4 Exemplare] Linienplan (Inventar-Nr. 10'186) [4 Exemplare]

Kopie an Frau Dr. Denise Mangold, Rechtsabteilung JSD Frau Martina Münch, Städtebau & Architektur, Planungsamt Frau Barbara Auer, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur Herr Beat Zahno, Teifbauamt, Baulinien und Landerwerb Herr Pascal Giller, Generalsekretariat BVD, Recht Herr Robert Stern, Städtebau & Architektur, Planungsamt