BP 232 Areal Eisenbahnweg
Plan da construcziun · Basel
Document
- Numer
- 19/38/14G
- Gener
- Plan da construcziun
- Vischnanca
- Basel
- Chantun
- Basel-Stadt
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Planungsamt Basel-Stadt
- Approvà da
- GRB
- Decidì
- 18-09-2019
- En vigur dapi
- 14-11-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Basel-Stadt
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
BauvorschriftenIn neuem Tab öffnen
Text
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
232 Basel Areal Eisenbahnweg GRB vom 18. September 2019 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101, 105 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1) und § 11 Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes BaselStadt (USG BS) vom 13. März 1991 2), nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 18.1403.01 vom 16. Oktober 2018 sowie in den Bericht der Bau- und Planungskommission Nr. 18.1403.02 vom 19. Juni 2019, beschliesst:
I. Festsetzung eines Bebauungsplans 1. Der Bebauungsplan Nr. 14’127 des Planungsamtes vom 5. März 2018 wird verbindlich erklärt. 2. Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Vorschriften: 2.1. Baubereiche A und B a. In Baubereich A ist ein Gebäude mit 12 Vollgeschossen ohne Dachgeschoss zulässig. Die maximale Wandhöhe beträgt 39 m. b. In Baubereich B ist ein Gebäude mit 5 Vollgeschossen ohne Dachgeschoss zulässig. Die maximale Wandhöhe beträgt 18 m. Fenster gegen Baubereich C werden mit einem Lichteinfallswinkel von 60° angerechnet. c. Zulässig sind Wohn- und Dienstleistungsnutzungen bei einer maximalen Bruttogeschossfläche von 16’800 m2. Es ist ein Mindestwohnanteil von 80 % einzuhalten. d. Die Baubereichsgrenzen dürfen nicht durch vorragende Bauteile überschritten werden. Ausgenommen sind ein Vordach gegen die Grenzacherstrasse, das maximal 12 m über die Grenze hinausragen darf, sowie Massnahmen zum Lärmschutz. Innerhalb der Baubereiche muss nicht an die Baulinie angebaut werden. e. Die Zu- und Wegfahrten der Einstellhalle sowie der Vorfahrt haben über die im Plan dargestellten Punkte zu erfolgen. f. Zusätzlich zum kantonalen Energiegesetz gelten die Zielwerte des SIA-Effizienzpfads Energie. g. Durch geeignete Massnahmen ist ein angemessener Schutz vor Störfalleinwirkungen durch die Eisenbahnanlage sicherzustellen. Die Massnahmen zum Schutz sind im Baubewilligungsverfahren zu dokumentieren. h. Der Aussenraum ist mit Blick auf die bestehenden Qualitäten nach einem Natur- und Freiraumkonzept hochwertig zu gestalten. i. Unterirdische Gebäudeteile, auch ungeheizte, sind bis zur Hochwasserkote von 248 m ü. M. mit einer minimalen Dämmung von 0.35 W/m2 x K zu versehen. Gebäudeteile unterhalb der Vorfahrt gelten als unterirdisch. 2.2. Baubereich C j. Gegen Baubereich B dürfen keine anrechenbaren Fenster angeordnet werden. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird.
1) SG 730.100 2) SG 780.100
238
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne
730.150
Ganzen Text zeigen
II. III. IV. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und tritt am fünften Tag nach der Publikation des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist oder im Falle einer Volksabstimmung am fünften Tag nach Publikation der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft. 3)
3) In Kraft seit 14. 11. 2019.
239