10143 - BSW-Linienplan Hohlweg

Lingias da construcziun, da vias e da sendas · Riehen

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Gener
Lingias da construcziun, da vias e da sendas
Vischnanca
Riehen
Chantun
Basel-Stadt
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GdRB
Decidì
11-05-1999

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Text

Beschluss

^Gemeinde Riehen

Beschluss des GEMEINDERATS RIEHEN vom 11. Mai 1999

RIEHEN, Hohlweg. Anpassung der Bau- und Strassenlinie im Abschnitt Inzlingerstrasse bis Hinterengeliweg: Aufhebung und Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien Planqenehmigunqsbeschluss

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1.

Gestützt auf die §§ 8 und 12 des Strassengesetzes vom 14. Januar 1937 wird der Baulinienplan Nr. 10'143 der Gemeinde Riehen für die endgültige Bau- und Strassenlinie genehmigt. Die im gleichen Plan gelb markierten Bau- und Strassenlinien werden aufgehoben.

2.

Der Hohlweg ist im Sinne des Strassengesetzes, wie bisher eine Hauptstrasse. Die Vorgärten sind nicht zur Strassenverbreiterung bestimmt.

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Dieser Beschluss ist zu publizieren und den betroffenen Liegenschaftseigentümerin­ nen und -eigentümern zuzustellen.

GEMEINDERAT RIEHEN

Michael Raith Gemeindepräsident

www.Rlehen.ch

Andreas Schuppli Gemeindeverwalter

Genehmigung

e* M

Beschluss des Regierungsrates 48/29 des Kantons Basei-Stadt vom 12.12.2000

002338

Riehen, Hohlweg zwischen Inzlingerstrasse und Hinterengeliweg; Aufhebung der Festsetzung neuer Bau- und Strassenlinien, Plangenehmigungsbe­ schluss BER BD vom 07.12.2000

Geht an: BD GR Riehen

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Es wird festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 11. Mai 1999 genehmigte Baulinienplan Nr. 10*143 betreffend neue Bau- und Strassenlinien am Hohlweg zwischen Inzlingerstrasse und Hinterenge­ liweg den Vorschriften des Bundes und des Kantons entspricht.